mini|Landschaftsschutzgebiet Tal- und Hangbereiche bei Harzberg mini|Blick ins Gebiet
Das Landschaftsschutzgebiet Tal- und Hangbereiche bei Harzberg mit etwa 20,5 ha Flächengröße liegt in Harzberg im Stadtgebiet von Lügde. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994 S. 93ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Tal- und Hangbereiche bei Harzberg umfasst die Bebauung im südlichen Teil des Dorfes Harzberg mit Bauernhöfen und die Umgebung. Beim Offenland handelt es sich um einen Hangbereich mit überwiegender Grünlandnutzung. Im Landschaftsschutzgebiet liegen alte Obstwiesen, markante Einzelgehölze und gut erhaltene Heckenstrukturen.
Der Landschaftsplan führt zum Wert des LSG auf: „Mit der Benachbarung zu den sich nach Osten anschließenden Waldbeständen bietet das Landschaftsschutzgebiet ein bedeutendes Vernetzungselement in der Landschaft und trägt maßgeblich zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes bei.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 1994 Tal- und Hangbereiche bei Harzberg