Hans-Joachim Kerkau (* 1936 in Berlin) war der erste Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Er übte dieses Amt vom 1. November 1979 bis zum 30. November 1989 aus.

Leben Kerkau ist als gebürtiger Berliner nach dem Krieg in Lübeck aufgewachsen und studierte in Kiel Jura. 1966 trat er als promovierter JuristHans-Joachim Kerkau: Der Naturrechtsgedanke in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen, Dissertation, Kiel, 1965. in das schleswig-holsteinische Innenministerium ein und wurde dort Dezernent für Datenverarbeitung. Als Berliner Datenschutzbeauftragter wurde er am 27. September 1979 einstimmig in das Amt gewählt. Seine Amtszeit fiel in die Anfänge der modernen digitalen Datenverarbeitung. Er äußerte sich in seiner Amtszeit unter anderem kritisch zu frühen Gesetzesvorhaben wie dem Bildschirmtexterprobungsgesetz (BiTEG) oder dem Umgang mit behördlichen oder polizeilichen Datensammlungen. Insbesondere die taz berichtete in den späten 1980er-Jahren kritisch über seine Amtsführung, insbesondere im Zuge des Berliner Verfassungsschutzskandals und der behördlichen Datenspeicherung über die Zeitung selbst. Er wurde nach Ablauf seiner Amtszeit 1989 als politischer Beamter in den Ruhestand versetzt.

Ehrungen

2003: Bundesverdienstkreuz am Bande

Einzelnachweise

Kategorie:Jurist Kategorie:Beauftragter für den Datenschutz (staatlich) Kategorie:Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande Kategorie:Person (Berlin) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1936 Kategorie:Mann