miniatur|Siekholzer Schanze im Landschaftsschutzgebiet
Das Landschaftsschutzgebiet Blutbachtal mit etwa 16,2 ha Flächengröße liegt nordwestlich von Schieder im Stadtgebiet von Schieder-Schwalenberg. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994, S. 93ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Blutbachtal umfasst einen Bereich von mehreren teilweise tief eingeschnittenen Bachtälern. Im Nordosten liegen die Reste der Siekholzer Schanze, einer befestigten Anlage die vermutlich aus dem hohen Mittelalter stammt. Bei der Entdeckung hatte man dort ein „Römerlager“ vermutet. Im Schutzgebiet liegt ein ausgedehnter Quellbereich vom Blutbach. Der Blutbach ist zu mehreren Fischteichen aufgestaut.
Der Landschaftsplan führt zum Wert aus: „Die ökologische Bedeutung dieses Lebensraumes zeichnet sich aus durch die Vielfalt unterschiedlicher Strukturen, wie das Vorkommen von Buchenhochwald mit starkem Baumholz, bachbegleitenden Ufersäumen aus bodenständigen Erlengehölzen, Uferhochstauden und Röhrichtfragmenten sowie quelligen Bereichen mit erlenbruchartigen Aufweitungen.“
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994
Weblinks
Einzelnachweise
Blutbachtal Kategorie:Schutzgebietsgründung 1994