mini|Blick zum Bach im Landschaftsschutzgebiet Talbereiche westlich Hoffeld

Das Landschaftsschutzgebiet Talbereiche westlich Hoffeld mit etwa 9 ha Flächengröße liegt östlich von Schwalenberg nahe der Burg Schwalenberg im Stadtgebiet von Schieder-Schwalenberg. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994 S. 93ff

Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Talbereiche westlich Hoffeld grenzt nordöstlich direkt ein Bauernhof an. Im LSG liegt ein Biotopkomplex mit naturnahem Bachlauf und Grünland-Heckenbeständen. Im Gebiet führt der Bach nur wenig Wasser. Der Bach hat einen mäandrierendem Bachlauf. Am Bach stehen Ufergehölz-Fragmente mit Erlen und Eschen und Uferhochstaudenfluren mit großen Brennnesselfluren. Das Grünland im Tal ist reich strukturiert. Im Grünland liegen Geländekanten, Mauerreste, Obstwiesen, Teichanlagen, Hecken und Gebüsche. Im westlichen Bereich stockt auf einer Hangkante ein kleines Feldgehölz. Am Südhang gibt es trockene Wiesen mit beginnender Verbuschung die extensiv genutzt waren bei LSG-Ausweisung.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994

Weblinks

Einzelnachweise

Talbereiche westlich Hoffeld