Die Justizkanzlei Hildesheim war von 1815 bis 1852 eine Justizkanzlei, also ein Mittelgericht im Königreich Hannover.

Geschichte Das Hochstift Hildesheim kam im Reichsdeputationshauptschluss 1803 an Preußen, wurde 1806 Teil des Königreichs Westphalen und aufgrund des Wiener Kongresses 1814/15 des Königreichs Hannover.

Im Hochstift Hildesheim bestand das Hofgericht Hildesheim als Mittelinstanz. Gegen Entscheidungen der Untergerichte war dorthin Appellation möglich, eine Appellation gegen Entscheidungen des Hofgerichts war beim Reichshofrat oder Reichskammergericht möglich oder es konnte Aktenversendung erfolgen. In der Franzosenzeit wurden die bisherigen Gerichte aufgehoben und einheitlich Gerichte nach französischem Vorbild geschaffen (siehe Justizwesen im Königreich Westphalen). Für den Distrikt Hildesheim bestand so das Distriktgericht Hildesheim.

Im Königreich Hannover wurden einheitlich Justizkanzleien als Mittelgerichte geschaffen, deren Sprengel mit den für die Verwaltung zuständigen Landdrosteien identisch war. Mit § 122 der transitorischen Verordnung vom 14. April 1815 wurde die Justizkanzlei Hildesheim zum 1. Mai 1815 geschaffen. Als Arbeitsgrundlage diente die Hildesheimer Hofgerichtsordnung von 1730. Analog entstand die Landdrostei Hildesheim.Martin Ahrens: Prozessreform und einheitlicher Zivilprozess - einhundert Jahre legislative Reform des deutschen Zivilverfahrensrechts vom Ausgang des 18. Jahrhunderts bis zur Verabschiedung der Reichszivilprozessordnung, 2007, ISBN 9783161488399, S. 346. Die Untergerichte waren sehr unterschiedlich organisiert. Im Sprengel der Justizkanzlei lagen 1821 folgende Städte und Ämter mit vollständigen Untergerichten (also mit Kriminal- und bürgerlicher Gerichtsbarkeit): die Städte Alfeld, Bockenem, Goslar, Hildesheim und Peine sowie die Ämter Gronau, Hunnesrück, Liebenburg, Peine, Steuerwald und Winzenburg. Eine Reihe weiterer Ämter und Patrimonialgerichte verfügte lediglich über die bürgerliche Gerichtsbarkeit.

Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Hildesheim, eingerichtet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online Die Justizkanzlei wurde aufgehoben.

Weblinks Behördengeschichte beim Niedersächsischen Landesarchiv

Einzelnachweise

Kategorie:Justizkanzlei (Königreich Hannover) Kategorie:Gericht (Hildesheim) Kategorie:Geschichte (Hildesheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1815 Kategorie:Aufgelöst 1852