Die eidgenössische Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» wurde im Jahre 2022 von einem Komitee lanciert, das massgeblich von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) unterstützt wird. Die Volksinitiative verlangte eine Änderung der bestehenden Neutralitätspraxis. Sie wollte eine strikte Definition der Neutralität in die Bundesverfassung aufnehmen, welche die bisher praktizierte militärische Zusammenarbeit mit der NATO und der EU nicht mehr erlaubt hätte. Die Schweiz hätte auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten treffen dürfen, d. h. sie hätte die von der EU ergriffenen Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine nicht mehr weiterführen oder neu übernehmen dürfen. Vorbehalten wäre allein die Übernahme von Sanktionen der UNO geblieben, die aber infolge des Vetorechts der Mitglieder des Sicherheitsrats häufig nicht realisiert werden können.

Die Initiative wurde in der Abstimmung vom 27. September 2026 von Volk und Ständen mit 70,15 % Nein-Stimmen und allen Ständestimmen abgelehnt.

Volksinitiative Initiativtext Die Volksinitiative lautete:

Initiativkomitee Dem Initiativkomitee gehörten 27 Personen an. Präsident des Komitees war der frühere SVP-Nationalrat Walter Wobmann. Dem Komitee gehörten folgende amtierende oder frühere Mitglieder der SVP-Fraktion der Bundesversammlung an: Thomas Aeschi, Thomas Minder (parteilos), Pierre-André Page, Lorenzo Quadri, Hans-Ueli Vogt. Weitere bekannte Namen im Initiativkomitee sind der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter, der Milieuanwalt Valentin Landmann sowie der Gymnasiallehrer René Roca, Gründungsmitglied des Vereins zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM) und langjähriger Redaktor der pro-putinistischen VPM-Zeitschrift Zeit-Fragen.Hugo Stamm: Anhänger von Psychosekte mischen bei der Neutralitätsinitiative mit. In: Watson, 8. August 2026

Begründung des Initiativkomitees Die Neutralitätsinitiative sichere die Unabhängigkeit der Schweiz für kommende Generationen. Eine glaubwürdige, konsequente Neutralität schütze die Schweiz vor internationalen Konflikten, stärke ihre Rolle als Vermittlerin und garantiere langfristige Sicherheit und Stabilität. Ohne klare Neutralität würden politische Abhängigkeiten und sicherheitspolitische Unsicherheiten drohen.

Die Schweizer Neutralität sei aber zum Spielball der Politik geworden. Es werde inzwischen eine Annäherung an die NATO und an die EU angestrebt. Die Schweiz könne ihre Friedens- und Verhandlungspolitik nicht mehr wahrnehmen. Der Bundesrat habe kein Recht, die Neutralität nach seinem Gutdünken flexibel zu handhaben. Die Neutralitätsinitiative wolle dem Bundesrat die Flexibilität nehmen, die Schweiz in Kriege «hineinzuziehen».

Zur umfassenden Neutralität gehöre der Verzicht auf wirtschaftliche Zwangsmassnahmen. Solche Sanktionen würden selten die Verantwortlichen treffen, sondern oft die Zivilbevölkerung, besonders Frauen und Kinder. Sie führten zu Hunger, Not und Tod. Eine neutrale, humanitäre Schweiz solle sich nicht an Massnahmen beteiligen, die Unschuldige treffen.

Behandlung der Volksinitiative Einreichung Der Text der Volksinitiative wurde am 25. Oktober 2022 von der Bundeskanzlei formell vorgeprüft und am 11. April 2024 mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Mit Verfügung vom 28. Mai 2024 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 129'806 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Stellungnahme des Bundesrats Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 27. November 2024 der Bundesversammlung beantragt, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.

Der Bundesrat stellte fest, dass ein Teil des Initiativtexts der bestehenden Rechtslage und Praxis entspreche: Unbestritten sei, dass die Schweizer Neutralität bewaffnet sei, dass die Schweiz keinem Militärbündnis beitrete, sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteilige und als Vermittlerin für die Lösung von Konflikten zur Verfügung stehe.

Die Initiative fordere aber eine Abkehr von der bewährten Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität, was im heutigen volatilen internationalen Umfeld nicht zielführend sei. Gerade diese Flexibilität sei zentral, um die Neutralität bestmöglich für die Wahrung der schweizerischen aussen- und sicherheitspolitischen Interessen zu nutzen. Sie habe sich in 175 Jahren Verfassungspraxis bewährt.

Durch ein starres Neutralitätsverständnis könnte die Neutralität bei aussenpolitischen Herausforderungen nur schwerfällig an neue Umstände angepasst werden. Die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit würde stark eingeschränkt. Angesichts der verschlechterten Sicherheitslage in Europa seien der Austausch, gemeinsame Übungen und Beschaffungen mit den sicherheitspolitischen Partnern in der EU und der NATO für die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz unverzichtbar.

Die Verlässlichkeit der Schweiz als Lieferantin von Rüstungsgütern und -komponenten würde in Frage gestellt, was die auf Ausfuhren angewiesene Schweizer Rüstungsindustrie schwächen würde.

Mit dem Verbot, bestimmte Sanktionen zu übernehmen, würde der Handlungsspielraum der Schweiz stark eingeschränkt. Das Nichtmittragen von Sanktionen gegen Staaten, die gegen Völkerrecht verstossen, dürfte neben Reputationsschäden auch mit aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen einhergehen.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine 2022 habe der Bundesrat entsprechend seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen entschieden, die schweren Verletzungen des Völkerrechts durch Russland scharf zu verurteilen und die von der EU ergriffenen Sanktionen zu übernehmen. Die Möglichkeit, fallweise Sanktionen zu übernehmen, diene den Schweizer Interessen wie der Wahrung des Völkerrechts, der Aufrechterhaltung ihrer Werte und der Solidarität mit den wichtigsten aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Partnern der Schweiz.

Beratungen des Parlaments Der Ständerat debattierte in seiner ersten Beratung am 19. Mai 2025 während 2 Stunden und 40 Minuten über die Initiative. Im Ständerat war ein vor allem von Vertretern der Mitte eingebrachter Antrag erfolgreich, der der Initiative einen direkten Gegenentwurf entgegenstellen wollte. Damit wurde die allgemeine Definition der Neutralität in der Bundesverfassung zwar übernommen, aber eine Zusammenarbeit z. B. mit der NATO und Sanktionen z. B. gegen Russland sollten weiterhin möglich bleiben. Der Rat ist mit 27 zu 15 Stimmen auf diesen Gegenentwurf eingetreten und hat mit 33 zu 9 Stimmen beschlossen, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative und die Annahme des Gegenentwurfs zu empfehlen. Ein Antrag für Annahme der Initiative wurde von 8 Ratsmitgliedern unterstützt, ausser von den 7 Mitgliedern der SVP-Fraktion auch von Daniel Jositsch (damals Mitglied der SP-Fraktion, seit Juni 2026 fraktionslos).

Die Beratung im Nationalrat folgte am 4. und 5. März 2026 und dauerte 7 Stunden. Eintreten auf einen Gegenentwurf – dazu lagen von der Version des Ständerates abweichende Formulierungsanträge vor – wurde mit 109 zu 77 Stimmen abgelehnt. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion sprachen sich die Hälfte der Fraktion der Mitte und zwei Vertreter der GLP für einen Gegenentwurf aus. Sie befürchteten, dass eine Ablehnung der Initiative als Ablehnung der Neutralität interpretiert werden könnte. Für die Gegner des Gegenentwurfs war dieser unnötig, da er dem geltenden Recht und der Praxis entspreche. Zudem würde der vage Wortlaut zu Auslegungsproblemen führen. Der Nationalrat beschloss mit 128 zu 60 Stimmen, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen. Die geschlossene Fraktion der SVP stand allen anderen geschlossenen Fraktionen entgegen.

Im Differenzbereinigungsverfahren hielten beide Räte in ihren zweiten und dritten Beratungen an ihren Positionen fest. In der Einigungskonferenz wurde der Gegenentwurf mit 14 zu 12 Stimmen abgelehnt. Die Räte folgten diesem Antrag; eine Ablehnung des Einigungsantrags hätte bedeutet, dass Bundesversammlung und Bundesrat keine Abstimmungsempfehlung abgeben.

In den Schlussabstimmungen vom 20. März 2026 beschloss der Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen und der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Volksinitiative Volk und Ständen mit der Empfehlung für Ablehnung zu unterbreiten. Die gegenüber den Abstimmungen in den ersten Beratungen zusätzlichen Nein-Stimmen und Enthaltungen stammen von Ratsmitgliedern, die einen Gegenentwurf bevorzugt hätten.

Gemäss von Recherchen von TeleZüri und Watson soll Christoph Blocher während der Beratung im März «in letzter Sekunde» hinter den Kulissen mehreren einflussreichen Parlamentariern angeboten haben, dem Initiativkomitee den Rückzug der Initiative zu empfehlen, sollte das Parlament einem Gegenentwurf zustimmen. Damit hätte das Initiativkomitee auf die Verbote der Sanktionen gegen Russland und der militärischen Zusammenarbeit mit NATO und EU verzichten müssen. Watson sah diesen Versuch eines Entgegenkommens als Schlussfolgerung aufgrund der Befürchtung, dass die Initiative gemäss Meinungsumfragen nur geringe Erfolgschancen haben würde.

Stellungnahmen zur Initiative (keine Wiederholungen der Argumente von Initiativkomitee und Bundesrat, nur ergänzende oder neue Argumente) Marco Jorio bezeichnete die Initiative 2023 in seinem Standardwerk zur Geschichte der schweizerischen Neutralität als «moralisch höchst fragwürdige ‹Pro-Putin-Initiative›» in der Tradition eines rechtsgerichteten Initiativprojekts von 1937, dass das Mussolini-Regime nach dem Überfall des faschistischen Italien auf Äthiopien vor Schweizer Sanktionen schützen wollte, aber nicht genügend Unterschriften zusammenbrachte.Marco Jorio: Die Schweiz und ihre Neutralität. Eine 400-jährige Geschichte. Hier + Jetzt, Zürich 2023, ISBN 978-3-03919-389-9, S. 464. Der deutsche Politologe Herfried Münkler sagte im Dezember 2024, wahrscheinlich täusche sich die Schweiz, wenn sie glaube, ihre Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts einfach weiterschreiben und sich aus allen Konflikten heraushalten zu können. «Positionen, die für das Land lange Zeit vorteilhaft waren, sind es irgendwann nicht mehr. Die Schweiz wird sehen müssen, wie sie die Neutralität, an der sie festhalten will, an neue Anforderungen anpassen kann. Zwischen Deutschland und Frankreich konnte man Äquidistanz halten. Aber was, wenn Russland nach der Ukraine andere europäische Länder angreift? Neutralität begünstigt in einer solchen Lage immer den Regelbrecher, das heisst den Angreifer. Das ist nicht nur ein normatives Problem, sondern eines, das schnell auch machtpolitische Folgen hat.» Aus sicherheitspolitischer Sicht sei die Schweiz in vielen Belangen ein Loch in Europa und profitiere davon, dass andere die Sicherheit garantierten.Dominique Eigenmann: «Sicherheitspolitisch ist die Schweiz ein Loch in Europa», Tages-Anzeiger, 31. Dezember 2024, S. 2/3 Alt-Bundesrat Christoph Blocher äusserte sich in seiner Ansprache am 31. Juli 2026 zum Nationalfeiertag auf dem Areal der Tellspiele in Interlaken über das Thema «Tell, Freiheit, Neutralität: unser Weg seit 1291» zur Neutralität im Allgemeinen und ihrer Geschichte, erwähnte aber die konkreten Auswirkungen einer Annahme der Volksinitiative (Zusammenarbeit mit der NATO, Sanktionen gegen Russland) nicht. Im Zürcher Bote, Publikationsorgan der SVP Zürich, erklärte er, die Schweiz sei «im Krieg von Russland gegen die Ukraine eingeknickt» und habe «die dauernde Neutralität gebrochen. Damit ist unser Land zur Kriegspartei geworden, was die bewährte Neutralität eben gerade verhindern will. Die von den USA und der EU beschlossenen Wirtschaftssanktionen sind – wie der Waffeneinsatz – ein Kriegsmittel und bezwecken, ein Volk auszuhungern, damit der Staat einlenkt.»