Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day vom 25. Juli 2026 war ein islamistischer Terrorakt, der sich gegen den Berliner Christopher Street Day richtete. Der Täter rammte im Großen Tiergarten mehrere Personen mit einem Kleinbus und griff anschließend Passanten mit einer Machete an. Durch das Geschehen kam eine Frau ums Leben, 31 weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Bei dem Täter handelte es sich um den als Gefährder eingestuften Abdul B., der einen Tag nach der Tat von der Polizei bei einem Festnahmeversuch erschossen wurde.

Hintergrund und Tat mini|hochkant=1.3|Fahrtweg des Attentäters auf den Fußwegen im Großen Tiergarten, ausgehend von der Lennéstraße mini|Der abgesperrte Tatort im Großen Tiergarten am 26. Juli 2026 mini|Das Tatfahrzeug, ein Citroën Spacetourer, am 26. Juli 2026 nach der Kollision mit einem Baum

An der alljährlichen CSD-Veranstaltung unter dem Motto Haltung ist hot hatten Hunderttausende Menschen teilgenommen. Sie zogen mit über 80 Wagen und 55 Fußgruppen von der Leipziger Straße über Potsdamer Platz und Nollendorfplatz zur Siegessäule im Großen Tiergarten. Die Polizei war mit 2000 Beamten im Einsatz, um den CSD und andere Veranstaltungen zu schützen.Gigantische Party: Berlin feiert historischen CSD – Neonazis kommen kaum zum Zug. In: Berliner Morgenpost, 25. Juli 2026, abgerufen am 26. Juli 2026.

Der Anschlag geschah gegen 22 Uhr in unmittelbarer Umgebung des Christopher Street Day (CSD). Dabei gelang es dem Täter nicht, das eigentliche Veranstaltungsgelände zu befahren, das sich etwa 400 Meter entfernt befand. Während des Geschehens steuerte der Täter einen weißen Kleinbus vom Typ Citroën Spacetourer, vom Eingang neben dem Lessing-Denkmal kommend, über den Baumschulenweg und den Ahornsteig gezielt gegen Menschen. Schließlich kollidierte das Fahrzeug nach rund 350 Metern kurz vor der Bellevueallee mit einem Baum. Der Fahrer verließ anschließend das Fahrzeug und verletzte Passanten mit einer Machete schwer.

Bei dem Anschlag wurde eine 65-jährige Polin aus Warschau, die mit ihrer Tochter, die ebenfalls verletzt wurde, zum CSD gereist war, durch den Aufprall des Fahrzeugs getötet.Wegner: Todesopfer beim CSD-Anschlag stammt aus Polen. Bei: sueddeutsche.de, 27. Juli 2026 31 Menschen wurden verletzt – davon drei lebensbedrohlich, sieben schwer und 24 leicht.Fahrzeug fährt in Menschenmenge – ein Toter, mehrere Verletzte. In: FAZ, 26. Juli 2026 Mindestens fünf Menschen erlitten Schnitt- bzw. Stichverletzungen. Zwei Tage nach der Tat befanden sich alle Verletzten außer Lebensgefahr. Es wurde der Massenanfall von Verletzten ausgerufen.

Die Veranstalter brachen den CSD nach dem Anschlag um 22:15 Uhr offiziell ab.Hunderttausende beim Berliner CSD-Umzug – Veranstaltung abgebrochen. Bei: rbb24, 25. Juli 2026. Das für den Folgetag geplante CSD-Frühstück wurde abgesagt. Eine Trauerveranstaltung mit rund 5000 Menschen fand am Sonntag um 14 Uhr am Pariser Platz statt. Um 17:30 Uhr fand ein Trauermarsch von der Marienkirche bis zum Brandenburger Tor statt.

Tatverdächtiger und Ermittlungen

Herkunft und Aufwachsen Die Polizei identifizierte den 21-jährigen islamistischen Gefährder Abdul B. als Tatverdächtigen.Berliner Polizei identifiziert Verdächtigen von CSD-Anschlag. Bei: n-tv, 26. Juli 2026 Er wurde am 2. Juli 2005 in Berlin geboren, besaß die deutsche Staatsbürgerschaft und hatte eine libanesische Familienbiografie. B. wuchs im Ortsteil Tiergarten auf. Zwei Cousins von B. waren Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat; einer wurde Ende 2015 im Irak getötet. Sein Cousin Mohammed wurde 2015 in Syrien getötet. Dabei handelt es sich um die Söhne der Schwester von B.s Vater. Diese war mit dem islamistischen Ideologen Omar Bakri Mohammed verheiratet.

Abdul B. fiel bereits als Sechsjähriger in der Grundschule durch aggressives Verhalten auf und wurde deshalb immer wieder vom Unterricht ausgeschlossen. Seine Eltern weigerten sich, mit den Behörden zu kooperieren, und lehnten etwa eine Diagnostik in der Psychiatrie ab. B. wechselte zwei Mal die Grundschule und entwickelte sich zu einem Schulverweigerer.

Nach der Trennung seiner Eltern 2020 lebte B. mit seiner Mutter und seinen drei Schwestern, die als streng religiös beschrieben werden, in Berlin-Schöneberg. Im Jahr 2022 beendete B. die Schule ohne Abschluss. Er machte mehrere Praktika in Handwerksbetrieben. Anderthalb Jahre lang arbeitete B. im Sicherheitsgewerbe, bis er „keine Verlängerung der Sicherheits-ID“ mehr bekam. Anschließend lebte B. von Sozialleistungen. Nach Angaben seines Vaters habe B. viel geschlafen, sei erst am späten Nachmittag aufgestanden und habe enorme Zeit am Handy verbracht. Der Vater wird in Medienberichten als homosexuell beschrieben und soll in Berlin mit seinem Partner zusammenleben. Hierin wird ein Motiv für den Angriff auf den CSD vermutet.

Abdul B. war bereits im Alter von 13 Jahren aufgefallen, weil er eine andere Person getreten und geschlagen haben soll. Später wurde er unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung vom Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Tiergarten verurteilt, weil er mit 14 bzw. 15 Jahren einen Mitschüler verprügelt und einem jungen Mann unter Gewaltandrohung dessen AirPods-Kopfhörer geraubt hatte. B. musste daraufhin 40 Sozialstunden ableisten und einen „themenzentrierten Kurzzeitkurs“ besuchen. Fünf Ermittlungsverfahren gegen B. wurden eingestellt, in drei Fällen wurden erzieherische Maßnahmen gegen B. verhängt.

Islamistische Aktivitäten und Ausreiseversuch nach Syrien Bereits seit seinem 16. Lebensjahr war Abdul B. dem Verfassungsschutz als Islamist bekannt. B. betete fünfmal am Tag und besuchte regelmäßig das Freitagsgebet. Ab 2020 radikalisierte B. sich im Umfeld des 1996 in Berlin geborenen deutsch-ägyptischen Predigers Amir Abo Azma, der im September 2024 nach Mauretanien auswanderte. Azma ist Anhänger der Deutsch-Muslimischen Gemeinschaft (DMG), die der Muslimbruderschaft nahesteht. Mit ihm unternahm Abdul B. 2024 eine Pilgerreise nach Saudi-Arabien. Der niedersächsische Verfassungsschutz stuft Azma als salafistischen Prediger ein. Man rechnete B. der Jugendgruppierung „Siraatul Haqq“ zu, die im Umfeld einer Neuköllner Moschee entstand. Die Gruppe umfasste mehrere Dutzend Islamisten. Ab dem Jahr 2021 war B. an sogenannten Street-Da’wa-Aktionen beteiligt, bei denen Salafisten versuchen, Passanten zum islamischen Glauben zu konvertieren. Ebenfalls 2021 war B. vom schiitischen zum sunnitischen Islam konvertiert, was zu Konflikten mit seiner schiitischen Familie führte. In der Islamistenszene war B. unter anderem als „Abu Muawiyah“ (in Anlehnung an den ersten Kalifen der Umayyaden) und „Abu Ibrahim al-Qahtani“ bekannt.

Auf Telegram betrieb B. einen Kanal, dem rund 600 Menschen folgten und auf welchem er Predigten und andere religiöse Inhalte veröffentlichte. Darüber hinaus war er auch auf Instagram und TikTok aktiv. B. folgte in den sozialen Medien zahlreichen islamistischen sowie dschihadistischen Predigern, darunter auch Accounts, welche bereits bei Terrorermittlungen eine Rolle spielten. In Predigten agitierte B. gegen die Demokratie und bezeichnete deren Unterstützer als „Ungläubige“. Für diese habe Gott eine „qualvolle Strafe“ vorgesehen. Als wesentlichen Faktor bei der Radikalisierung von B. bewerten die Behörden den Einfluss des salafistischen deutsch-ägyptischen Hasspredigers Ibrahim El-Azzazi („Sheikh Ibrahim“), dem auf TikTok rund 100.000 Menschen folgen. Im März 2025 überwies Abdul B. 30 US-Dollar an einen in Kanada lebenden Syrer, den das FBI als zentrale Sammelperson eines „globalen Terrorismus-Fundraising-Netzwerks“, welches vermutlich Gelder an den IS transferiert, einstuft.

B. galt der Polizei als Sympathisant des Islamischen Staates (IS). Im Mai 2025 versuchte B. zunächst, nach Mauretanien auszureisen, wo sich radikale Geistliche zum Unterricht in Koranschulen zusammengefunden hatten – ein Ziel, das ihm offenbar der Prediger A. empfohlen hatte. B. buchte einen Flug via Türkei nach Mauretanien, wurde jedoch bereits beim Versuch der Einreise am Flughafen Nouakchott von Grenzbeamten aufgegriffen und festgenommen. Er verbrachte eine Nacht in Polizeigewahrsam und musste nach Deutschland zurückkehren. Am 9. Mai 2025 übermittelte der Bundesnachrichtendienst dem Bundeskriminalamt die Ausreisepläne einer Person, die sich als Abdul B. herausstellte. Die Informationen wurden an das Berliner Landeskriminalamt weitergeleitet, woraufhin B. etwa am 28. Mai 2025 über INPOL sowie das Schengener Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Zu diesem Zeitpunkt war er längst ausgereist. Kurz nach seiner Mauretanien-Reise flog er über die Türkei in den Libanon, um von dort aus nach Syrien einzureisen. Im Libanon soll B. versucht haben, Anhänger des IS zu kontaktieren. Der libanesische Militärgeheimdienst beschlagnahmte B.s iPhone. Auf diesem fanden sich 32.167 Dateien, darunter zahlreiche Fotos und Videos mit IS-Propaganda sowie verdächtige Chats. Seinen im Irak getöteten Cousin „Abu Bilal al-Lubnani“ glorifizierte er. Allein von ihm wurden 106 Fotos gefunden. Er wurde daraufhin festgenommen und von einem Militärgericht wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Im Sommer 2025 wurde B. von Mitarbeitenden der deutschen Botschaft in Beirut und einem Verbindungsmann des BKA besucht. Ursprünglich war eine Haftstrafe von drei bis fünf Jahren wegen „Terrorismusfinanzierung“ vorgesehen. Nach dem Haftende kehrte B. nach Deutschland zurück. Deutsche Behörden sollen den libanesischen Sicherheitskräften vor der versuchten Ausreise B.s in Richtung Syrien einen Hinweis gegeben haben.

Nach seiner Ankunft in Deutschland wurde B. im November 2025 am Berliner Flughafen festgenommen und wegen Vorbereitung einer terroristischen Straftat nach StGB in Untersuchungshaft genommen. Ab dem 12. Januar 2026 stufte die Polizei B. als Gefährder ein. Am 12. Mai 2026 wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen vom Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafbemessung, dass sich B. seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft befand, drei Monate in Haft im Libanon gewesen war, sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert hatte sowie dass es zu keiner konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter gekommen war. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt (Vorbewährung) und er anschließend entlassen. Auflagen waren unter anderem die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm und die Beaufsichtigung durch einen Bewährungshelfer. Das Urteil war zum Tatzeitpunkt noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Berufung eingelegt hatte. Sie hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt.Gemeinsame Pressemitteilung: Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day – Tatverdächtiger Abdul B. Pressemitteilung Nr. 140 vom 26. Juli 2026. Während seiner sechs Monate in Untersuchungshaft versuchte B. auf Mithäftlinge radikalisierend einzuwirken. Die Gefängnisleitung soll B. deshalb vorübergehend von anderen Inhaftierten getrennt haben, „weil eine negative Beeinflussung anderer Inhaftierter durch den Beschuldigten zu befürchten war“.

Polizeiliche Maßnahmen und Deradikalisierungsversuch