mini|hochkant|Titelblatt des ersten Bandes der fünften Auflage (Wien 1895) Das Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst (vollständiger Titel der späteren Auflagen: Ernst Mayrhofer’s Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen) war ein mehrbändiges juristisches Nachschlagewerk zum Verwaltungsrecht Cisleithaniens, der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns. Das von dem Verwaltungsbeamten Ernst Mayerhofer (auch: Mayrhofer) begründete und im Verlag Manz in Wien erschienene Werk wurde von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1913 in fünf, jeweils erweiterten Auflagen publiziert und diente den Beamten der „politischen“ (d. h. allgemeinen staatlichen) Verwaltung der Habsburgermonarchie als Nachschlagewerk. In der historischen Forschung zur Habsburgermonarchie wird es bis heute als Quelle herangezogen und in den Bibliographien der Standardwerke zur Epoche unter den grundlegenden Hilfsmitteln geführt.Bibliographie, Abschnitt „Handbücher und lexikalische Hilfsmittel“, in: Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien (online): „Mayerhofer Ernst / Pace Anton, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen, 8 Bde. (Wien ⁵1895–1903), 2 Ergänzungsbde.“

Entstehung und Auflagengeschichte

thumb|Ernst Mayrhofer’s Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst, 5. Auflage, redigiert u. hrsg. von Graf Anton Pace Das Werk erschien zunächst unter dem Titel Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst bei den Landes-, Kreis- und Bezirksbehörden im Kaiserthume Oesterreich und wandte sich damit an die Beamten der staatlichen Verwaltungsbehörden aller Ebenen; die zweite Auflage wurde 1859 bei Friedrich Manz in Wien verlegt.Ernst Mayerhofer: Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst bei den Landes-, Kreis- und Bezirksbehörden im Kaiserthum Oesterreich. 2. Auflage. Friedrich Manz, Wien 1859. Die Schreibweise des Namens des Begründers schwankt: Das Österreichische Biographische Lexikon und die neuere Forschungsliteratur schreiben „Mayerhofer“, die Titelblätter der fünften Auflage verwenden „Mayrhofer“.A. Cornaro: Pace von Friedensberg Anton Gf. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 7, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1978, ISBN 3-7001-0187-2, S. 279.

Die Neubearbeitungen nach 1867 trugen den an die Terminologie der Dezemberverfassung angepassten Titel Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Sie erschienen ab Mitte der 1870er JahreErnst Mayrhofer: Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen. Band 2. Manz, Wien 1876. sowie 1880/81 als vierte Auflage.Ernst Mayrhofer: Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen. Manz, Wien 1880–1881 (Katalogeintrag im HathiTrust).

Die fünfte, vermehrte und verbesserte Auflage wurde nicht mehr von Mayerhofer selbst besorgt, sondern von Anton Graf Pace (1851–1923) redigiert und herausgegeben, der das Werk vollständig umarbeitete. Sie erschien lieferungsweise in der Manz’schen k. u. k. Hof-Verlags- und Universitätsbuchhandlung: Band 1 (1895), Band 2 (1896), Band 3 (1897), Band 4 (1898), Band 6 (1900) sowie die Bände 5 und 7 (beide 1901); dass der sechste Band vor dem fünften ausgegeben wurde, spiegelt die lieferungsweise Erscheinungsform wider.Nach den Titelblättern der Bände 1–7, Manz, Wien 1895–1901. 1903 folgte ein Indexband, redigiert von Ministerialrat Mahl-Schedl,Index zu der von Graf Anton Pace herausgegebenen fünften Auflage von Ernst Mayrhofer’s Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst. Redigiert von Mahl-Schedl, Ministerial-Rath im k. k. Ministerium des Innern. Manz, Wien 1903. 1909 und 1913 zwei von Pace herausgegebene Ergänzungsbände, die die Rechtsentwicklung zum materiellen Teil des Werkes (den Bänden 2 bis 5) nachtrugen.Ergänzungen zum materiellen Teile der fünften Auflage. Redigiert und herausgegeben von Graf Anton Pace. Erster Ergänzungsband (umfassend die Nachträge zum zweiten Bande und zu S. 1 bis 531 des dritten Bandes). Manz, Wien 1909; Zweiter Ergänzungsband (umfassend die Nachträge zu S. 532 bis Schluß des dritten Bandes, zum vierten Bande und zu S. 1 bis 528 des fünften Bandes). Manz, Wien 1913. Die Titelblätter der Ergänzungsbände verwenden bereits die reformierte Schreibung „im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern“ und „Ernst Mayrhofers“ ohne Apostroph.

Nach dem Vorwort zum zweiten Band wurden für die fünfte Auflage sämtliche Materien vollständig neu bearbeitet und die Darstellung gegenüber der vierten Auflage wesentlich erweitert. Der Redaktion stand ein Mitarbeiterstab zur Verfügung, der sich aus Beamten des k. k. Ministeriums des Innern und anderer Zentralstellen, der niederösterreichischen StatthaltereiZur niederösterreichischen Statthalterei vgl. Niederösterreichische Landesregierung im Wien Geschichte Wiki. und der Gerichte zusammensetzte; historisches Material lieferte das Archiv des Ministeriums des Innern.Vorwort der Redaction zum zweiten Bande, in: Ernst Mayrhofer’s Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst. 5. Auflage, Band 2. Manz, Wien 1896, S. V f. (Digitalisat im Internet Archive). Nach 1913 erschienen keine weiteren Auflagen.

Inhalt und Aufbau

Das Handbuch stellte das in Cisleithanien geltende öffentliche Recht mit besonderer Berücksichtigung der den Kronländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen dar. Die fünfte Auflage gliederte den Stoff in eine „Verfassungsgesetzkunde“ (mit Hauptstücken wie Reichsverfassung, Landesverfassung und Gemeindeverfassung, den Staatsgrundgesetzen über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und dem Verhältnis zu Ungarn) und eine „Verwaltungsgesetzkunde“, die die einzelnen Verwaltungsmaterien nach Sachgebieten behandelte; den Hauptstücken wurden historische Einleitungen zur staatlichen Organisationsentwicklung seit 1848 vorangestellt. Die Texte der Landesgesetze wurden grundsätzlich nicht im Wortlaut wiedergegeben, mit Ausnahme der für die Praxis zentralen Hauptstücke „Landesverfassung“ und „Gemeindeverfassung“. Neben dem Gebrauch im praktischen Dienst war das Werk nach dem Anspruch der Redaktion auch für das Studium nutzbar. Die einzelnen Bände der fünften Auflage erreichten Umfänge von über 1.200 bis über 1.600 Seiten.

Rezeption

In der historischen Forschung zur Habsburgermonarchie wird das Werk als Quelle für den Rechtszustand und die Verwaltungspraxis der Epoche herangezogen; die Bibliographien des Standardwerks Die Habsburgermonarchie 1848–1918 führen es unter den grundlegenden „Handbüchern und lexikalischen Hilfsmitteln“. Herangezogen wird es etwa in Studien zur österreichischen Sozialpolitik,John W. Boyer: Conservative Social Politics in Austria, 1880–1890. In: Austrian History Yearbook. (online) zur Geschichte des habsburgischen BeamtentumsVgl. etwa den Nachweis in: Austria and Czechoslovakia. In: National Administrations and the Fragmentation of Empires. Springer/Palgrave, Cham 2023 (online). sowie in rechtshistorischen Untersuchungen zum österreichischen Adel und Adelsrecht am Ende der Monarchie.Peter Wiesflecker: Die Nobilitierungen Kaiser Karls I. von Österreich. Studien zum österreichischen Adel am Ende der Donaumonarchie. Dissertation, Universität Wien 1992.Reinhard Binder-Krieglstein: Österreichisches Adelsrecht 1868–1918/19. Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshälfte bis zum Adelsaufhebungsgesetz der Republik unter besonderer Berücksichtigung des adeligen Namensrechts (= Rechtshistorische Reihe. Band 216). Peter Lang, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-631-34833-9 (zugleich Dissertation, Universität Wien).

Ausgaben (Auswahl)

Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst bei den Landes-, Kreis- und Bezirksbehörden im Kaiserthume Oesterreich. 2. Auflage. Friedrich Manz, Wien 1859. Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen. Manz, Wien 1875/76. Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen. 4. Auflage. Manz, Wien 1880–1881. Ernst Mayrhofer’s Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen. Redigiert und herausgegeben von Graf Anton Pace. 5., vermehrte und verbesserte Auflage. 7 Bände. Manz, Wien 1895 (Band 1), 1896 (Band 2), 1897 (Band 3), 1898 (Band 4), 1900 (Band 6), 1901 (Bände 5 und 7). Index zu der von Graf Anton Pace herausgegebenen fünften Auflage von Ernst Mayrhofer’s Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst. Redigiert von Mahl-Schedl. Manz, Wien 1903. Ergänzungen zum materiellen Teile der fünften Auflage. Redigiert und herausgegeben von Graf Anton Pace. 2 Bände. Manz, Wien 1909 und 1913.

Literatur

A. Cornaro: Pace von Friedensberg Anton Gf. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 7, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1978, ISBN 3-7001-0187-2, S. 279.

Weblinks

Digitalisat von Band 2 der 5. Auflage (Wien 1896) im Internet Archive Katalogeintrag der Ausgabe 1880/81 im HathiTrust

Einzelnachweise

Kategorie:Verwaltungsrecht (Österreich) Kategorie:Rechtsgeschichte (Österreich) Kategorie:Cisleithanien politischer Verwaltungsdienst Kategorie:Sachliteratur (Recht)