Ein Medfluencer (von Med = Medizin, (in)fluence = engl. Einfluss) oder auch Medical Influencer bzw. Healthfluencer ist ein Influencer für Themen zu Medizin und Gesundheit. Medfluencer verbreiten ihre Themen und entsprechende Inhalte im Internet auf ihren Social-Media-Plattformen wie Instagram sowie auf TikTok und YouTube.

Allgemeines

Medfluencer beschäftigen sich mit Themen wie Erkrankungen, Ernährung, Sport oder seelischer Gesundheit und Problemen im Gesundheitssystem und empfehlen dabei aber auch oft Produkte von Nahrungsergänzungsmitteln bis hin zu medizinischen Geräten. Die Inhalte werden häufig in leichter Sprache vorgetragen und meist frisch und unkonventionell dargebracht. Der Begriff Medfluencer ist keine geschützte Berufsbezeichnung, d. h. jeder kann als Medfluencer auftreten, auch ohne medizinische Ausbildung. Häufig haben die Medfluencer aber einen medizinischen Hintergrund, wie zum Beispiel Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte oder Medizinstudierende.Miriam Mirza: Medfluencer: Die Influencer der Medizin. In: Ärztestellen. Der Stellenmarkt des Deutschen Ärzteblattes, 19. Juli 2023.

Zu den im deutschsprachigen Raum bekannten Medfluencern gehören Carola Holzner als doc.caro, Julia Fischer als dr.juliafischer, Felix M. Berndt als doc.felix, Tobias Weigl, Johannes Wimmer sowie Kim Schiele als Schwesterkim.Claudia Füßler: Mit starkem Sendungsbewusstsein unterwegs., Seite 30, forum. Das Magazin des Medizinischen Dienstes, 1/2024Zwischen Glamour und Notaufnahme | Schwester Kim im Talk ndr.de

Rezeption Das Rheinische Ärzteblatt, das offizielle Mitteilungsblatt der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, referiert die Einschätzungen des Berufsordnungsausschusses der Ärztekammer Nordrhein, verschiedener Medizinrechtler sowie der Bundesärztekammer zu den berufsrechtlichen Grenzen ärztlicher Influencer-Tätigkeit. Das Spektrum der Medizinangebote auf den sozialen Plattformen sei in seiner Qualität „kaum mehr überschaubar und beurteilbar“. Ärzte und weitere Personen präsentierten sich als Medfluencer dort „unterschiedlich seriös“.Thomas Gerst: Medizin aus dem Netz. Ärzte tragen als Influencer besondere Verantwortung. In: Rheinisches Ärzteblatt, Heft 3/2024, S. 14–17. Die Stiftung Gesundheitswissen weist darauf hin, dass Medfluencer nicht immer medizinisch ausgebildet sind, auch wenn sie vor der Kamera mit Kittel und Stethoskop auftreten. Auch Personen, die sich in sozialen Medien als „Doc“ bezeichnen, sind nicht immer Inhaber eines akademischen Doktortitels; Vorsicht sei insbesondere bei Kanälen geboten, die von Agenturen geführt werden.

Grundsätzlich, so der bei der Bundesärztekammer mit dem Thema befasste Amin-Farid Aly, sei es angesichts der Reichweite sozialer Medien eine gute Idee, wenn auch qualifizierte Ärzte als Medfluencer in sozialen Netzwerken auftreten. Ein positives Beispiel sei ein Videokanal mit fast einer Million Followern, auf dem eine Gynäkologin und ein Urologe in allgemeinverständlicher Sprache über Aspekte von Sexualität, Hygiene und Adoleszenz informierten. Behörden wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben Influencer beauftragt, um vor Alkohol- und Drogenmissbrauch zu warnen oder über sexuell übertragbare Erreger wie Chlamydien zu informieren. Die Erfahrungen seien überwiegend positiv, erklärte die Behörde auf Anfrage der Welt. Man könne Menschen ansprechen, die über andere Kommunikationswege nicht erreichbar seien.

Das ZDF Magazin Royale setzte sich kritisch mit Medfluencern auseinander und warf ihnen vor, dass deren Aussagen zum Teil nicht nur inhaltlich fragwürdig seien, sondern auch teilweise gegen geltendes Recht verstößen würden. Medfluencer dürfen Produkte oder Dienstleistungen bewerben, solange dieser Teil des Beitrags als Werbung gekennzeichnet und vom restlichen Beitrag getrennt ist. Häufig geschieht dies aber nicht, und laut Foodwatch verstoßen etliche gegen die Health-Claims-Verordnung.Neuer Report: Influencer:innen bewerben Nahrungsergänzungsmittel mit illegalen Gesundheitsversprechen foodwatch.org

Einige Medfluencer verbreiten seriöse Aufklärung in Gesundheitsfragen; andere nutzen aber ihre Reichweite für kommerzielle Zwecke. Als besonders problematisch sieht das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dabei die Förderung von Trends wie dem anlasslosen Messen des Blutzuckerspiegels mit Sensoren, die eigentlich nur für Diabetiker vorgesehen sind sind. Solche Geräte würden ohne einen medizinischen Nutzen für gesunde Menschen zur Selbstoptimierung beworben. Ein weiterer Kritikpunkt des Ministeriums ist, dass viele Medfluencer eigene Produkte vertreiben. Diese reichen von Kollagen-Präparaten bis hin zu Tees, die angeblich Haut, Verdauung oder Schlaf verbessern. Die Grenze zwischen Information und Werbung wäre dabei oft fließend und es sei für Außenstehende schwierig, unabhängige Ratschläge von Marketingstrategien zu unterscheiden.

Der Youtuber Marvin Wildhage schickte 2026 zum Test gefälschte Werbeanfragen mit einer erfundenen Krankheit an zahlreiche Medfluencer. Einige davon gingen auf die gefälschte Anfrage ein und verbreiteten daraufhin Videos, in denen sie die erfundene Krankheit als real beschrieben, unter anderem die Medfluencerin Alina Walbrun, die zu diesem Zeitpunkt rund 300.000 Follower hatte.

Berufsrechtliche Einordnung Alexander Ehlers sprach sich im Rheinischen Ärzteblatt für eine strikte Anwendung von § 27 Abs. 3 der Musterberufsordnung auf ärztliche Influencer aus: Danach ist Werbung für eigene oder fremde gewerbliche Tätigkeiten oder Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit unzulässig, nach seiner Einschätzung einschließlich rezeptfreier Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Marius Hossbach von der Kanzlei Rose & Partner stellte fest, der Grundgedanke der berufsrechtlichen Regelungen, das Ansehen des Arztberufs zu schützen und die Gesundheitspflege von unerwünschter Kommerzialisierung freizuhalten, finde sich „derzeit jedenfalls nicht auf TikTok und Co. wieder“. Ärztliche Medfluencer verstießen vielfach gegen das Fremdwerbeverbot. Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein und Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses, erklärte: „Es muss unser Ziel sein und bleiben, dass der ärztliche Beruf auch in den neuen Medien keinesfalls im Sinne der Industrie zu deren Werbezwecken kommerzialisiert wird. Sonst verspielen wir das Vertrauen in unseren Berufsstand.“

Die Bundesärztekammer hält in ihrer Handreichung zu Ärzten in sozialen Medien fest: „Im Gegensatz zu anderen Formen der wissenschaftlichen Diskussion gibt es bei dieser Form der Kommunikation regelhaft keinen fachlichen Review. Dies führt zu einer vergrößerten Verantwortung, wissenschaftliche Zusammenhänge auch korrekt darzustellen und nicht für eine Meinungsbildung zu verkürzen oder kritische Aspekte und offene Fragen wegzulassen.“

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weist darauf hin, dass es kaum Mechanismen gibt, um die Qualität der Informationen der Webfluencer sicherzustellen. Sie würden sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen, wenn sie gesundheitsbezogene Inhalte mit kommerziellen Interessen vermischen.

Literatur Thomas Schwenke: Recht für Online-Marketing und KI. 3. Auflage. O´Reilly, Bonn 2025, ISBN 978-3-96009-256-8, S. 205–207 (= 12. Werbeaussagen, Greenwashing und Barrierefreiheit: Medfluencer).

Weblinks Handreichung der Bundesärztekammer - Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien: Worauf Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten Medfluencer: Kann ich Gesundheitsexperten im Netz vertrauen? der Stiftung Gesundheitswissen Medfluencer bei DocCheck Medfluencer – wie Medizin-Influencer Wissen im Internet vermitteln bei der Apotheken Umschau So tricksen Gesundheits-Influencer ihr Publikum aus bei stern.de Medizin-Influencer: Risiken und Nebenwirkungen bei ndr.de Medfluencer - Wie ärztliche Influencer in den sozialen Medien aufklären – und dabei sauberes Geld verdienen können in Medical Tribune Claudia Füßler: Mit starkem Sendungsbewusstsein unterwegs. In: forum. Das Magazin des Medizinischen Dienstes, 1/2024, S. 30–31.

Einzelnachweise

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