Die Brüder Qualibert Maisch und Damian Maisch (* in Winkel, heute ein Ortsteil von Gaggenau im Murgtal; † 27. März 1829 in Karlsruhe) waren zwei deutsche, als Raubmörder verurteilte Brüder. Ihre Exekution ging als die letzte öffentliche Hinrichtung auf dem Karlsruher Gutenbergplatz (dem ehemaligen Galgenbuckel der Stadt) in die Stadtgeschichte ein.
Kriminalfall und Urteil Die aus dem Murgtal stammenden, ledigen Brüder Maisch stammten aus armen ländlichen Verhältnissen und verübten im Jahr 1827 einen Raubmord an dem Schweizer Melker Johann Reinhard in der Nähe von Rothenfels, heute Bad Rotenfels. Es dauerte mehrere Wochen, bis der Verdacht auf die beiden Brüder fiel. Bei einer Hausdurchsuchung in ihrer Wohnung wurden schließlich mehrere Besitztümer des Opfers sichergestellt. Obwohl sie die Tat zunächst leugneten, wurden sie verhaftet.
Nach ihrer Festnahme wurde ihnen vor dem Justizministerium des Großherzogtums Baden der Prozess gemacht. Das Gericht verurteilte beide Brüder wegen gemeinschaftlichen Raubmordes zum Tode durch das Richtschwert. Großherzog Ludwig I. von Baden verzichtete beim Todesurteil auf die damals übliche Praxis, die Köpfe der Hingerichteten zur Abschreckung auf Pfähle spießen zu lassen.Reinhard Güll:
Die Hinrichtung mini|Hinrichtung der Brüder Qualibert und Damian Maisch am 27. März 1829: Zeitgenössische Lithographie Die Vollstreckung des Urteils fand am Morgen des 27. März 1829 statt. Als Richtplatz diente eine umgestaltete Wiese auf dem sogenannten „Galgenbuckel“ vor den Stadttoren Karlsruhes, dem heutigen Gutenbergplatz in der Karlsruher Weststadt.
Die Hinrichtung zog eine immense Menschenmenge aus Karlsruhe und dem Umland an, da öffentliche Exekutionen zu dieser Zeit Volksfestcharakter besaßen. Der Ablauf war präzise geregelt: Zuerst wurde Qualibert geköpft. Da sein Bruder Damian als treibende Kraft und Anstifter galt, wurde er gezwungen, der Hinrichtung seines Bruders unmittelbar vor seiner eigenen Enthauptung zuzusehen. Der Scharfrichter vollzog beide Enthauptungen jeweils mit einem einzigen Streich. Dies war die letzte öffentliche Hinrichtung, die an dieser historischen Stätte vollzogen wurde.
Rezeption Die Hinrichtung wurde in einer bekannten, zeitgenössischen Lithographie festgehalten, welche das Schafott, das Aufgebot an Soldaten sowie die dichten Zuschauermassen dokumentiert. Die Originalgrafik sowie die historischen Strafakten befinden sich heute im Generallandesarchiv Karlsruhe. Der Kriminalfall und seine historische Stätte sind bis heute Gegenstand stadtgeschichtlicher Führungen in der Karlsruher Weststadt.
Literatur Stadtarchiv Karlsruhe (Hrsg.): Blick in die Geschichte. Karlsruher stadthistorische Beiträge 1993–1998. Band 2, Karlsruhe 1998, S. 2782 (Digitalisat im Stadtarchiv Karlsruhe). Emil von Forstner: Historische Kriminalfälle aus Baden. Wahre Verbrechen und ihre Bestrafung im 19. Jahrhundert. Braun, Karlsruhe 1928, S. 84–91.
Einzelnachweise Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe: Strafsache gegen die Gebrüder Maisch aus Winkel wegen Raubmordes bei Rothenfels (Signatur: GLAK 234 Nr. 13733 / Online-Eintrag im Landesarchiv). Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe: Hinrichtung der beiden Raubmörder Qualibert und Damian Maisch von Winkel, Murgthal, bei Karlsruhe auf dem ehem. Galgenbuckel am 27. März 1829 (Signatur: GLAK F-S Beil Nr. 118 bzw. GLAK J-B Karlsruhe 145, 10 / Online-Eintrag im Landesarchiv).
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