Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ist als Strafverfolgungsbehörde zuständig für den Bezirk des Landgerichtes Baden-Baden.
Organisation und Zuständigkeit Entsprechend der Zuständigkeit des Landgerichtes Baden-Baden umfasst der Bezirk der Staatsanwaltschaft die Bezirke der Amtsgerichte Achern, Baden-Baden, Bühl, Gernsbach und Rastatt.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ist der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe unterstellt (§ 147 GVG). Sie gehört zum sogenannten badischen Rechtsgebiet, in dem unter anderem traditionell in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften der „badische Aktenknoten“ zur Bindung der Akten verwendet wird. Bis Ende des Jahres 2025 wurde jedoch die elektronische Strafakte eingeführt,Startschuss für die gemeinsame elektronische Strafakte auf baden-württemberg.de, abgerufen am 12. Juli 2026Baden-Württemberg schließt Einführung der eAkte ab auf baden-wuerrtemberg.de, abgerufen am 12. Juli 2026. womit diese besondere Form der Aktenführung allmählich obsolet wird. Nach Einführung der eAkte werden nur noch Bestandsakten „badisch“ gebunden werden.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ist in drei Ermittlungsabteilungen, eine Vollstreckungsabteilung sowie eine Verwaltungsabteilung gegliedert.Geschäftsverteilung, staatsanwaltschaft-freiburg.justiz-bw.de, abgerufen am 12. Juli 2026
Unterbringung Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ist im Gebäude Gutenbergstraße 13 in Baden-Baden untergebracht.
Siehe auch Liste deutscher Staatsanwaltschaften
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Einzelnachweise
Kategorie:Behörde (Baden-Württemberg) Kategorie:Organisation (Baden-Baden) Baden-Baden