Das Oberste Arbeitsgericht des Landes Rheinland-Pfalz (OAG Rheinland-Pfalz, ObArbG) war ein Gericht des Landes Rheinland-Pfalz. Es bestand von 1949 bis 1953.
Geschichte Das Oberste Arbeitsgericht für das Land Rheinland-Pfalz wurde aufgrund des Wunsches der französischen Besatzungsmacht durch das Gesetz über die Errichtung der Arbeitsgerichte und das Verfahren in Arbeitsgerichtsstreitigkeiten (ArbGG Rheinland-Pfalz) errichtet. Das Gesetz trat am 7. April 1948 in Kraft.75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz - Von den Anfängen zur Gegenwart. In: 75 JAHRE ARBEITSGERICHTSBARKEIT RHEINLAND-PFALZ. Digitalisat (PDF, justiz.rlp.de) S. 18. Das Gericht wurde aber erst am 25. Februar 1949 eröffnet.75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz - Von den Anfängen zur Gegenwart. In: 75 JAHRE ARBEITSGERICHTSBARKEIT RHEINLAND-PFALZ. S. 19.
Das Gericht war eine Revisionsinstanz für die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts. Es entstand am Sitz des Oberlandesgerichts Neustadt an der Weinstraße.
Mit Errichtung des Bundesarbeitsgerichts durch das Arbeitsgerichtsgesetz des Bundes von 1953 wurde das Gericht – nach Abwicklung der bei ihm noch anhängigen Verfahren gem. § 118 IV ArbGG 1953 – aufgehoben.75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz - Von den Anfängen zur Gegenwart. In: 75 JAHRE ARBEITSGERICHTSBARKEIT RHEINLAND-PFALZ. S. 19–20
Abkürzungen für das Gericht waren OAG Rheinland-Pfalz und ObArbG.
Einzelnachweise
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