Qāsim ibn Muḥammad ibn Abī Bakr (arabisch: القاسم بن محمد بن أبي بكر, DMG: Qāsim ibn Muḥammad ibn Abī Bakr; auch Abū Muḥammad al-Qāsim ibn Muḥammad ibn Abī Bakr aṣ-Ṣiddīq al-Qurašī at-Taimī al-Madanī; gest. um 725 bis 727) war ein frühislamischer Rechtsgelehrter aus Medina. Er gehört zur Generation der Tābiʿūn (Nachfolgegeneration der Prophetengefährten).

Leben und Familie Qāsim war der Enkel des ersten Kalifen Abū Bakr. Sein Vater Muḥammad ibn Abī Bakr wurde nach dem Tod Abū Bakrs im Haushalt ʿAlī ibn Abī Tālib erzogen, nachdem dessen Mutter Asmāʾ bint ʿUmays den späteren vierten Kalifen geheiratet hatte. Nach dem Tod seines Vaters Muḥammad wuchs Qāsim im Haushalt seiner Tante ʿĀʾiša auf, der Witwe des Propheten Muḥammad. Mütterlicherseits war er mit ʿAlī ibn Husain Zain al-ʿĀbidīn verwandt; beide waren Cousins ersten Grades. Aufgrund seiner Abstammung von Abū Bakr und seiner engen verwandtschaftlichen Beziehungen zur Ahl al-Bait nimmt Qāsim eine besondere Stellung als Bindeglied zwischen beiden Familienlinien ein.

Qāsim war außerdem der Großvater von Ǧaʿfar aṣ-Ṣādiq, dem sechsten Imam der Schiiten, der auch in der sunnitischen Tradition und im Alevitentum hohes Ansehen genießt.

In den letzten drei Jahren seines Lebens erblindete Qāsim. Er starb auf einer Reise, vermutlich im Alter von etwa 70 bis 72 Jahren.

Bedeutung als Gelehrter Qāsim zählt zu den sieben Rechtsgelehrten von Medina (al-Fuqahāʾ as-Sabʿa). Er galt als vertrauenswürdiger Hadith-Überlieferer und als Experte für islamisches Recht.

Er überlieferte Hadithe von zahlreichen bekannten Persönlichkeiten der frühen islamischen Geschichte, darunter: ʿĀʾiša bint Abī Bakr Asmāʾ bint ʿUmays Zainab bint Ǧaḥš ʿAbdallāh ibn ʿAbbās ʿAbdallāh ibn ʿUmar Abū Huraira Muʿāwiya ibn Abī Sufyān ʿAbdallāh ibn ʿAmr ibn al-ʿĀṣ

In der Hadithwissenschaft bezeichnet der Begriff Silsilat ad-Dhahab („Goldene Kette“) eine besonders zuverlässige Überlieferungskette, durch die ein Hadith bis auf den Propheten Muḥammad zurückgeführt wird. Da Qāsim ibn Muḥammad zu den sieben bedeutenden Rechtsgelehrten Medinas gezählt wird, gelten Überlieferungsketten, in denen er vorkommt, als besonders zuverlässig. Dies spiegelt sich darin wider, dass zahlreiche seiner Überlieferungen in der Hadithsammlung (Muwatta) von Mālik b. Anas sowie in den Werken der Kutub as-Sitta enthalten sind.

Auch in der Traditionslinie (Silsila) der Naqšbandiyya nimmt Qāsim eine wichtige Stellung ein. Dort erscheint er als vierte Person der Ordenskette. Er folgt auf Salmān al-Fārisī; auf ihn folgt Ǧaʿfar aṣ-Ṣādiq.

Einzelnachweise

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