Das Vogelschutzgebiet Schlei erstreckt sich über rund 40 Kilometer auf dem längsten und schmalsten Meeresarm der Ostsee von Schleimünde und Maasholm bis zur Stadt Schleswig. Die Schlei ist eine der vier Förden der Ostseeküste Schleswig-Holsteins und trennt die Grundmoränenlandschaften der Halbinseln Angeln und Schwansen voneinander. Zu dem geschützten Bereich gehören die lang gestreckte Schleiförde, mit den breiten, seenartigen und den schmalen Abschnitten und ihren Uferzonen sowie dem vorgelagerten Flachwasserbereich der Ostsee, dem sogenannten Schleisand. Die gesamte Landschaft gilt wegen ihrer Verzahnung von Brack- und Salzwasserlebensräumen als äußerst vielfältig und in ihrer Ausprägung als einmalig in Schleswig-Holstein. Die Fülle unterschiedlicher Lebensräume, zu denen Schilfröhrichte, Sandstrände und Strandwälle, Steilküsten, quellige Niedermoore, Feucht- und Salzwiesen, mageres Grünland, Auen, Knicks und Buchenwälder gehören, bietet vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Wegen der Vorkommen von Lebensraumtypen mit hohem Schutzstatus und um die Nahrungs-, Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsstätten wildlebender Vogelarten zu erhalten wurde die Schlei als ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und als Europäisches Vogelschutzgebiet zu einem Teil des länderübergreifenden Netzes besonderer Schutzgebiete Natura 2000, das den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Ziel hat und dem anhaltenden Rückgang von wildlebenden Arten und ihrer natürlichen Lebensräume entgegenwirken soll.Steckbrief des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz (BfN); abgerufen am 30. Juni 2026.Steckbrief des EU-Vogelschutzgebiets „Schlei“ auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz (BfN); abgerufen am 30. Juni 2026.
mini|Vogelfreistätte Oehe-Schleimünde mini|Steilküste nördlich von Weseby mini|Die Schlei bei Fleckeby Schutzobjekte und Schutzziele Das übergreifende Ziel ist der Schutz des größten Brackwassergebietes des Landes. Das Feuchtland „mit seinen charakteristischen geomorphologischen Strukturen, mit in weiten Bereichen noch naturnaher Biotopausstattung und ökologisch vielfältigen, eng verzahnten marinen und limnischen Lebensräumen“, wird als von internationaler Wichtigkeit und als ein für Schleswig-Holstein einzigartiges Küstengebiet angesehen. Zu den Vorhaben des Natur- und Artenschutzes gehört die Erhaltung der überwiegend offenen Landschaft, in der aber auch in Teilbereichen natürliche Sukzession und extensive Nutzung toleriert werden. Erhalten werden sollen der in der Ostsee liegende Schleisand, die strömungsberuhigten Wasserflächen der Schlei und der seenartigen Buchten, Noore genannt, als wichtige Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete. Ebenfalls sollen die Nahrungshabitate, vor allem in den Miesmuschelbänken, in der Unterwasservegetation der Schlei und den Flachwasserbereichen der Ostsee geschützt werden. Die Erhaltung oder Wiederherstellung einer hohen Wasserqualität wird gebietsübergreifend als notwendig angesehen. Zum Schutz der Großvögel soll das Gebiet von Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen freigehalten werden.
Ziel für die Brut- und Rastvögel an der Schlei ist ein günstiger Erhaltungszustand der Populationen und ihrer Lebensräume: Für die Arten der Ostseeküste wie Säbelschnäbler (Recurvirostra arvosetta), Zwergseeschwalbe (Sterna albifrons), Flussseeschwalbe (Sterna hirundo), Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea), Mittelsäger (Mergus serrator), Tafelente (Aythya ferina), Reiherente (Aythya fuligula), Schellente (Bucephala clangula) und Mantelmöwe (Larus marinus) sollen vegetationsarme Flächen wie naturnahe Salzwiesen, Sandstrände, Strandseen und Nehrungshaken als Brutplätze und Nahrungshabitate gesichert sowie die Flachwasserbereiche der Ostsee als ungestörte Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiete erhalten werden. Auch für die Arten der Salzwiesen und der feuchten Grünlandbereiche wie Rotschenkel (Tringa totanus), Kiebitz (Vanellus vanellus), Bekassine (Gallinago gallinago) und Wachtelkönig (Crex crex) soll der Strukturreichtum in der Kulturlandschaft mit extensiv genutzten Grünlandbereichen und einer abwechslungsreichen Vegetation bleiben. Bewahrt werden sollen für die Arten der Seen, Teiche, Kleingewässer und offenen Wasserflächen wie Singschwan (Cygnus cygnus), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Gänsesäger (Mergus merganser), Zwergsäger (Mergus albellus) und Eisvogel (Alcedo atthis) ihr Lebensraum mit naturnahen Gewässern in Küstennähe und angrenzenden bewaldeten Steilküsten. Für Röhrichtarten wie Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) und Rohrweihe (Circus aeruginosus) müssen die Röhrichte und Verlandungszonen an den Ufern der Schlei sowie das extensiv genutzte Feuchtgrünland als Bruthabitate und Nahrungsgebiete gesichert werden. Für den Neuntöter (Lanius collurio), als Art der Waldränder, Lichtungen, Feldgehölze und Knicks soll die halboffene, strukturreiche Landschaft mit Ansitz- und Brutmöglichkeiten und ihrer artenreichen Krautflora erhalten bleiben.
Unter den Vögeln, für die die Lebensräume der Schlei von Bedeutung oder besonderer Bedeutung sind, gehören Arten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union aufgeführt werden und für deren Schutz die Mitgliedstaaten besondere Maßnahmen ergreifen müssen. Zu ihnen gehören die Entenvögel Zwergsäger und Singschwan, die Seeschwalben Zwerg-, Fluss- und Küstenseeschwalbe, die Habichtartigen Rohrweihe und Seeadler sowie Wachtelkönig, Säbelschnäbler, Eisvogel und Neuntöter.Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Kiel: Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“; abgerufen am 30. Juni 2026.
Auf der Website des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) werden mit Blaukehlchen (Luscinia svecica) und Säbelschnäbler (Recurvirostra avosetta) zwei weitere Arten aus dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU sowie die Zugvögel Feldlerche (Alauda arvensis), Wiesenpieper (Anthus pratensis), Schellente (Bucephala clangula), Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula), Braunkehlchen (Saxicola rubetra) und Rotschenkel (Tringa totanus) genannt.EU-Vogelschutzgebiet „Schlei“; abgerufen am 30. Juni 2026.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebiet der IUCN-Kategorie IV Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Vogelschutzgebiet in Schleswig-Holstein Kategorie:Schlei