Die entscheidende Abhandlung () ist ein Werk des andalusischen Philosophen Averroes (1126–1198), das seiner mittleren Schaffensperiode zugerechnet wird.
Einleitung Die Schriften des andalusischen Philosophen Averroes (arab. Ibn Ruschd; * 1126, † 1198) stehen als prominente Bestandteile der philosophischen Tradition im islamischen Raum in intellektueller Konkurrenz zu denen al-Ghazalis (* ca. 1056, † 1111). Während Letzterer in seinem Werk Die Inkohärenz der Philosophen ebenjene angreift und sie aus der Perspektive des philosophische Argumentationen nutzenden Theologen zu Ungläubigen erklärt, verteidigt Averroes die Philosophie in seiner in der so bezeichneten „mittleren“ Schaffensperiode (nach 1160) entstandenen Replik Die Inkohärenz der Inkohärenz.Catarina Belo: Averroes (d. 1198), The Decisive Treatise. In: Khaled El-Rouayheb, Sabine Schmidtke (Hrsg.): The Oxford Handbook of Islamic Philosophy. 2. Auflage. Oxford UP, 2017. ISBN 978-0-19-991738-9. S. 278–295. Eine weitere wichtige Schrift des Averroes, die Entscheidende Abhandlung, entstanden in ebenfalls der „mittleren“ Schaffensperiode Averroes’, befasst sich ebenfalls mit dem Verhältnis von Philosophie und Glauben. Averroes stand ursprünglich den Gedankengebäuden der Philosophen al-Farabi und Avicenna nahe, wandte sich in seiner „mittleren“ Schaffensperiode aber Aristoteles selbst zu, da er zu der Auffassung gelangte, al-Farabi und Avicenna hätten neues Gedankengut eingeführt. Dies wird gemäß Belo bereits in der Entscheidenden Abhandlung sichtbar. Belo vertritt die Auffassung, dass sich die Entscheidende Abhandlung an Rechtsgelehrte wende, nicht aber an Philosophen selbst. Dies sei auch an der Sprache erkennbar, da er als Ausdruck für „Philosophie“ das Wort „hikma“ statt „falsafa“ verwendet. Belo sieht die Entscheidende Abhandlung als zweigeteilt an; der erste Teil zeige, dass die Beschäftigung mit Philosophie für Muslime notwendig sei, der zweite Teile zeige, dass Philosophie und Religion nicht unvereinbar seien.
Belo betont, dass die Entscheidende Abhandlung zuvorderst drei Positionen aufgreife, die von al-Ghazali den ungläubigen Philosophen zugeschrieben wurden und die er ebenfalls in der Inkohärenz der Inkohärenz behandelt.
Inhalt In der Vorrede erklärt Averroes das Anliegen seines Buches, nämlich herauszufinden, ob die Beschäftigung mit Philosophie und Logik durch die islamische Rechtsordnung erlaubt oder verboten seien.Averroes: Die entscheidende Abhandlung und die Urteilsfällung über das Verhältnis von Gesetz und Philosophie. (=Philosophische Bibliothek. Band 600). Eingeleitet, herausgegeben und übersetzt von Franz Schupp. Felix Meiner, Hamburg 2009. ISBN 978-3-7873-2132-2. Das islamische Gesetz ist gemäß Averroes mit dem Ziel verknüpft, die „existierenden Dinge“ durch die Vernunft zu erwägen und zu erkennen. Begründen lässt sich dies mit unterschiedlichen Versen aus dem Koran. Der Beweis (burhan) stellt die „vollständigste Art [einer solchen] […] Überlegung“ dar. Im Folgenden differenziert Averroes hinsichtlich verschiedener Schlussformen. Er erwähnt „die beweisende Schlußfolgerung, die dialektische Schlußfolgerung, die rhetorische Schlußfolgerung und die sophistische Schlußfolgerung“. Er vergleicht den Schluss des Rechtsgelehrten mit dem Schluss des Philosophen, welcher letzterer der Anordnung zur Befolgung der Vernunfterkenntnis eine „Verpflichtung zur Erkenntnis der Vernunft-Schlußforderung“ folgern.
Averroes unternimmt es im Folgenden, ebendiese „Vernunft-Schlußfolgerung“ zu eruieren, was er ebenfalls als „Verpflichtung“ bezeichnet. Er nimmt für sich ebenfalls in Anspruch, sich auf frühere Autoren zu stützen, unabhängig von der Religion desjenigen, der sich bereits mit der Thematik befasst hatte. Dies bezeichnet er ebenfalls als eine „Pflicht des Gesetzes“. Derjenige, der die Instrumente („Intelligenz“ und „sittliche Tugend“) zur Vernunfterkenntnis verbaut, verschließt das „Tor zur Vernunftüberlegung“. Das Gesetz Gottes gestatte es den Menschen, Beweisen aufgrund dreier Arten von Schlüssen zu folgen, nämlich des rhetorischen, des dialektischen und des beweisenden. Die Gemeinschaft der Muslime gehe also nicht in die Irre, wenn sie der Vernunfterkenntnis folgt. Der Rechtsgelehrte hingegen „verfügt nur über eine Schlußfolgerung, die auf Vermutung beruht“, der Philosoph hingegen schließe aus Gewissheit.
Averroes unterscheidet im Folgenden den „äußeren Sinn“ des Gesetzes vom „inneren Sinn“, also eine wörtliche von einer stärker interpretatorischen Bedeutung. Im Folgenden nimmt Averroes Bezug auf die Thesen der Philosophen al-Farabi und Ibn Sina, die von al-Ghazali als Ungläubige bezeichnet worden waren. Er listet die Thesen auf, die al-Ghazali kritisierte, nämlich die Ewigkeit der Welt, die Frage, ob Gott Einzeldinge erkennt und die Frage nach der Auferstehung der Körper im Gesetz. Hinsichtlich des ersten Punktes konstatiert Averroes, dass es keinen Sinn ergebe, die Philosophen als ungläubig zu bezeichnen. Hinsichtlich der zweiten Frage stellt er fest, dass dieser Streitpunkt „beinahe nur“ auf eine Frage der richtigen Wortwahl zu reduzieren sei. Es gebe nämlich „drei Arten von existierenden Dingen“, jeweils ein Extrem und die Mitte zwischen diesen beiden Extremen.
Es gebe nämlich „drei Arten von existierenden Dingen“, „zwei extreme und eine mittlere“. Averröes unterscheidet diese nach Dingen, die durch eine Wirkursache in Existenz getreten sind und vor denen eine Zeitdauer liegt (z. B. Körper). Das zweite Extrem ist das Ewige, nämlich Gott. Das mittlere ist die Welt, etwas Existierendes, das „nicht aus etwas ist und dem keine Zeitdauer vorangeht“ Averröes erklärt die ersten beiden Dinge als übereinstimmend derart von den Ashariten und den Philosophen betrachtet. Lediglich die Welt werde teilweise unterschiedlich aufgefasst. Die Theologen folgten der Lehre Platons und bejahten eine begrenzte vergangene Zeit, in der die Welt existierte, während die Philosophen Aristoteles folgten und eine unbegrenzte Zeitdauer in der Vergangenheit annahmen. Diese Theorien über die Welt sind nicht kongruent mit dem äußeren Sinn des Gesetzes.
Im Folgenden befasst sich Averroes mit dem Irrtum, der sowohl in Hinblick auf die Auslegung des Gesetzes als auch bei gewöhnlichen Menschen eine Sünde sei. Er unterscheidet zwei Varianten des Irrtums bei Auslegung des Gesetzes, nämlich den entschuldbaren Irrtum, den ein Fachkundiger bei Ausübung seiner Fachrichtung geschehen lässt, und den unentschuldbaren, wenn Personen nicht zu einer dieser Gruppen passen. Er bezeichnet al-Ghazali als jemanden, der Fehlschlüsse poetischer, rhetorischer oder dialektischer Art begangen hat und dadurch einen „Fehler gegenüber dem Gesetz und gegenüber der Philosophie“.
Averroes spricht sich dafür aus, wissenschaftliche Bücher für alle gewöhnlichen Menschen zu verbieten und sie nur den Wissenschaftlern zugängig zu machen. Es folgt eine Übersicht über die Gliederung der Wissenschaften, und schließlich geht Averroes auf die verschiedenen Modi der Begründung im Gesetz ein, deren Zahl er mit vier beziffert. Es folgen Überlegungen zu verschiedenen theologischen Strömungen des Islam sowie Wiederholungen vorheriger Punkte.
Einzelnachweise
Kategorie:Literatur (Arabisch) Kategorie:Philosophisches Werk Kategorie:Literatur (12. Jahrhundert) Kategorie:Islamische Literatur Kategorie:Philosophie des Mittelalters Kategorie:Averroes