Das Arbeitsgericht Calw war ein württembergisches Arbeitsgericht mit Sitz in Calw .
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Tübingen entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Tübingen als eines von acht Landesarbeitsgerichten in Württemberg. In Calw wurde das Arbeitsgericht Calw geschaffen, dass für die Oberämter Nagold, Calw und Neuenbürg zuständig war.
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Die Umsetzung erfolgte mit der Rechtsanordnung zur Ausführung des Kontrollratsgesetzes Nr. 21 und über die Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 24. Oktober 1946.§ 2 der Rechtsanordnung zur Ausführung des Kontrollratsgesetzes Nr. 21 und über die Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 24. Oktober 1946, Amtsblatt des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns S. 25
1956 wurde das Arbeitsgericht Calw aufgelöst.§ 5 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen vom 15. Februar 1956, Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 33
Literatur Archiv der Stadt Calw: Calw – Geschichte einer Stadt – Recht und Ordnung – Gerichtsbarkeit, 2006, S. 101, Digitalisat.
Einzelnachweise
Calw Kategorie:Organisation (Calw) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1956