Landesgericht Czernowitz war ein k.k. Gerichtshof im österreichischen Kronland Herzogtum Bukowina mit Sitz in Czernowitz. Das Gericht gehörte zum Sprengel des Oberlandesgerichts Lemberg und bildete neben dem Kreisgericht in Suczawa eine der zentralen Gerichtsbehörden der Bukowina. Es bestand als österreichische Justizbehörde bis zum Ende der habsburgischen Herrschaft über die Bukowina 1918.
Geschichte Die Einrichtung des Landesgerichts Czernowitz erfolgte im Rahmen der Reformen politischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit im Kaisertum Österreich nach den Revolutionen von 1848/1849. Für Galizien und die Bukowina wurden die Grundzüge der Gerichtsorganisation zunächst durch die kaiserliche Verordnung vom 6. November 1850 festgelegt. Die detaillierte politische und gerichtliche Organisation des Herzogtums Bukowina regelte anschließend die Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen vom 24. April 1854.Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich, Jahrgang 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110: „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“, S. 395. Mit dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns 1918 und der anschließenden Eingliederung der Bukowina in das Königreich Rumänien endete die österreichische Zuständigkeit über das Landesgericht Czernowitz.Mariana Hausleitner: Die Rumänisierung der Bukowina. Die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Großrumäniens 1918–1944. Oldenbourg, München 2001, S. 37 f. Die archivalische Überlieferung des k.k. Landesgerichts Czernowitz befindet sich heute im Staatsarchiv der Oblast Tscherniwzi.Державний архів Чернівецької області: Анотований реєстр описів. Том 1. Чернівці 2013, Bestand F. 115: „K.k. Landesgericht in Czernowitz“.
Zuständigkeit und Gerichtsorganisation Czernowitz war Sitz der Landesregierung und des Landesgerichts und damit Teil jener Justizstruktur, die die Bukowina in den Gerichtsverband der österreichischen Kronländer einband. Als übergeordnetes Gericht war das Oberlandesgericht Lemberg zuständig.Politische und gerichtliche Organisation der im Reichsrathe vertretenen Länder von Oesterreich. Nach amtlichen Quellen zusammengestellt. Wien 1855, S. 158 f. Das Landesgericht Czernowitz war dabei insbesondere für Czernowitz und Umgebung sowie für die Gerichtsbezirke Sadagora, Kotzmann, Waskoutz und Zastawna zuständig.Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich, Jahrgang 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110, S. 395–399. Daneben bestanden als weitere Gerichtsstellen unter anderem das Kreisgericht Suczawa sowie Bezirksgerichte in Storoschinetz und Radautz.
Mit der Trennung von politischer Verwaltung und Justiz im Jahr 1868 wurden in der Habsburgermonarchie die modernen politischen Bezirke von der gerichtlichen Bezirksorganisation unterschieden.Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44: „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden“; ferner Nr. 101/1868: Verordnung vom 10. Juli 1868 zur Durchführung dieses Gesetzes. Die Gerichtsbezirke blieben jedoch eine grundlegende Einheit der Justizverwaltung.
Literatur Kurt Scharr: Die Landschaft Bukowina. Das Werden einer Region an der Peripherie 1774–1918. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78463-0. Mariana Hausleitner: Die Rumänisierung der Bukowina. Die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Großrumäniens 1918–1944. Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-56585-0. k.k. Statistische Zentralkommission: Gemeindelexikon der Bukowina. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900. Wien 1907. Politische und gerichtliche Organisation der im Reichsrathe vertretenen Länder von Oesterreich. Nach amtlichen Quellen zusammengestellt. Wien 1855.
Einzelnachweise
Kategorie:Historisches Gericht (Österreich) Kategorie:Czernowitz Kategorie:Gegründet 1854 Kategorie:Aufgelöst 1918