Trump v. United States, 603 U.S. 593 (2024), ist eine wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 1. Juli 2024. Der Gerichtshof entschied mit 6 zu 3 Stimmen, dass sich die Immunität eines Präsidenten der Vereinigten Staaten gegenüber strafrechtlicher Verfolgung vermutungsweise auf sämtliche „Amtshandlungen“ (official acts) erstreckt, mit absoluter Immunität für Amtshandlungen innerhalb einer ausschließlichen, vom Kongress nicht regulierbaren präsidentiellen Befugnis. Zu solchen Befugnissen zählen etwa die Begnadigung, der Oberbefehl über die Streitkräfte, der Vollzug der Gesetze und die Kontrolle über die Exekutive.
Das Verfahren Trump war ein Bundesstrafverfahren, das nach Trumps Wahlsieg 2024 von der Bundesbezirksrichterin Tanya Chutkan eingestellt wurde. Trumps Anwälte hatten die Einstellung beantragt und sich dabei auf die Richtlinie des Justizministeriums berufen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob der damalige Präsident Donald Trump und weitere Personen sich der Wahlbeeinflussung während der Wahl 2020 schuldig gemacht hatten, einschließlich der Vorgänge rund um den Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021. Es war das erste Mal, dass ein Verfahren über die strafrechtliche Verfolgung mutmaßlicher Amtshandlungen eines Präsidenten dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde.
Am 1. Juli 2024 entschied der Gerichtshof in einem 6:3-Urteil, dass Präsidenten für Handlungen im Kernbereich ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit absolute Immunität genießen, für Amtshandlungen am äußeren Rand ihrer amtlichen Verantwortung zumindest vermutete Immunität und für nichtamtliche Handlungen keine Immunität. Der Gerichtshof entschied nicht über die Reichweite der Immunität für einige Trump in der Anklage vorgeworfene Handlungen, sondern hob die Entscheidung der Berufungsinstanz auf und verwies die Sache zur weiteren Verhandlung an das Bundesbezirksgericht zurück.
Die Entscheidung wurde von Rechtsexperten, Historikern und demokratischen Politikern vielfach als demokratiefeindlich kritisiert; einige brachten Verfassungsänderungen ein, um das Urteil rückgängig zu machen. In einem scharfen abweichenden Votum, das die Begründung der Mehrheit als „schlechterdings unhaltbar“ bezeichnete, schrieb Richterin Sonia Sotomayor, das Verhältnis zwischen dem Präsidenten und den von ihm regierten Menschen habe sich unwiderruflich verschoben; bei jedem Gebrauch amtlicher Macht sei der Präsident nunmehr „ein König über dem Gesetz“.
Hintergrund In Nixon v. Fitzgerald (1982) entschied der Oberste Gerichtshof, dass der Präsident für Amtshandlungen Immunität gegenüber zivilrechtlichen Schadensersatzklagen genießt. In Clinton v. Jones (1997) stellte der Gerichtshof klar, dass der Präsident für vor Amtsantritt begangene Handlungen zivilrechtlich haftet. Die Entscheidungen United States v. Nixon (1974) und Trump v. Vance (2020) begrenzen das Privileg des Präsidenten innerhalb des gerichtlichen Verfahrens.
Drei zivilrechtliche Klagen (später im Verfahren Lee v. Trump verbunden) gegen Donald Trump, die von mehreren Kongressabgeordneten und Kapitolspolizisten eingereicht wurden, verlangten Schadensersatz für Trumps Handlungen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021. Trump berief sich auch hier auf präsidentielle Immunität. Im Februar 2022 wies der Richter Amit Mehta am Bundesbezirksgericht für den District of Columbia Trumps Immunitätsbehauptungen in Bezug auf den Sturm auf das Kapitol zurück und ließ die Zivilverfahren zu.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit bestätigte Mehtas Entscheidung im Dezember 2023 einstimmig und stellte fest, dass Trump bei seiner Rede am 6. Januar „als Amtsbewerber, nicht als Amtsträger“ gehandelt habe, da es sich um eine Wahlkampfveranstaltung gehandelt habe; seine Handlungen fielen daher nicht unter den in Nixon v. Fitzgerald (1982) entwickelten Maßstab des „äußeren Randes“ präsidentieller Immunität. Trump verzichtete darauf, diese Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten.
Im März 2022 begann das US-Justizministerium eine Untersuchung zu Trumps Handlungen während der Wahl im November 2020 und beim Sturm auf das Kapitol. Justizminister Merrick Garland ernannte Jack Smith zum Sonderermittler, der die Untersuchungen gegen Trump sowohl zu den Ereignissen vom 6. Januar als auch zum Umgang mit Verschlusssachen nach seiner Präsidentschaft leiten sollte.
Vorinstanzen Bundesbezirksgericht Eine Grand Jury erhob am 1. August 2023 in vier Anklagepunkten Anklage gegen Trump. Am 5. Oktober 2023 stellten Trumps Anwälte im Bundesstrafverfahren einen Antrag auf Einstellung der Anklage und beriefen sich dabei auf präsidentielle Immunität nach Nixon v. Fitzgerald.
Verteidiger John Lauro argumentierte, Trumps Behauptungen über Unregelmäßigkeiten und Wahlbetrug seien „Bemühungen zur Gewährleistung der Integrität der Wahl“ und damit eine Verantwortung des Präsidenten gewesen. Bundesanwälte hielten dem entgegen, Trumps Immunitätsbehauptungen würden weder durch die Verfassung noch durch Präzedenzfälle gestützt.
Am 1. Dezember 2023 wies Richterin Tanya Chutkan den Antrag auf Einstellung wegen präsidentieller Immunität sowie gestützten Antrag zurück, der auf Meinungsfreiheit, Doppelbestrafungsverbot und rechtsstaatliches Verfahren gestützt war.
Berufungsgericht Am 7. Dezember 2023 kündigte Trump an, gegen Chutkans Entscheidung beim D.C. Circuit Berufung einzulegen, und beantragte, das Verfahren bis zur Entscheidung auszusetzen. Am 11. Dezember beantragte der Sonderermittler beim Obersten Gerichtshof, das Berufungsgericht zu überspringen und die Immunitätsfrage beschleunigt zu klären; der Gerichtshof lehnte dies am 22. Dezember ab und überließ die Sache dem Berufungsgericht.
Am 9. Januar 2024 verhandelte der D.C. Circuit über die Immunitätsfrage. Auf eine hypothetische Frage von Richterin Florence Y. Pan, ob ein Präsident SEAL Team Six anweisen könne, einen politischen Rivalen zu ermorden, antwortete Trumps Anwalt D. John Sauer, der Präsident könne nicht strafrechtlich verfolgt werden, sofern er nicht zuvor durch ein Amtsenthebungsverfahren verurteilt worden sei.
Am 6. Februar 2024 bestätigte das Berufungsgericht einstimmig die Entscheidung des Bundesbezirksgerichts. Es stellte fest, Trumps mutmaßliche Handlungen hätten „jeder rechtmäßigen Ermessensbefugnis entbehrt“; er sei „Bürger Trump“ geworden, und jegliche Immunität, die ihn während seiner Amtszeit geschützt haben möge, schütze ihn nicht mehr vor dieser Strafverfolgung. Eine absolute präsidentielle Immunität würde „unser System der Gewaltenteilung zum Einsturz bringen, indem sie den Präsidenten der Reichweite aller drei Gewalten entzöge“.
Vor dem Obersten Gerichtshof Am 12. Februar 2024 wandte sich Trump an den Obersten Gerichtshof und beantragte die Aussetzung des Wahlbeeinflussungsverfahrens, während er beim D.C. Circuit eine en banc-Verhandlung anstrebte. Am 28. Februar 2024 nahm der Oberste Gerichtshof den Fall an und setzte die Verhandlung später auf den 25. April fest; zugleich hielt er die Aussetzung des Prozesses bis zu seiner Entscheidung aufrecht.
Mündliche Verhandlung Die mündliche Verhandlung fand am 25. April 2024 statt. Trumps Anwalt D. John Sauer argumentierte, der Präsident genieße absolute Immunität für alle Amtshandlungen, sofern er nicht zuvor durch den Kongress des Amtes enthoben und verurteilt worden sei. Michael Dreeben, der den Sonderermittler vertrat, machte geltend, es gebe angemessene Schutzvorkehrungen, die sicherstellten, dass ein Präsident für die meisten in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen nicht verfolgt werden könne.
Journalisten, die die Verhandlung verfolgten, berichteten, der Gerichtshof habe Trumps Anspruch auf vollständige absolute Immunität zurückgewiesen, zugleich aber eine Grenze zwischen amtlichen und privaten Handlungen ziehen wollen. Die konservativen Richter schienen es für notwendig zu halten zu prüfen, ob die konkreten Anklagepunkte gegen Trump in den amtlichen oder den privaten Bereich fielen, und eine Zurückverweisung an die Vorinstanzen für angemessen zu erachten – was einen Prozess vor der Präsidentschaftswahl 2024 unwahrscheinlicher machen würde.
Mehrheitsmeinung mini|Chief Justice John Roberts verfasste die Mehrheitsmeinung des Gerichtshofs.
Am 1. Juli 2024 erließ der Oberste Gerichtshof eine 6:3-Entscheidung, mit der er die Entscheidung des Berufungsgerichts aufhob. Er stellte fest, dass Präsidenten für Handlungen im Kernbereich ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse Immunität gegenüber strafrechtlicher Verfolgung genießen und vermutete Immunität für alle Amtshandlungen, aber keine Immunität für private Handlungen.
Chief Justice John Roberts verfasste die Mehrheitsmeinung. Er führte aus, Präsidenten dürften „nicht für die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Kernbefugnisse verfolgt werden“, also der „ausschließlich durch die Verfassung verliehenen Befugnisse“. Dazu zähle der Oberbefehl über die Streitkräfte. Da der Präsident letztlich für den Vollzug der Gesetze verantwortlich sei, könne er nicht für die Leitung der ihm unterstellten Amtsträger kriminalisiert werden. Weder der Kongress noch die Gerichte hätten die Befugnis, ausschließlich dem Präsidenten zustehende Befugnisse zu beschränken; absolute Immunität erstrecke sich jedoch nicht auf „Handlungen in Bereichen, in denen seine Befugnis mit dem Kongress geteilt wird“.
Andere Amtshandlungen, die in Übereinstimmung mit der „verfassungsmäßigen und gesetzlichen Befugnis“ des Präsidenten vorgenommen würden, genössen vermutete Immunität, könnten aber verfolgt werden, sofern die Anklagebehörde nachweise, dass eine solche Verfolgung die Macht und Funktion der Exekutive nicht bedrohe. Gerichte, die prüften, ob Handlungen amtlich seien, dürften weder die Beweggründe hinter der Handlung untersuchen noch eine Handlung allein wegen ihres mutmaßlichen Rechtsverstoßes als nichtamtlich einstufen. Nichtamtliche Handlungen genössen keinerlei Immunität. Der Gerichtshof wies Trumps Argument zurück, eine Amtsenthebung sei notwendige Voraussetzung für eine strafrechtliche Anklage eines Präsidenten.
Der Gerichtshof lehnte es ab, die Anklage gegen Trump abzuweisen. Einige konkrete mutmaßliche Handlungen seien eindeutig immun, andere erforderten eine Würdigung der Tatsachen. Die Mehrheit entschied, dass Trumps mutmaßliche Bemühungen, das Justizministerium zur Erstellung alternativer Wahlleute-Listen einzusetzen, nicht verfolgt werden könnten, und verwies Entscheidungen zur Immunität in Bezug auf Trumps mutmaßliches Drängen auf den Vizepräsidenten, auf Amtsträger der Bundesstaaten und auf Privatpersonen an das Bundesbezirksgericht zurück.
Zustimmende und abweichende Sondervoten In einem zustimmenden Sondervotum stellte Richter Clarence Thomas die Rechtmäßigkeit der Ernennung des Sonderermittlers infrage und schrieb, ohne ein Gesetz, das das vom Sonderermittler bekleidete Amt begründe, könne dieser die Strafverfolgung nicht fortführen.
In einem teilweise zustimmenden Sondervotum stimmte Richterin Amy Coney Barrett der Gewährung präsidentieller Immunität für die verfassungsmäßigen Kernbefugnisse zu, wandte aber auf andere Amtshandlungen einen abweichenden Maßstab an. Aufgrund der fehlenden Befugnis des Präsidenten über Institutionen wie die Parlamente der Bundesstaaten sah Barrett für dessen Handlungen ihnen gegenüber keine Immunität. Sie wandte sich zudem gegen den Ausschluss immuner Amtshandlungen als Beweismittel.