Learning Resources, Inc. v. Trump (verbunden mit Trump v. V.O.S. Selections, Inc.) ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 20. Februar 2026. Der Gerichtshof entschied mit 6 zu 3 Stimmen, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht ermächtigt, Einfuhrzölle zu verhängen.

Die Entscheidung betraf mehrere von Präsident Donald Trump in seiner zweiten Amtszeit auf Grundlage des IEEPA verhängte Zölle, darunter Zölle gegen Importe aus Kanada, Mexiko und China sowie die sogenannten „Liberation Day“-Zölle. In der Sache bestätigte der Gerichtshof die vorinstanzliche Entscheidung im Verfahren V.O.S. Selections; das Verfahren Learning Resources verwies er hingegen mangels Zuständigkeit der angerufenen Gerichte mit der Anweisung zurück, die Klage abzuweisen. Damit entzog das Urteil den auf den IEEPA gestützten Zöllen die gesetzliche Grundlage, ohne über die Rückzahlung bereits erhobener Zölle zu entscheiden.

Das Urteil gilt als bedeutende Entscheidung zur Gewaltenteilung, zur Reichweite präsidentieller Notstandsbefugnisse und zur Delegation wirtschaftspolitischer Befugnisse durch den Kongress. Es war zugleich eines der wenigen Urteile, mit denen sich der Gerichtshof bis dahin gegen die Präsidentschaft Trumps stellte.

Hintergrund Rechtlicher Rahmen: IEEPA Der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) ist ein 1977 erlassenes Bundesgesetz, das dem Präsidenten nach Erklärung eines nationalen Notstands gegenüber einer „ungewöhnlichen und außergewöhnlichen“ Bedrohung aus dem Ausland wirtschaftliche Maßnahmen erlaubt. Das Gesetz ermächtigt den Präsidenten unter anderem, Transaktionen, Vermögenswerte sowie Ein- und Ausfuhren zu „regulieren“, zu sperren oder zu untersagen, und diente in der Vergangenheit vor allem als Grundlage für Wirtschaftssanktionen. Im vorliegenden Fall war streitig, ob die Befugnis, die „Einfuhr“ (importation) zu „regulieren“ (regulate), auch die Erhebung von Zöllen umfasst.

Zollpolitik der zweiten Trump-Administration mini|Trump präsentiert die Tafel mit den gegen die Vereinigten Staaten erhobenen Zöllen und den im Gegenzug angekündigten Vergeltungszöllen („Liberation Day“-Zölle), April 2025

Während seines Präsidentschaftswahlkampfs 2024 kündigte Donald Trump an, im Falle eines Wahlsiegs hohe Zölle gegen China und gegen die meisten weiteren Importe zu verhängen. Er begründete dies damit, die betroffenen Länder zur Eindämmung der Einfuhr illegaler Drogen wie Fentanyl und des Zustroms illegaler Einwanderer zwingen zu wollen. Zugleich verband er die Zölle mit seiner Agenda, die wirtschaftlichen Erfolge des Gilded Age unter William McKinley zu wiederholen.

Am 2. Februar 2025 erließ Trump die Executive Orders 14193, 14194 und 14195, die Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko bzw. China verhängten, und berief sich dabei auf den IEEPA. Am 2. April 2025 kündigte er mit der Executive Order 14257 weitere „Liberation Day“-Zölle auf zahlreiche Länder und Produkte an, ebenfalls gestützt auf den IEEPA. Zur Begründung verwies Trump auf zahlreiche Handelsdefizite, die er als ungerecht und als Bedrohung der nationalen Sicherheit bezeichnete, und rief einen wirtschaftlichen Notstand aus. Nach dem neuen Zollplan galt für nahezu alle Einfuhren ein Zoll von 10 %, für rund sechzig weitere Länder höhere Sätze; zudem kündigte Trump „reziproke Zölle“ an, die auf Grundlage der Handelsüberschüsse der jeweiligen Länder berechnet würden.

Die einzelnen Zollpakete traten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft und wurden im Laufe des Jahres 2025 mehrfach ausgesetzt, geändert oder erhöht. Während dieser Phase schloss die Administration mit einigen Ländern, darunter Japan und die Europäische Union, Handelsabkommen, die den angewandten Zollsatz im Gegenzug für Investitionen in den USA oder den verstärkten Import US-amerikanischer Waren senkten. Trump hatte die Zölle parallel zu dem im Juli 2025 verabschiedeten „Big Beautiful Bill“ vorangetrieben, das die Steuereinnahmen senkte, zugleich aber höhere Ausgaben vorsah; die Zölle sollten die Differenz ausgleichen und zum Abbau der rund 37 Billionen US-Dollar hohen Bundesschuld beitragen.

Der Zollplan stieß auf breite Kritik. Staats- und Regierungschefs forderten Trump zum Rückzug auf; die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen sprach von einem „schweren Schlag für die Weltwirtschaft“. Wirtschaftsexperten beanstandeten die fehlerhafte Berechnungsgrundlage der Zollsätze. Verbände wie die Handelskammer der Vereinigten Staaten und der Business Roundtable bemühten sich um Entlastungen. Besonders betroffen waren kleine Unternehmen, die – anders als große Konzerne – kaum Spielraum hatten, sich vor Inkrafttreten der Zölle einzudecken, und Gewinneinbußen hinnehmen sowie Expansionspläne zurückstellen mussten.

Vor dem Obersten Gerichtshof Vorinstanzen Gegen die Zölle wurde auf mehreren Wegen geklagt. Die Klägerinnen Learning Resources, Inc. und hand2mind, Inc., zwei familiengeführte Hersteller von Lernspielzeug, klagten im April 2025 vor dem District Court für den District of Columbia. Dieses Gericht lehnte einen Antrag der Regierung ab, das Verfahren an das auf Außenhandel spezialisierte United States Court of International Trade (CIT) zu verweisen, und untersagte die Zölle per einstweiliger Verfügung. Die Klägerinnen im Verfahren V.O.S. Selections – fünf kleine Unternehmen und zwölf Bundesstaaten – klagten hingegen vor dem CIT, das ihnen im summarischen Verfahren Recht gab. Der Federal Circuit bestätigte diese Entscheidung im August 2025 in einer en-banc-Entscheidung und stellte fest, die Befugnis zur Regulierung der Einfuhr decke die angegriffenen Zölle nicht, da diese „in Umfang, Höhe und Dauer unbegrenzt“ seien.

Annahme und Verhandlung Innerhalb einer Woche nach der en-banc-Entscheidung beantragte die Administration eine beschleunigte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Der Gerichtshof nahm beide Verfahren am 9. September 2025 an, verband sie und ordnete ein beschleunigtes Verfahren an; die Verhandlung wurde auf den 5. November 2025 angesetzt. Das Verfahren Learning Resources nahm der Gerichtshof dabei im Wege des certiorari before judgment an, also bevor der zuständige D.C. Circuit abschließend entschieden hatte; V.O.S. Selections gelangte über einen regulären writ of certiorari gegen die Entscheidung des Federal Circuit zum Gericht.

Im Vorfeld galt der Fall als einer der ersten großen Tests zu den Grenzen von Trumps Anspruch auf exekutive Gewalt in seiner zweiten Amtszeit. Das Gericht hatte zuvor über den sogenannten shadow docket mehrere für Trump günstige Anordnungen erlassen; der Zollfall berührte jedoch Fragen des Delegationsverbots (non-delegation) und der Major-Questions-Doktrin, zu denen sich konservative Richter in früheren Fällen zustimmend geäußert hatten.

Die klagenden Unternehmen machten geltend, die Zölle seien verfassungswidrig, da das Wort „Zoll“ (tariff) im IEEPA nicht vorkomme und kein Gesetz des Kongresses, das der Exekutive die Regulierung von Einfuhren übertrage, zugleich ein Besteuerungsrecht verleihe; ergänzend beriefen sie sich auf die Major-Questions-Doktrin und das Delegationsverbot. Die Trump-Administration hielt dem entgegen, der Wortlaut des IEEPA gebe dem Präsidenten „eindeutig“ die Befugnis, Zölle als Mittel zur Regulierung von Einfuhren festzusetzen; diese Befugnis sei zudem nicht unbegrenzt, sondern auf höchstens ein Jahr befristet und durch den Kongress aufhebbar. Die Major-Questions-Doktrin dürfe auf Fragen der Außenpolitik und der nationalen Sicherheit keine Anwendung finden.

Entscheidung Der Oberste Gerichtshof verkündete sein Urteil am 20. Februar 2026. Mit 6 zu 3 Stimmen entschied er, dass der IEEPA dem Präsidenten nicht die Befugnis zur Festsetzung von Zöllen verleiht. Das Urteil im Verfahren Learning Resources (No. 24–1287) wurde aufgehoben und mit der Anweisung zurückverwiesen, die Klage mangels Zuständigkeit abzuweisen; im Verfahren V.O.S. Selections (No. 25–250) wurde die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt.Learning Resources, Inc. v. Trump, 607 U.S. ___ (2026), Slip Opinion Nos. 24–1287 und 25–250 (PDF; englisch). Das Urteil wurde von zahlreichen Medien als wegweisende Entscheidung eingeordnet.

Chief Justice John Roberts verkündete das Urteil und verfasste für die zentralen Teile die Mehrheitsmeinung (opinion of the Court), der sich Sonia Sotomayor, Elena Kagan, Neil Gorsuch, Amy Coney Barrett und Ketanji Brown Jackson anschlossen. Für weitere Teile seiner Begründung – insbesondere die Ausführungen zur Major-Questions-Doktrin – fand Roberts hingegen nur die Zustimmung von Gorsuch und Barrett, sodass diese Begründung keine Mehrheit der Richter trug (plurality opinion). Daneben verfassten Gorsuch, Barrett, Kagan und Jackson eigene zustimmende Sondervoten, Thomas und Kavanaugh abweichende.

Mehrheitsmeinung und zustimmende Sondervoten Roberts’ Mehrheitsmeinung kam zu dem Ergebnis, dass der Wortlaut des IEEPA dem Präsidenten keine Zollbefugnis verleihe. Der Präsident leite – so Roberts – aus „zwei durch 16 weitere Wörter getrennten Begriffen“ des Gesetzes, „regulate“ (regulieren) und „importation“ (Einfuhr), die eigenständige Befugnis ab, Zölle „aus jedem Land, für jedes Produkt, in jeder Höhe und für beliebige Dauer“ zu verhängen; diese Wörter könnten ein solches Gewicht nicht tragen, und der IEEPA enthalte „keinerlei Bezugnahme auf Zölle oder Abgaben“. Zudem habe „bis heute kein Präsident den IEEPA so verstanden, dass er eine solche Befugnis verleihe“. Eine Auslegung des Begriffs „regulieren“ im Sinne einer Besteuerung würde den IEEPA überdies „teilweise verfassungswidrig“ machen, da das Gesetz auch die Regulierung der „Ausfuhr“ erlaube, die Besteuerung von Exporten nach der Exportklausel der Verfassung jedoch unzulässig sei.

Die Ausführungen zur Major-Questions-Doktrin, die nur von Roberts, Gorsuch und Barrett getragen wurden, hielten den Zöllen entgegen, dass der Kongress Zollbefugnisse stets ausdrücklich und unter strengen Beschränkungen übertragen habe. Gorsuch kritisierte in seinem Sondervotum den Kongress dafür, Trump die Festsetzung von Zöllen überlassen zu haben, anstatt sie selbst zu regeln, und betonte die Bedeutung des Delegationsverbots. Richterin Kagan hielt in einem von Sotomayor und Jackson mitgetragenen Sondervotum die Major-Questions-Doktrin für entbehrlich; bereits die gewöhnliche Auslegung des Gesetzeswortlauts genüge, um die Zölle aufzuheben. Indem die plurality auf die Doktrin abstelle, lege sie „ihren Daumen auf die Waagschale“, um zum selben Ergebnis zu gelangen.

Abweichende Sondervoten Die Richter Clarence Thomas und Brett Kavanaugh verfassten getrennte abweichende Sondervoten; Samuel Alito und Thomas schlossen sich zusätzlich dem Votum Kavanaughs an. Thomas hielt Trumps Zölle nach der historischen Anwendung der Zollbefugnis für gültig. Kavanaugh führte in einem ausführlichen Votum aus, Zölle seien „ein traditionelles und gebräuchliches Mittel zur Regulierung von Einfuhren“; da der Präsident Zölle auf zahlreichen anderen gesetzlichen Wegen festsetzen könne, ließen sich „die meisten (wenn nicht alle) der hier streitigen Zölle“ über diese Wege rechtfertigen. Zudem hätten die Zölle Trumps Außenpolitik gedient und „zum Abschluss von Handelsabkommen im Wert von Billionen Dollar beigetragen“.

Die Entscheidung befasste sich allein mit der Rechtmäßigkeit der über IEEPA-Sanktionen erhobenen Zölle und ließ offen, wie bereits eingenommene Zölle zurückzuzahlen seien; Kavanaugh warnte, eine Rückzahlung könne erhebliche Auswirkungen auf den US-Haushalt haben.

Rechtliche Bedeutung