Das Fabrikantow-Zeichen oder die Fabrikantow-Flecken sind in der Rechtsmedizin ein unspezifisches Merkmal des Kältetodes. Benannt ist das Merkmal nach dem sowjetischen Rechtsmediziner L. A. Fabrikantow, der es 1955 beschrieb, während er als Assistent am Lehrstuhl für Rechtsmedizin des Rostower Medizinischen Instituts tätig war.
Das Fabrikantow-Zeichen wird in jenen Fällen diagnostiziert, in denen in der Schleimhaut des Nierenbeckens des Verstorbenen polymorphe, feinpunktförmige Blutungen von hellscharlachroter Farbe zu beobachten sind. Dieses Symptom tritt seltener auf als etwa die Wischnjewski-Flecken und kann neben dem Kältetod auch bei tödlichen Kohlenmonoxidvergiftungen, bei mechanischer Asphyxie sowie durch eine Reihe weiterer Faktoren auftreten.
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Kategorie:Rechtsmedizin