thumb|Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgericht Ehrenbreitstein war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Ehrenbreitstein.

Geschichte In Ehrenbreitstein bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Ehrenbreitstein des Kreisgerichts Neuwied. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Ehrenbreitstein. Es war nun dem Landgericht Neuwied zugeordnet.

Das Amtsgericht Ehrenbreitstein war für die Bürgermeistereien Ehrenbreitstein und Vallendar aus dem Landkreis Koblenz zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 550, Digitalisat. Am Amtsgericht Ehrenbreitstein bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Das Amtsgericht war auch Rheinschifffahrtsgericht erster Instanz.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 425 online.

Mit dem preußischen Gesetz über die Neugliederung von Gerichtsbezirken im Bereich der Oberlandesgerichte Frankfurt a.M., Hamm und Köln vom 23. Juni 1933 wurde das Landgericht Neuwied aufgehoben.GS S. 221, Digitalisat. Die Amtsgerichte Asbach, Dierdorf, Ehrenbreitstein, Linz und Neuwied wurden dem Landgericht Koblenz zugeordnet.

Das Amtsgericht Ehrenbreitstein wurde zum 15. Juni 1943 faktisch, wenn auch nicht de jure, aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Koblenz zugeteilt. Es wurde im Juni 1945 noch einmal für kurze Zeit eröffnet, jedoch bald endgültig geschlossen.Michael Koelges: Stadtarchiv Koblenz, Bestand 620, Stadt Ehrenbreitstein, S. XIII, Digitalisat.

Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgerichtgebäude in Ehrenbreitstein (Charlottenstraße 54) wurde 1899 erbaut. Der zehnachsiger Putzbau in Neurenaissanceformen steht unter Denkmalschutz.

Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz Liste der Kulturdenkmäler in Koblenz-Ehrenbreitstein

Einzelnachweise

Ehrenbreitstein Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gericht (Koblenz) Kategorie:Kulturdenkmal in Koblenz