Das Amtsgericht Dierdorf war ein preußisches und später rheinland-pfälzisches Amtsgericht mit Sitz in Dierdorf.
Geschichte In Dierdorf bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Dierdorf des Kreisgerichts Neuwied. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Bildung des Amtsgerichts Dierdorf. Es war nun dem Landgericht Neuwied zugeordnet.
Das Amtsgericht Dierdorf war für die Bürgermeistereien Dierdorf, Niederwambach und Puderbach aus dem Landkreis Neuwied zuständig.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 549, Digitalisat. Am Amtsgericht Dierdorf bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 425 online.
Mit dem preußischen Gesetz über die Neugliederung von Gerichtsbezirken im Bereich der Oberlandesgerichte Frankfurt a.M., Hamm und Köln vom 23. Juni 1933 wurde das Landgericht Neuwied aufgehoben.GS S. 221, Digitalisat. Die Amtsgerichte Asbach, Dierdorf, Ehrenbreitstein, Linz und Neuwied wurden dem Landgericht Koblenz zugeordnet.
1966 wurde das Amtsgericht Dierdorf aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Neuwied zugeordnet.GVBl. Rheinland-Pfalz 1966 S. 203, GVBl. Rheinland-Pfalz 1966 S. 340.
Siehe auch Gerichte in der Rheinprovinz Liste der Gerichte des Landes Rheinland-Pfalz
Einzelnachweise
Dierdorf Dierdorf Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1966