thumb|Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgericht Schlieben war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schlieben.

Geschichte Von 1849 bis 1879 bestand in Schlieben die Gerichtskommission Schlieben des Kreisgerichtes Liebenwerda. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Schlieben wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Schlieben. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Schweinitz den Stadtbezirk Schlieben, die Amtsbezirke Frankenhain, Hohenbucko, Lebusa und Wüstermarke, aus dem Amtsbezirk Collochau der Gemeindebezirk Krassig und der Gutsbezirk Weißenburg und aus dem Amtsbezirk Wildenau der Gemeindebezirk Knippelsdorf.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 491, Digitalisat

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 454 online 1943 wurde das Amtsgericht Schlieben geschlossen und sein Sprengel dem Amtsgericht Herzberg zugeordnet.Eintrag beim Landesarchiv.

Einzelnachweise

Schlieben Kategorie:Schlieben Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1943