Die Resolution 71 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurde am 27. Juli 1949 angenommen. Auf Anfrage der Generalversammlung bezüglich der Bedingungen, unter denen Liechtenstein Vertragspartei des Statuts des Internationalen Gerichtshofs werden könnte, stellte der Sicherheitsrat fest, dass Liechtenstein Vertragspartei des Statuts würde, sofern es die Bestimmungen des Statuts annimmt, alle Verpflichtungen eines Mitglieds der Vereinten Nationen gemäß Artikel 94 der Charta akzeptiert, sich verpflichtet, zu den Ausgaben des Gerichtshofs beizutragen, und das Statut ratifiziert. Die Resolution wurde mit neun Stimmen bei keiner Gegenstimme angenommen; die Ukrainische SSR und die Sowjetunion enthielten sich der Stimme.

#::71 SR #::71