Ein Stadtamtsdirektor ist in Österreich der Leiter des inneren Dienstes einer Stadtgemeinde.Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, § 64 Gemeindeamt, Amtsleiter gv.at

Die Bestellung eines Stadtamtsdirektor erfolgt durch den Bürgermeister mit Zustimmung des Stadtrates. Sie setzt eine ausreichend Qualifizierung für diese Tätigkeit voraus. Als Leiter des inneren Dienstes ist der Stadtamtsdirektor Vorgesetzter aller Bediensteten der Stadt. Er fungiert als Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung und sorgt für einen gesetzeskonformen, einheitlichen und geregelten Geschäftsgang innerhalb der Verwaltung. Dies obliegt ihm unter der Aufsicht des Bürgermeisters und nach seinen Weisungen. Die Leitung des inneren Dienstes des Stadtamtes ist verbunden mit der Dienstaufsicht über alle Bediensteten der Stadt. Der Stadtamtsdirektor ist damit höchster Beamter innerhalb des Stadtamts.

Einzelnachweise

Kategorie:Öffentlicher Dienst Kategorie:Behörde (Österreich) Kategorie:Amtsbezeichnung (Österreich)