Karterborn war eine mittelalterliche Siedlung und spätere Wüstung im Bereich von Grabow bei Bad Belzig. Die Dorfstelle lag am sogenannten Karterborn; dort befand sich die Flurbezeichnung die Wöhrter, zu der zahlreiche frühdeutsche Funde gehörten. Etwa 300 m südlich dieser Fundstelle wurde 1937 bei Kilometer 23,6 von Heiligendorff ein slawischer Fundplatz freigelegt, der möglicherweise die Lage des 1275 urkundlich genannten Wenddorf anzeigte.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil V: Zauch-Belzig. Erstauflage. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992. (Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2011, ISBN 978-3-941919-82-2, S. 188)
Geschichte und Etymologie Etymologie Die Ortsnamensformen lauteten 1275 Cartowe, 1325 Hinricus de Kartowe (in Treuenbrietzen), 1388 uff Kartouwirmarke und 1550 Kartbo. Der Name leitet sich vom Kartower Born ab, einer in der Nähe befindlichen Quelle. Eine andere Deutung ist die Ableitung aus dem Slawischen „Siedlung eines Mannes namens Kart“Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 87, ISBN 3-937233-17-2..
Geschichte Verwaltungsrechtlich gehörte Karterborn vor 1426 bis etwa 1550/1552 zur Vogtei bzw. Pflege bzw. zum Amt Belzig und danach bis 1872 zum Amt Belzig‑Rabenstein. Lehnsrechtlich besaßen die von Oppen vor 1388 bis nach 1419/1420 Abgabenrechte über zwei Hufen bzw. lehnsweise über zwei Hufen, später in den Angaben zu Grabow aufgehend.
Die Siedlung wurde 1275 als villa erwähnt und 1303 erneut erwähnt. Kirchlich war Karterborn vor 1275 nach Mörz eingepfarrt. 1383 galt Karterborn offenbar als wüst. 1388 gaben der Richter 2 ½ Schock und der Lehnmann Groschen. 1419/1420 verfügte der Richter über das Gericht mit vier Hufen, der Lehnmann über fünf Hufen. 1506 hielt ein Einwohner von Grabow das wüste Gericht zu Karterborn mit vier freien Lehnshufen; ein weiterer Einwohner zinste von drei wüsten Hufen. Seit 1530 gehörte die Wüstung kirchlich zu Haseloff.
Die Patronatsrechte lagen zunächst beim Herzog von Sachsen-Wittenberg, zwischen 1275 und 1530 beim Zisterzienserinnenkloster Neustadt Magdeburg und danach beim Kurfürsten beziehungsweise Fiskus. Seit 1530 sollte der Pfarrer von Haseloff den halben Zehnten der Wüstung erhalten, während die andere Hälfte nach Niederwerbig fiel; dieser Zustand bestand auch 1822 fort. 1550 besaß ein Drei‑Erb-Hufner in Grabow das wüste Gericht mit vier Lehnshufen. 1565 verfügten zehn Einwohner Grabows über dreimal vier und siebenmal zwei wüste Hufen, insgesamt 26. 1591 hielten der Richter zu Grabow vier wüste Hufen (davon zwei Lehnshufen), daneben besaßen mehrere Erbhufner weitere wüste Hufen: ein Drei‑Erb-Hufner vier Hufen mit dem freien Gericht, ein Zwei‑Erb-Hufner vier Hufen, zwei Zwei‑Erb-Hufner je drei Hufen (darunter einmal Lehnshufen), ein Vier‑Erb-Hufner, vier Drei‑Erb-Hufner und ein Zwei‑Erb-Hufner je zwei Hufen, insgesamt 30.
1682 waren elf Einwohner beteiligt, mit dreimal vier, zweimal drei und sechsmal zwei wüsten Hufen, erneut 30 Hufen. 1718 nutzten die Grabower Einwohner weiterhin 30 wüste Hufen, jede mit einer Aussaat von drei Dresdner Scheffeln und acht Metzen. 1822 bestanden diese 30 wüsten Hufen (davon neun Lehnshufen) fort; die Wüstung war inzwischen vollständig in der Feldmark von Grabow aufgegangen und wurde nicht wieder besiedelt.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil V: Zauch-Belzig. Erstauflage. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992. (Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2011, ISBN 978-3-941919-82-2, S. 189)
Literatur Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil V: Zauch-Belzig. Erstauflage. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992. (Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam 2011, ISBN 978-3-941919-82-2, S. 188 und 189)
Einzelnachweise
Kategorie:Wüstung im Landkreis Potsdam-Mittelmark Kategorie:Ersterwähnung 1275 Kategorie:Mühlenfließ