Die Preußische Ministerialkommission war eine von 1819 bis 1828 bestehende Strafverfolgungsbehörde.
Geschichte Im Rahmen der sogenannten Demagogenverfolgung wurde von Staatskanzler Hardenberg die Einsetzung einer Ministerialkommission empfohlen, da er mit der Arbeit der zuvor gegründeten Immediat-Untersuchungskommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und anderer gefährlicher Umtriebe nicht zufrieden war. Hardenberg konzipierte die Kabinettsorder, mit der König Friedrich Wilhelm III. am 6. Dezember 1819 die preußische Ministerialkommission einsetzte. Sie übernahm die staatspolizeilichen Aufgaben, die Immediat-Untersuchungskommission wurde zu einer reinen Justizkommission, wobei sie einen wesentlichen Teil ihrer Kompetenzen einbüßte. Die Ministerialkommission hatte die Entscheidung über die Entlassung und über die Haftbedingungen, also die Rolle des Haftrichters. Sie wurde so zum eigentlichen Aktionszentrum der Demagogenverfolgung und kooperierte mit der Mainzer Zentraluntersuchungskommission. Hardenberg selbst übernahm formal die Leitung der Kommission. Einer der bekanntesten Fälle war der des Friedrich Ludwig Jahn. Nach Hardenbergs Tod wurde 1824 der Außenminister Bernstorff hinzugezogen. Die Kommission wurde nicht förmlich aufgelöst, stellte aber im Oktober 1828 ihre Tätigkeit ein, als die Immediat-Untersuchungskommission aufgehoben wurde.
Mitglieder Friedrich von Schuckmann (1755–1834), Innenminister Friedrich Leopold von Kircheisen (1749–1825), Justizminister Wilhelm Ludwig Georg Fürst zu Sayn-Wittgenstein (1770–1851), Minister des Königlichen Hauses Daniel Ludwig Albrecht (1765–1835), Geheimer Kabinettrat Karl Albert von Kamptz (1769–1849), Direktor des Polizeiministeriums Friedrich von Bülow (1762–1827), Staatsratsmitglied und Oberpräsident
Literatur
Kategorie:Studentengeschichte (19. Jahrhundert) Kategorie:Historische Organisation (Berlin) Kategorie:Behördengründung 1819 Kategorie:Vormärz Kategorie:Aufgelöst 1828 Kategorie:Geschichte der Zensur