Ein Hitzeschutzplan oder Hitzaktionsplan ist ein zumeist kommunal entwickeltes Maßnahmen- und Koordinationskonzept, um die Bevölkerung oder bestimmte Einrichtungen vor den gesundheitlichen Folgen von Hitzeperioden und Hitzewellen zu schützen. Die WHO betont Hitzeschutzkonzepte international als ein zentrales Instrument der Klimaanpassung im Gesundheitsbereich. Ein Hitzeschutzplan bündelt vorbereitende, akute und langfristige Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel meteorologische Frühwarnsysteme, Informations- und Kommunikationswege, öffentliche und medizinische Beratung, der Schutz besonders gefährdeter Gruppen, Anpassungen in Gesundheits- und Sozialsystemen sowie stadtplanerische und bauliche Vorsorge.
In Deutschland sind die Länder und Kommunen für die Entwicklung regional angepasster Hitzeschutzmaßnahmen und Hitzeaktionspläne verantwortlich.
Begriff und Zielsetzung Die Begriffe „Hitzeschutzplan“ und „Hitzeaktionsplan“ werden teilweise synonym und nebeneinander verwendet. Während Bund und Länder in Deutschland häufig die Bezeichnung „Hitzeaktionsplan“ nutzen, verwendet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für seine bundesweite Initiative sowie sektorspezifische Musterpläne überwiegend den Ausdruck „Hitzeschutzplan“. Im Sommer 2023 hat das BMG einen umfassenden „Hitzeschutzplan für die Gesundheit“ vorgelegt, der 2025 erweitert wurde.
Weltweit nimmt die Zahl der extremen Hitzereignisse infolge der globalen Erwärmung zu. Auch in Deutschland treten diese immer häufiger auf: So gehörte Deutschland im Sommer 2022 nach Italien und Spanien zu den drei EU-Ländern mit den meisten hitzebedingten Todesfällen.
Das Ziel von Hitzeschutzplänen ist, mit systematischen Maßnahmen die hitzebedingte Mortalität und Morbidität zu verringern und die öffentliche Gesundheit zu schützen (siehe auch Folgen der globalen Erwärmung für die Gesundheit). Dafür werden mehrere Politik- und Verwaltungsbereiche zusammengeführt. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte im Jahr 2017 Handlungsempfehlungen, die die Logik der WHO übernehmen. Sie bilden die Grundlage für den kommunalen Hitzeschutz in Deutschland und umfassen acht Kernelemente:
Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit Nutzung eines Hitzewarnsystems Information und Kommunikation Reduzierung von Hitze in Innenräumen Besondere Beachtung von Risikogruppen Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme Langfristige Stadtplanung und Bauwesen Monitoring und Evaluation der Maßnahmen
Die Umsetzung erfolgt also nicht als einmalige Maßnahme, sondern in mehreren Zeitabschnitten. Unterschieden werden zum Beispiel langfristige Entwicklung und Planung, Vorbereitungen vor dem Sommer, Schutz während des Sommers oder auch besondere Maßnahmen während aktuer Hitzephasen.
Ein wichtiges Instrument für Hitzeschutzkonzepte ist das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieses unterscheidet zwischen einer Warnung vor „starker Wärmebelastung“ und einer Warnung vor „extremer Wärmebelastung“. Die deutschen Handlungsempfehlungen umfassen nicht nur, die Hitzeaktionspläne an diesen Warnungen zu orientieren, sondern auch eine feste Kommunikationskaskade für Verwaltungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie die Öffentlichkeit festzulegen.
Zu den häufig genannten Maßnahmen gehören zielgruppenspezifische Informationen, die Vorbereitung von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen sowie die Bereitstellung kühler Räume und von Trinkwasser. Außerdem werden langfristige Anpassungen im Städtebau und an Gebäuden empfohlen, es werden zum Beispiel die hitzemindernde Wirkung im Stadtraum durch Grünflächen und Parkanlagen sowie durch begrünte Fassaden und Dächer betont.
Einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne Neben kommunalen und regionalen Plänen werden auch Hitzeschutzpläne für und durch Einrichtungen entwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte dafür u. a. 2024 einen Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser und zuletzt 2025 neue Musterpläne für organisierten Sport, Apotheken und ambulante psychotherapeutische Praxen. Diese Musterpläne empfehlen unter anderem eine verantwortliche Stelle für Hitzeschutz, die Verknüpfung mit bestehenden Alarm- oder Qualitätsmanagementsystemen, die Schulung des Personals, die Identifikation besonders gefährdeter Personen, die Festlegung von Maßnahmen für DWD-Warnstufen sowie organisatorische und bauliche Vorkehrungen wie Sonnenschutz, Lüftungskonzepte, kühlere Aufenthaltsbereiche und die Sicherstellung von Trinkwasser.
Umsetzung in Deutschland Die Handungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2017, erarbeitet von der Bund-Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels“, schufen eine erste einheitliche Grundlage für regionale angepasste und praktikable HItzeaktionspläne. Sie adressieren vor allem die Länder. Die konkrete Umsetzung soll jedoch meist auf kommunaler Ebene erfolgen.
Allerdings kam eine Untersuchung des Umweltbundesamts 2023 zu dem Schluss, dass zum Zeitpunkt der Umfrage (Frühjahr 2020) noch kein Bundesland und nur vier Kommunen sowie ein Landkreis Hitzeaktionspläne umgesetzt hatten. Ähnlich ergab sich aus einer Erhebung von 2021, dass lediglich 6,7 % aller Pflegeeinrichtungen einen Hitzeschutzplan hatten.
Im Jahr 2024 veröffentlichte der Qualitätsausschuss Pflege eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten.ref name="bola-2026-06-19"/> Laut ZDF-Berichterstattung hatten im Juli 2025 zwar über 2500 Kommunen freiwillig Klimaschutzkonzepte beschlossen, während allerdings Hitzeaktionspläne weiterhin die Ausnahme sind. Akteure im Gesundheitssektor wie die Bundesärztekammer plädieren deswegen dafür, Hitzeschutzpläne für Kommunen als Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern.
Einzelnachweise
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