Hans-Joachim Siegfried Hermann Koch (geboren 4. Oktober 1914 in Berlin-Niederschönhausen; gestorben 29. Juni 1955 in DresdenSterbebuch Dresden V, Jg. 1955, Nr. 1752.) war ein arbeitsloser Ostberliner Schauspieler, der seit 1953 für die Organisation Gehlen als Funker (mit Funkgerät ausgestatteter V-Mann) tätig war. Aufgrund seiner vermeintlichen Rolle im Aufstand vom 17. Juni 1953 wurde er vom Obersten Gericht der DDR in einem Schauprozess zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Biografie Als junger Mann war Hans-Joachim Koch HJ-Gefolgschaftsführer. Am Zweiten Weltkrieg nahm er als Mitglied der Waffen-SS (SS-Polizeidivision) teil. Er war, so Ronny Heidenreich, mutmaßlich an Kriegsverbrechen beteiligt.Ronny Heidenreich: Jedem seine Wahrheit: Geheimdienste, Volksaufstand und Legenden

Der gelernte Bankkaufmann und arbeitslose Schauspieler Koch wurde 1952 von der Organisation Gehlen angeworben (Deckname „Bär“). Seit März 1953 nahm er mit einem Funkgerät von seiner Wohnung in Berlin-Pankow aus regelmäßig Funkkontakt mit seiner Leitstelle auf, die sich in der Bundesrepublik befand.Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“, Berlin 1998, S. 144. Die Organisation Gehlen hatte auf dem Gebiet der DDR insgesamt 23 Funker installiert, die sich unauffällig verhalten und erst im Fall eines militärischen Konflikts Informationen über Truppenbewegungen usw. liefern sollten. Als in der DDR am 17. Juni 1953 der Ausnahmezustand verhängt wurde, riss der Kontakt mit den meisten V-Leuten ab. In Pullach entschied man sich, die Funker zu kontaktieren, erreichte aber bis zum 22. Juni nur acht von ihnen. Auch wegen der Kürze der Funksprüche ergab sich für die westdeutsche Seite kein klares Lagebild.

Zufällig meldete sich Koch am Morgen des 17. Juni für einen Routinekontakt per Funk. Vom Aufstand wusste er nichts und teilte nur mit, er habe Empfangsschwierigkeiten. Am 18. Juni meldete er irrigerweise, die Grenzen seien offen und er wolle nach West-Berlin kommen. Am 19. Juni meldete er, die Grenzen seien zu. Dann meldete er sich erst wieder am 22. Juni mit der Nachricht, sowjetische Panzer seien in Pankow gesehen worden.

Koch wurde wahrscheinlich schon länger von der sowjetischen Spionageabwehr beobachtet, während das MfS ihn nicht im Blick hatte. Im Rahmen der Aktion „Blitz“ wurde Koch am 2. April 1955 verhaftet, nachdem der KGB der Staatssicherheit einen Hinweis auf den „Agentenfunker“ gegeben hatte.Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“, Berlin 1998, S. 143. Dabei wurde, wie es im Sachstandsbericht des Untersuchungsführers vom 27. April 1955 hieß, „umfangreiches Beweismaterial über seine faschistische Gesinnung beschlagnahmt.“Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“, Berlin 1998, S. 140. Bei den Verhören während der Untersuchungshaft räumte Koch ein, während des Aufstands Funksprüche an seine westdeutsche Leitstelle gesendet zu haben. Aber weder hatte er von dort Weisungen erhalten, noch hatte er relevante Informationen mitteilen können. Das war dem MfS auch klar, aber zweitrangig, weil Koch aufgrund seiner SS-Vergangenheit ein idealer Täter war; mit dieser Personalie ließ sich der Aufstand vom 17. Juni als „faschistischer Putsch“ darstellen.

Bei dem Schauprozess gegen „sieben Agenten imperialistischer Geheimdienste“ vom 9. bis 13. Juni 1955 präsentierte die Anklage Parteiabzeichen, NS-Schrifttum und Kriegsfotos, unter anderem von erhängten Sowjetbürgern, die in Kochs Wohnung (Berlin-Niederschönhausen, Uhlandstr. 23) sichergestellt worden seien. Koch sagte aus, dass er durch einen „Lockbrief“ 1952 veranlasst worden sei, nach West-Berlin zu kommen, wo er von einem Agenten der Organisation Gehlen angeworben worden sei. In Berlin-Tempelhof sei er ein Jahr lang in Funktechnik und Verschlüsselung ausgebildet worden. Ihm seien drei in den USA gefertigte Funkgeräte ausgehändigt worden mit dem Auftrag, durch Probesendungen mit den Empfängern in Süddeutschland Kontakt herzustellen; dann solle er „die Funkgeräte verstecken und sie erst im Kriegsfall wieder benutzen.“ Seit seiner Anwerbung habe er ausschließlich von seinem Agentenlohn gelebt.W. Ko.: Die faschistische Fratze der NATO-Agenten. In: Neues Deutschland, 11. Juni 1955 (Digitalisat); NN: Sie wollten ein neues Völkermorden. In: Neues Deutschland, 12. Juni 1955. (Digitalisat) Das Oberste Gericht der DDR folgte der Forderung des Generalstaatsanwalts Ernst Melsheimer und verhängte gegen Wilhelm Lehmann und Hans-Joachim Koch die Todesstrafe; die übrigen Angeklagten wurden zu lebenslänglichen oder hohen Zuchthausstrafen verurteilt.Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“, Berlin 1998, S. 148.

Am 29. Juni 1955 wurde Koch in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Dresden (George-Bähr-Str. 5) mit dem Fallbeil hingerichtet. Er hinterließ die Witwe Helga Charlotte Frieda geb. Philipp, mit der er seit 1954 verheiratet war. In Unkenntnis der bereits erfolgten Hinrichtung schlug das Bundesministerium der Justiz im August 1955 die Begnadigung Kochs im Rahmen eines ersten deutsch-deutschen Agentenaustausches vor. Als Ersatzkandidaten benannte die Organisation Gehlen Werner Wilhelm Haase.Ronny Heidenreich, Daniela Münkel, Elke Stadelmann-Wenz: Geheimdienstkrieg in Deutschland: Die Konfrontation von DDR-Staatssicherheit und Organisation Gehlen 1953 (= Unabhängige Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1965, Band 3). Ch. Links, Berlin 2016, S. 414 f.

Literatur Karl Wilhelm Fricke, Roger Engelmann: „Konzentrierte Schläge“: Staatssicherheitsaktionen und politische Prozesse in der DDR 1953–1956. Ch. Links, Berlin 1998. (PDF)

Weblinks Ronny Heidenreich: Jedem seine Wahrheit: Geheimdienste, Volksaufstand und Legenden

Anmerkungen

Kategorie:Geboren 1914 Kategorie:Gestorben 1955 Kategorie:Mann Kategorie:Person (Organisation Gehlen) Kategorie:Person der Hitlerjugend Kategorie:Angehöriger der Waffen-SS Kategorie:Hingerichtete Person (DDR) Kategorie:Deutscher