Ein Commercial Court ist ein an einem deutschen Oberlandesgericht oder obersten Landesgericht eingerichteter Zivilsenat, der für wirtschaftsrechtliche Rechtsstreite zuständig ist und vor welchem in englischer Sprache verhandelt werden kann.

Allgemeines Die Schaffung der Möglichkeit der Einrichtung von Commercial Courts erfolgte durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz (). Hintergrund der Einführung war, dass der Gesetzgeber den Justizstandort Deutschland stärken und in umfangreichen Wirtschaftssachen mit internationalen Bezügen eine staatliche Alternative zu Schiedsgerichten schaffen wollte.BeckOK ZPO/Bodendiek, 60. Ed., ZPO § 610 Rn. 2.

Sachlich zuständig sind Commercial Courts ab einem Streitwert von EUR 500.000,00 und sofern es sich um einen Rechtsstreit zwischen Unternehmern, einen Rechtsstreit über einen Unternehmenskauf oder einen Rechtsstreit zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern ihres Leitungsorgans oder Aufsichtsrats handelt ( Abs. 1 S. 1 GVG). Darüber hinaus bedarf es einer Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien, welche ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann ( Abs. 2 GVG). Ferner muss der Commercial Court explizit als solcher angerufen werden ( Abs. 2 S. 1 ZPO).

Vor den Commercial Courts kann vollständig in englischer Sprache verhandelt werden ( Abs. 1, Abs. 3 GVG). Die Protokollierung der mündlichen Verhandlung ist gem. ZPO auf übereinstimmenden Antrag der Parteien hin als Wortprotokoll möglich. Im Übrigen gelten die Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung über erstinstanzliche Verfahren vor den Landgerichten mit Ausnahme der Möglichkeit der Verweisung an einen Einzelrichter entsprechend ( Abs. 1 ZPO).

Commercial Chamber Als Äquivalent zu Commercial Courts können auch an Landgerichten sogenannte Commercial Chambers eingerichtet werden, vor welchen ebenfalls in englischer Sprache verhandelt werden kann. Ihre sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen, entsprechend kann vor einer Commercial Chamber grundsätzlichAbweichungen durch Landesrecht sind möglich. So ist in Nordrhein-Westfalen bspw. die sachliche Zuständigkeit erst ab einem Streitwert von EUR 100.000,00 begründet. ab einem Streitwert von EUR 10.000,01 ( Nr. 1 GVG) bis zu EUR 500.000,00, ab welchem sich die Zuständigkeit des Commercial Courts ergibt, verhandelt werden.Wolff NJW 2025, 1081, 1082. +Eingerichtete Commercial Courts und Commercial Chambers in DeutschlandBundeslandGerichtSenate / KammernBelegOberlandesgericht Stuttgart2 ZivilsenateLandgericht Stuttgart1 Zivilkammer, 2 Kammern für HandelssachenOberlandesgericht München2 ZivilsenateKammergericht1 ZivilsenatLandgericht Berlin II2 ZivilkammernHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen1 ZivilsenatHanseatisches Oberlandesgericht2 Zivilsenate mit getrennten FachgebietenLandgericht Hamburg2 ZivilkammernOberlandesgericht Frankfurt a. M.2 ZivilsenateLandgericht Frankfurt a. M.3 Zivilkammern, 3 Kammern für HandelssachenOberlandesgericht Celle2 ZivilsenateLandgericht Braunschweig1 ZivilkammerLandgericht Hannover1 ZivilkammerLandgericht Osnabrück1 ZivilkammerOberlandesgericht Düsseldorf3 Zivilsenate mit getrennten FachgebietenLandgericht Bielefeld1 ZivilkammerLandgericht Düsseldorf1 ZivilkammerLandgericht Essen1 ZivilkammerLandgericht Köln1 Zivilkammer, 1 Kammer für HandelssachenOberlandesgericht Dresden2 Zivilsenate (Stand 04/2026)

Anmerkungen

Einzelnachweise

Kategorie:Gerichtsverfassungsrecht (Deutschland)