Polizeiliche Informationssysteme in Hessen dienen der Polizei Hessen der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, aber auch der allgemeinen Verwaltung.
Der Gesamtdatenbestand des polizeilichen Informationssystems ist mit etwa 19 Millionen Datensätzen relativ groß. Diese Datensätze enthalten Informationen zu Personen, die aufgrund einer Straftat oder eines anderen Rechtsverstoßes gesucht werden, sowie zu Sachen, die gestohlen oder vermisst werden.
Statistik über Zugriffe
Die Zahl der Anfragen im Bereich der Personensuche ist mit ca. 45.000 pro Tag ebenfalls relativ hoch. Dies zeigt, dass die polizeilichen Informationssysteme ein wichtiges Werkzeug für die Ermittlungsarbeit der Polizei sind. Die Anzahl der berechtigten Polizeibeschäftigten variiert stark nach Funktion und insbesondere auch im Hinblick auf die im jeweiligen System hinterlegten Daten. So hat beispielsweise aus Geheimschutzgründen eine Anzahl von Personen im sehr niedrigen einstelligen Bereich Zugriff auf die Antiterrordatei. Diese Datei enthält Informationen zu Personen, die als potenzielle Gefährder für die innere Sicherheit eingestuft werden. Die Systeme EWO, ZEVIS und POLAS enthalten hingegen Informationen, die für die allgemeine Polizeiarbeit relevant sind.
Daher haben rund 17.000 Beschäftigte Zugriff auf diese Systeme.
Datensicherheit und Datenschutz
Die Protokollierung aller Abfragen in polizeilich zugänglichen Datensystemen ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Datensicherheit. Die Polizei hat, insbesondere mit den Vorwürfen in der Drohbriefaffäre, in den letzten Jahren ihre Maßnahmen zur Passwortsicherheit weiter erhöht. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, eine Zugriffsmöglichkeit durch Dritte zu erschweren:
Passwortwechsel: Der Passwortwechsel wurde auf 21 Tage verkürzt. Dies soll verhindern, dass Angreifer ein Passwort über einen längeren Zeitraum nutzen können, um sich Zugang zu einem System zu verschaffen. Sperrbildschirm: Der Sperrbildschirm aktiviert sich nun bereits nach drei Minuten Inaktivität statt bisher 15 Minuten. Dies soll verhindern, dass ein unbefugter Nutzer einen Computer oder ein mobiles Gerät übernehmen kann, wenn der Nutzer kurzzeitig abwesend ist. Pflichtangaben bei Abfragen: Bei Abfragen im polizeilichen Auskunftssystem POLAS müssen nun die Felder Veranlasser und Abfragegrund systemseitig verpflichtend ausgefüllt werden. Dies soll die Nachvollziehbarkeit von Abfragen verbessern und verhindern, dass sensible Daten unberechtigt abgefragt werden. Zufallskontrolle: Die Intervalle der bereits verwendeten Zufallskontrolle für das polizeiliche Auskunftssystem POLAS wurden von jeder 200. auf jede 50. Abfrage verkürzt. Dies erhöht den Druck, alle Felder sorgfältig auszufüllen, um die Zufallskontrolle zu bestehen. Auflösung von Single Sign-On: Das sogenannte Single Sign-On wurde am 31. August 2020 aufgelöst. Das bedeutet, dass der Aufruf der einzelnen polizeilichen Auskunftssysteme nun nur noch mit einem zusätzlichen Passwort möglich ist. Dies soll die Sicherheit weiter erhöhen, da es Angreifern erschwert wird, mit einem einzigen Passwort Zugang zu mehreren Systemen zu erhalten. Die neuen Maßnahmen zur Passwortsicherheit haben einen erheblichen Einfluss auf die Praxis bei der Polizei. Polizeibeamte müssen nun häufiger ihre Passwörter ändern und bei Abfragen im polizeilichen Auskunftssystem sorgfältiger arbeiten. Dies kann zu einem gewissen Mehraufwand führen, erhöht aber auch die Sicherheit der Daten.
Automatisierte Datenanalyse Mit Urteil vom 16. Februar 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass § 25a Abs. 1 Alternative 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl. Hessen S. 302) mit Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist.BVerfG, Urteil vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20Fabian Teichmann: Automatisierte Datenanalyse im Sicherheitsrecht – Verfassungs-, Datenschutz- und Kompetenzfragen nach dem BVerfG‑Urteil 2023 und dem EU AI Act. HRRS 1/2026, S. 13–28 (PDF).
Liste der Datenbanken
Die hessische Polizei hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr, aber auch der allgemeinen Verwaltung im Rahmen der jeweils geltenden Berechtigungen Zugriff auf folgende Datenbanken:
AFIS – AFIS-Sofortauskunft, Bund AFIS Daktyloskopische Datenbank, ATD – Antiterrordatei AZR – Ausländerzentralregister mit den Modulen VISA, VIS, VIS-FastID, BZR – Bundeszentralregister gemäß § 41 BZRG ComVor – Computergestützte Vorgangsbearbeitung mit ComVor-Index (CV-I), Crime, Darex – Datenbank Rechtsextremismus, Tonträger, Discoverer/SplashBI, DAD – DNA-Analyse-Datei, eFBS – einheitliches Fallbearbeitungssystem, EFS – Einsatzführungssystem (Leitstellenmodul AAO, Befehlsstellenmodul BAO), EWO Meldedatenabfrage – Einwohnermeldeauskunft und EWO-Fahndungsabgleich, EBV – Elektronische Bildbearbeitung, EUSka – Elektronische Unfalltypensteckkarte, ETB – Elektronisches Tätigkeitsbuch, FADA – Fahrzeugteileauskunft, HessenData, INPOL-FALL und INPOL-Fall-Bund mit APOK, Falschgeld, Geldwäsche, IFIS, Korruption, VUTOT und Wikri, Justiz Online mit den Modulen ZStV, BZR, ECRIS, KLB – KLB-Operativ und Kriminalitätslagebild-neu, KBA und ZEVIS – Kraftfahrt-Bundesamt mit den Modulen ZFER, ZFZR, FAER FE, FAER online, EUCARIS, ZKR, TACHONET, Lichtbildrecherche, NWR – Nationales Waffenregister, Owi21 und Owi21 ToGo, PKS – Polizeiliche Kriminalstatistik, PIAV – Polizeilicher Informations- und Analyseverbund Operativ-Zentral des Bundes, in den Bereichen Waffen- und Sprengstoffkriminalität, Rauschgiftkriminalität, Cybercrime, Eigentumskriminalität und Vermögensdelikte, Dokumentenkriminalität, Schleusung, Menschenhandel und Ausbeutung, POLAS LAND / INPOL / Schengen (SIS), Bund INPOL-Z Personen-, Sach- und Falldaten – Polizeiliches Auskunftssystem, RED – Rechtsextremistendatei (RED), SKD – Schiffskontrolldatei, SOLA – Sonderlagen (SOLA), Tatortberechtigten-Datenbank, SÜP – Zuverlässigkeits- und Sicherheitsprüfung. Der Bund und/oder die Länder haben keinen Zugriff auf die Datenbanken der hessischen Polizei. Die Behörden des Bundes und der Länder haben Zugriff auf die Melderegister.
Siehe auch Polizeiliche Informationssysteme in Nordrhein-Westfalen
Einzelnachweise
Kategorie:Polizei (Hessen)