mini|Gedenktafel zum Schiffsunglück der Wildente vor dem Polizeidienstgebäude in Neuss Der Bootsunfall des Motorbootes Wildente ereignete sich am 26. Juni 1970 auf dem Rhein bei Neuss. Dabei kollidierte das Motorboot Wildente mit dem niederländischen Schubverband Etna / Chemgas 1. Das Ausflugsboot sank innerhalb weniger Sekunden. Acht Menschen kamen ums Leben, 15 weitere konnten gerettet werden. Das Ereignis zählt zu den schwersten Schiffsunfällen auf dem Rhein im Raum Neuss in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Vorgeschichte Am Abend des 26. Juni 1970 unternahm eine Gruppe von 23 Männern eine Bootsfahrt auf dem Rhein. Anlass war ein Dankeschön des Neusser Kanu-Clubs für Helfer, die bei einer Sportveranstaltung auf der Erft mit Verkehrs- und Sicherungsmaßnahmen unterstützt hatten. Zu den Teilnehmern gehörten unter anderem Polizeibeamte aus Neuss sowie weitere Gäste.

Das Motorboot Wildente war ein etwa 11,5 Meter langes Fahrzeug mit Holzrumpf und Dieselmotor. Ursprünglich war es als Verkehrsboot bei der deutschen Marine eingesetzt worden, später befand es sich in Privatbesitz. Das Boot konnte rund 25 Personen aufnehmen.

Unfallhergang Die Wildente verließ gegen 19 Uhr den Sporthafen in Grimlinghausen. Nach einem Zwischenstopp im Neusser Hafen begann gegen 23 Uhr die Rückfahrt in Richtung Sporthafen.

Beim Ausfahren aus dem Erftkanal in den Rhein geriet das Motorboot in den Bereich der Berufsschifffahrt. Gegen 23:30 Uhr näherte sich von Süden der niederländische Schubverband Etna / Chemgas 1, der einen mit Ammoniak beladenen Schubleichter transportierte. Kurz darauf kam es zur Kollision. Der Bug des Schubleichters traf die Wildente mittschiffs auf der Backbordseite. Das Boot wurde unter Wasser gedrückt, zerbrach und sank innerhalb weniger Sekunden.

Rettungsmaßnahmen Die Besatzung des Schubverbandes stoppte sofort die Maschinen und leitete Rettungsmaßnahmen ein. Ein Beiboot wurde zu Wasser gelassen und mehrere im Wasser treibende Personen wurden aufgenommen. Gleichzeitig wurde über Funk die Wasserschutzpolizei alarmiert. Feuerwehr und Rettungskräfte aus der Region suchten mit Booten und einem Hubschrauber nach Überlebenden. Insgesamt 15 Menschen konnten gerettet werden, acht starben infolge des Unglücks. Einige der Geretteten hatten Verletzungen oder standen unter Schock.

Ermittlungen Nach dem Unfall leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Da auf dem Rhein keine physischen Spuren wie im Straßenverkehr vorhanden sind und Trümmerteile durch die Strömung abgetrieben wurden, gestaltete sich die Rekonstruktion des Geschehens schwierig. Zur Klärung der Umstände wurde die Situation auf dem Rhein mit der beteiligten Etna / Chemgas 1 und einem Polizeiboot nachgestellt.

Ein zentraler Streitpunkt war die Frage, ob der Schubverband ordnungsgemäß beleuchtet gewesen war und ob die beteiligten Schiffsführer ausreichend Warnsignale gegeben hatten. Zahlreiche Zeugen und Sachverständige wurden hierzu vernommen.

Gerichtsverfahren 1972 begann vor dem Landgericht Düsseldorf ein Strafprozess gegen den Bootsführer der Wildente sowie gegen den Kapitän des Schubverbandes. Beide waren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Schubverband vorschriftsmäßig beleuchtet gewesen war und der Kapitän keine Pflichtverletzung begangen hatte. Er wurde freigesprochen. Der Bootsführer der Wildente wurde hingegen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Gedenken In Neuss erinnert ein Gedenkstein an die acht Todesopfer des Unglücks. Der Stein befand sich ursprünglich am Rhein nahe der Unfallstelle. Später wurde er vor dem Polizeidienstgebäude der Stadt neu aufgestellt.

Literatur

Einzelnachweise

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