Johann Ernst von Eller (geb. 1683; gest. 16. Juni 1767 in Bustede) war ein preußischer Landrat.
Herkunft Johann Ernst von Eller war Angehöriger des Adelsgeschlechts Eller. Er war ein Sohn von Wilhelm Christoph von Eller, Obristwachtmeister und seit 1687 Erbherr auf Bustede und Kaldenhof. S. 89
Leben Von Eller war Capitain in herzoglich-holsteinischen Diensten und weilte im Jahr 1727 auf seinem Gut Bustede. Um 1728 wurde er Land-Commissarius und Deputierter in der Grafschaft Ravensberg. Ab ca. 1736 amtierte er als erster Landrat in den Ämtern Sparrenberg und Ravensberg. Das Amt als Commissarius und als Landrat übte er bis zu seinem Tod im Jahr 1767 aus. Den Posten als Landrat übernahm 1768 Christian Heinrich Ernst von Ledebur.
Persönliches Am 8. März 1751 wurde ein Gesuch von Ellers, seinen Sohn aus erster Ehe in fremde Dienste geben zu wollen, von Friedrich II. abgelehnt. Als Begründung hieß es, dass dies gegen einschlägige Vorschriften verstieße. „Eine Billigung des Gesuchs hätte schädliche Konsequenzen. Der Sohn solle lieber ins preußische Heer eintreten und hier sein Glück suchen.“ S. 742; ISBN 978-3-8305-3017-6
Literatur
Einzelnachweise
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