Das DDL Beneficenza (italienisch für disegno di legge sulla beneficenza), in den Medien häufig als Ferragni-Gesetz bezeichnet, ist ein italienisches Gesetz aus dem Jahr 2024. Es wurde infolge des sogenannten Pandorogate-Skandals um die Influencerin Chiara Ferragni initiiert und zielt darauf ab, mehr Transparenz bei kommerziellen Werbeaktionen mit wohltätigem Bezug zu schaffen.

Das Gesetz richtet sich insbesondere an Influencer und Unternehmen, die Produkte mit einem angekündigten Spendenanteil vermarkten, und soll irreführende Werbung im Zusammenhang mit Charity-Kampagnen verhindern.

Hintergrund Auslöser für das Gesetz war der sogenannte „Pandorogate“-Fall Ende 2023. Dabei hatte Chiara Ferragni gemeinsam mit einem Lebensmittelhersteller ein Weihnachtsgebäck („Pandoro“) beworben, dessen Verkauf angeblich mit einer Spende an ein Kinderkrankenhaus verbunden war. Nach Ermittlungen der italienischen Wettbewerbsbehörde stellte sich heraus, dass die beworbene Spende unabhängig vom tatsächlichen Verkauf bereits zuvor pauschal geleistet worden war.

Die zuständige Behörde verhängte wegen irreführender Geschäftspraktiken eine Geldbuße gegen Ferragni. Der Fall löste eine breite öffentliche Debatte über Transparenzpflichten bei Influencern aus. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni erklärte, der Fall habe eine Regelungslücke im bestehenden Recht offengelegt.

Das Gesetzesvorhaben wurde vom Minister für Unternehmen und Made in Italy, Adolfo Urso, eingebracht und am 25. Januar 2024 vom Consiglio dei Ministri gebilligt.

Zentrale Inhalte Das DDL Beneficenza sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde Die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) wird ausdrücklich als zuständige Kontrollinstanz benannt.

Transparenz auf der Produktverpackung Produkte, die mit einem wohltätigen Zweck beworben werden, müssen klar und deutlich angeben: die begünstigte Organisation, den konkreten Verwendungszweck der Mittel, den festen Spendenbetrag oder (falls variabel) den prozentualen Anteil bzw. den Betrag pro verkauftem Produkt.

Vorabmeldung und Nachweis Unternehmen müssen der AGCM vor Beginn der Verkaufsaktion wesentliche Informationen (Begünstigter, Zweck, Spendenhöhe, Frist der Mittelüberweisung) mitteilen. Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist ist der Behörde die tatsächliche Überweisung der Spendenmittel zu bestätigen.

Sanktionen Bei Verstößen kann die AGCM Geldbußen zwischen 5.000 und 50.000 Euro verhängen. Die Höhe richtet sich nach Schwere des Verstoßes, Preis und Verkaufsvolumen des Produkts. In schweren Fällen kann die Strafe erhöht werden; bei geringfügigen Verstößen entsprechend reduziert. Wiederholte Verstöße können zu einer zeitweisen Geschäftssperre von bis zu einem Jahr führen. Ein Teil der Bußgelder soll zukünftigen wohltätigen Zwecken zugutekommen.

Ausnahmen Nicht erfasst sind Eigenfinanzierungsaktivitäten nichtkommerzieller Organisationen.

Rezeption Das Gesetz wurde von Teilen der Öffentlichkeit als notwendiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes begrüßt. Kritiker bemängelten hingegen, dass die vorgesehenen Bußgelder im Verhältnis zu den potenziellen Umsätzen großer Influencer und Markenunternehmen zu niedrig angesetzt seien.

Einzelnachweise

Kategorie:Recht (Italien) Kategorie:Politik 2024 Kategorie:Verbraucherschutz Kategorie:Influencer-Marketing