Nathalie Ménigon (geboren 28. Februar 1957 in Enghien-les-Bains) ist eine ehemalige französische Terroristin der Action Directe. Sie wurde wegen Beteiligung an den Morden an René Audran, Generalingenieur im französischen Verteidigungsministerium, 1985 und dem Renault-Manager Georges Besse 1986 zu lebenslänglicher Haft verurteilt und kam 2008 nach über zwanzigjährigem Gefängnisaufenthalt frei.
Leben Nathalie Ménigon wuchs als zweites Kind einer Familie auf, die in sehr bescheidenen Verhältnissen im Pariser Viertel zwischen der Rue Saint-Roch und der Porte de Saint-Ouen lebte. Ihre Mutter, die Verkäuferin bei den Galeries Lafayette war, war Anfang der 1970er Jahre gestorben, ihr Vater war Schmied. Ihre ältere Schwester verschaffte ihr einen Arbeitsplatz als einfache Verwaltungsangestellte bei der Banque Nationale de Paris.
Politische Aktivitäten mini|Logo der Action directe Erste Anschläge und Inhaftierung 1980 In der Bank beteiligte sie sich im März/April 1977 an einem etwa vierwöchigen erfolgreichen Streik für Lohngarantien, in dessen Verlauf der Geldtransport blockiert wurde. Bei einer Demonstration kam sie mit den Autonomen in Kontakt und radikalisierte sich sehr schnell. Nach dem Ende des BNP-Streiks beteiligte sie sich nachts am Streik der Reinigungskolonnen der Pariser Métro, die überwiegend aus Eingewanderten bestanden, arbeitete aber tagsüber weiter in der Bank. Bei einer Entlassungswelle, die 1977 in verschiedenen Firmen linksorientierte, gewerkschaftlich organisierte Angestellte traf, wurde ihr als einer von acht Bankangestellten gekündigt. Daraufhin verließ sie die Gewerkschaftsorganisation Confédération française démocratique du travail und schloss sich dem militanten autonomen Netzwerk Camarades an.
Mit Camarades nahm sie an mehreren Demonstrationen und Aktionen in besetzten Gebäuden teil und lernte 1978 ihren politischen Gesinnungsgenossen und späteren Ehemann Jean-Marc Rouillan kennen.
Die ersten Anschläge der Gruppe wurden 1979 ausgeführt und richteten sich gegen Gebäude und Institutionen. Beteiligt war Ménigon z. B. an der Besetzung der Redaktionsräume der linksliberalen französischen Tageszeitung Libération.
Festgenommen wurden Ménigon und Rouillan am 13. September 1980 durch eine Falle, die ihnen die Behörden, genauer die Direction centrale des renseignements généraux, gestellt hatten: Ein Informant hatte vermeintlich ein Treffen mit dem international gesuchten Terroristen Carlos in einem Gebäude in der Rue Pergolèse in Paris arrangiert und hierfür später eine Prämie von 100.000 Francs erhalten. Zusammen mit anderen Verhafteten der Gruppe wurde Ménigon von dem Sondergericht Cour de sûreté de l’État verurteilt, das seit 1963 Angriffe auf die Sicherheit des Staates ahndete. Man warf ihr versuchten Polizistenmord bei der Festnahme vor.
Veränderungen unter der Präsidentschaft von François Mitterrand ab 1981 Als im Mai 1981 Mitterrand zum französischen Präsidenten gewählt wurde und die Linke an die Macht kam, wurde schon am 4. August 1981 die Cour de sûreté de l’État aufgelöst. In der Folge wurden politische Gefangene, darunter auch Jean-Marc Rouillan, nach einer Amnestie freigelassen. Mitterrand begründete dies 1988 als gängige Praxis, wie sie auch seine Amtsvorgänger Georges Pompidou und Valéry Giscard d’Estaing angewendet hatten; er legte dabei jedoch Wert auf die Feststellung, dass zu dieser Zeit den Aktivisten der extremen Linken noch keine terroristischen Anschläge vorgeworfen wurden, sondern andere Straftaten. Diejenigen Anarchistinnen und Anarchisten, deren Taten als besonders schändlich galten, blieben auch nach der Amnestie in Haft. Eine junge Frau im Gefängnis Fleury-Merogis trat in den Hungerstreik. Eine Unterstützergruppe startete daraufhin mit großflächigen Plakaten in der Pariser U-Bahn und unter Beteiligung der Medien eine aufsehenerregende Kampagne für die Freilassung. Um den Eindruck eines autoritären Vorgehens zu vermeiden und nicht wie beim Tod des nordirisches IRA-Mitglieds Bobby Sands Märtyrer zu schaffen, kam mit weiteren Aktivistinnen und Aktivisten auch Nathalie Mérigon im September durch eine Amnestie frei. Danach ging der Staat zu einer neuen Strategie über und versuchte eine Art Waffenstillstand mit den Aktivisten, darunter auch mit der Action directe: Sie sollten keine Strafverfolgung zu befürchten haben, dafür aber versichern, dass es keine Attentate in Frankreich geben werde.
1982 zersplitterte sich die Action directe. Die Führungspersönlichkeiten Andrè Olivier in Lyon und Jean-Marc Rouillan und Nathalie Mérigon in Paris waren sich über die anzuwendenden Mittel und Strategien nicht einig. Rouillan und Mérigon verfassten den 64 Seiten langen Text Pour un projet communiste (deutsch: Für ein kommunistisches Projekt), in dem sie die Ausrichtung der Action directe mit marxistischem Vokabular beschrieben: Die Ausblutung der ländlichen Gegenden und die Ausbeutung der Migranten und der prekär Lebenden wurden kritisiert, Feindbilder waren der Ultraliberalismus, der Neokapitalismus und das internationale Finanzsystem. Gewalt wurde als Mittel gutgeheißen. Der harte Kern um Rouillan und Mérigon begann eine neue Phase der Gewalt. Daraufhin wurde am 25. August 1982 veröffentlicht, dass die Action directe vom Staat aufgelöst sei. Doch während von staatlicher Seite immer noch Versuche zu friedlichen Übereinkünften gemacht wurden, ging der harte Kern der Pariser Gruppe um Méningon und Rouillan in den Untergrund und nahm Kontakte mit der RAF und den italienischen Roten Brigaden auf. Ab 1984 nahmen die Attentate zu. Eine Analyse der Bekennerschreiben ließ Ménigon und Rouillan als Drahtzieher der Anschläge auf internationale Organisationen vermuten. Mit antiimperialistischem Vokabular lehnte man vor allem eine Bindung an die USA ab.
Kurz vor dem RAF-Attentat auf den MTU-Manager Ernst Zimmermann wurde in Frankreich Generalingenieur René Audran, der im Verteidigungsministerium für Waffenverkäufe ins Ausland verantwortlich war, ermordet. Es war das erste politische Attentat der Action directe und fand am Abend des 25. Januar 1985 vor Audrans Villa in La Celle-Saint-Cloud statt. Audran wurde mit sieben Schüssen getötet.
Am 17. November 1986 wurde Georges Besse vor seinem Haus erschossen. Er war damals Direktor der Renault-Werke in Frankreich und wurde für die dortigen Massenentlassungen verantwortlich gemacht. Zeugen hatten zwei junge Frauen schießen sehen.
Festgenommen wurde Nathalie Ménigon drei Monate später am 21. Februar 1987 zusammen mit Jean–Marc Rouillan, Joelle Aubron und Georges Cipriani auf einem abgelegenen Bauernhof in Vitry-aux-Loges in der Nähe von Orléans.Laut dem Vorwort von Thierry Discepolo zu dem Buch Dix ans de‘Action directe von Jann Marc Rouillan fand die Verhaftung am 27. Februar 1987 statt. Die Gruppe war bewaffnet, leistete aber keinen Widerstand.
Verurteilungen 1989 und 1994 und Haft Ebenso wie die anderen führenden Köpfe der Action directe Jean-Marc Rouillan, Georges Cipriani und Joëlle Aubron wurde Nathalie Ménigon in Strafprozessen der Jahre 1989 und 1994 wegen der beiden Morde angeklagt und zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Die Verurteilungen hatten zur Folge, dass Ménigon für mindestens 18 Jahre in Haft bleiben musste. Sie verbüßte ihre Strafe in verschiedenen Gefängnissen. Ende der 1990er Jahre war sie in der Frauenhaftanstalt Fleury-Mérogis im Département Essonne, wo sie zu dieser Zeit unter großen gesundheitlichen Problemen litt. Später war sie in Bapaume im Département Pas-de-Calais inhaftiert.
Am 29. Juni 1999 heirateten Méningon und Rouillan in der Strafvollzugsanstalt Fleury-Mérogis.
Dreimal versuchte ihr Anwalt vergeblich, wegen ihrer angegriffenen Gesundheit eine Freilassung für sie zu erreichen. Auch die Angehörigen hatten argumentiert, dass Ménigon an den Spätfolgen von zwei in der Haftanstalt erlittenen Schlaganfällen und motorischen Einschränkungen leide, die mit den Haftbedingungen nicht vereinbar seien. 2001 trat Ménigon zusammen mit Rouillan, Cipriani und Aubron in einen unbefristeten Hungerstreik, um damit eine Erleichterung der Haftbedingungen und vor allem eine angemessene medizinische Versorgung zu erreichen. Nach 49 Tagen lenkte die Regierung ein. Auf Plakaten wurde später Ménigons Freilassung gefordert.
Hafterleichterungen und Haftende 2008 2007 erreichte Ménigons Anwalt Jean-Louis Chalanset am Pariser Berufungsgericht für Strafsachen ein Urteil, nach dem sie ab August 2007 nur nachts im Gefängnis sein musste und tagsüber außerhalb in einer Resozialisierungseinrichtung im Garten- und Landschaftsbau in der Region Toulouse arbeiten konnte. Die Staatsanwaltschaft legte erfolglos dagegen Berufung ein. Eine derartige Freigangregelung von mindestens einem Jahr ist Voraussetzung für eine spätere Freilassung auf Bewährung. Gegen Ende dieses Jahres verbrachte sie nur noch die Wochenenden in der Haftanstalt Seysses im Süden von Toulouse.
Im Juli 2008 ordnete das einzige französische Berufungsgericht für Verbrechen im Zusammenhang mit Terrorismus, das Tribunal de l’Application des Peines (TAP) de Paris unter Vorsitz von Bernard Lugan die Freilassung auf Bewährung ab dem 3. August 2008 an. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anordnung befürwortet, aber für einen Zeitraum von fünf Jahren Einschränkungen empfohlen. Dazu gehörte, dass Méningon das Département Haute-Garonne nur nach Ankündigung bei der Justiz verlassen durfte und jeder Wechsel von Wohnsitz oder Arbeitsplatz von Richter Bernard Lugan genehmigt werden musste. Méningons Anwalt gab außerdem bekannt, dass sie die Umstände der Taten, für die sie verurteilt worden war, weder über die Presse noch in einem eigenen Werk veröffentlichen durfte. Die Unterstützergruppe der inhaftierten Mitglieder der Action directe Ne laissons pas faire drückte ihre Freude über diesen „wichtigen Schritt bei der Freilassung der Kameraden“ aus.
Ende Juni 2008 traf Nathalie Ménigon zum ersten Mal seit ihrer Heirat 1999 für einige Stunden Jean-Marc Rouillan wieder. Beide waren zu dieser Zeit bereits auf Bewährung frei, Méningon in der Region Toulouse und Rouillan seit Dezember 2007 in Marseille, wo er in einem Verlag arbeitete. Ménigon wurde von ihrer Bewährungshelferin begleitet. Am 2. August 2008 wurde Nathalie Ménigon unter den beschriebenen Bedingungen nach über zwanzigjähriger Haft aus dem Gefängnis in Seysses entlassen.
Im Oktober 2008 wurden Pläne einer einverständlichen Scheidung des Ehepaares bekannt. Ein erster Scheidungstermin im Juli 2009 musste verschoben werden, da Rouillan nicht erschienen war.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Mitglied einer Untergrundorganisation Kategorie:Terrorismus in Frankreich Kategorie:Verurteilte Person Kategorie:Person (Mordfall) Kategorie:Bankräuber Kategorie:Attentäter Kategorie:Kriminalfall 1985 Kategorie:Kriminalfall 1986 Kategorie:Franzose Kategorie:Geboren 1957 Kategorie:Frau