Mellnitz war eine mittelalterliche Siedlung nordnordwestlich von Dahme/Mark im heutigen Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Die Flur der Wüstung ging vollständig in der Feldmark des Dorfes Gebersdorf auf.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 359.
Lage Keramikfunde auf einem Messtischblatt deuten auf die Lage der ehemaligen Dorfstelle nördlich von Gebersdorf hin. Im Jahr 1684 bestätigten Einwohner Gebersdorfs eidlich, dass noch Spuren von Wohnstellen und einem Kirchhof sichtbar seien. Auf diese Lage weist auch die Bezeichnung Mälzen eines Landstrichs an der Gebersdorfer Bauernscheide hin. In einer Aufzeichnung der Flurnamen aus den Jahren 1936/1937 wurden Melzen, Melzene, Möllnitz, Mällnitz mit einer Fläche von 765 Morgen (Mg) 159 Quadratruten (QR) genannt.
Geschichte und Etymologie Etymologie Die Siedlung wurde im 15. Jahrhundert mehrfach urkundlich genannt. 1446 erschien sie als vf mollerstörfer marcke, 1466 als vff der melnitzer margke, vnd zcwu mellbitze hufen bereits mit zugehörigen Hufen. Weitere Nennungen existieren aus dem Jahr 1579 als Meltzen/Maloschyne, Melßen, Mölßen im Jahr 1791 und Moellnitz im Jahr 1800. Der Name leitet sich aus dem Slawischen ab und bedeutet so viel wie „Siedlung bei einem flachen Gewässer“Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 115 ISBN 3-937233-17-2..
Landesherrschaft Die Wüstung Mellnitz gehörte bis 1566 dem Erzbistum Magdeburg und wurde nach der Reformation von 1566 bis 1635 von den Administratoren des Erzstifts Magdeburg verwaltet. Anschließend kam sie von 1635 bis 1656 in den Besitz des Kurfürstentums Sachsen, danach von 1657 bis 1746 zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels. Von 1746 bis 1806 war sie Eigentum des Kurfürstentums Sachsen, von 1806 bis 1815 Teil des Königreichs Sachsen und ab 1815 schließlich Bestandteil des Königreichs Preußen. Diese Landesherren übten die Hoheitsrechte aus, waren aber nicht zwingend unmittelbare Grundherren der Hufen.
Grundherrschaft über die Wüstung Die Wüstung gehörte mit allem Recht bis 1750 dem Amt Dahme. Zuvor war es seit 1654 unangefochten im Besitz des Gutes Gebersdorf und sollte 1684 eingezogen werden. Allerdings wurde 1687 dem Besitzer von Gebersdorf die Wüstung im „ruhigen Besitz“ bestätigt. Von 1750 bis 1872 war das Gut Gebersdorf vollständig im Besitz der Wüstung. Damit war Mellnitz spätestens ab Mitte des 18. Jahrhunderts Teil der Gebersdorfer Feldmark.
Die Wüstung war im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit in mehrere Anteile aufgeteilt, die verschiedenen Adelsfamilien zustanden. Diese Anteile bestanden meist aus Hufen, Abgabenrechten oder Pfandrechten. Der erste Anteil (Geldhebungen und eine wüste Hufe) war von vor 1446 bis 1466 im gemeinsamen Besitz der Familien Retzow und von Nebra. Weitere Besitzer waren die Familie Retzow von 1466 bis 1487, die Familie von Drauschwitz in den Jahren 1487 bis 1514 sowie von 1514 bis vor 1568 die Familie von Raschkau. Nach 1568 fiel dieser Anteil an den Landesherren bzw. das Amt Dahme. Ein zweiter Anteil, der zwei Hufen auf der Wüstung umfasste, war von vor 1446 bis 1601 im Besitz der Familie Schilling, anschließend von 1601 bis nach 1648 im Besitz der Familie von Löben und bis 1657 im Besitz der Familie von Koseritz (wahrscheinlich als Pfandinhaber, während die Familie Löben formal Besitzer blieb). Ab 1657 übernahm die Familie von Schlomach den zweiten Anteil und vereinigte ihn mit dem ersten Anteil. Ein dritter Anteil (zwei Hufen mit allen Gnaden und Diensten) war vor 1466 im Besitz der Gebrüder Lindwurm und Gebrüder Rode und fiel nach 1466 an den Landesherrn bzw. das Amt Dahme.
15. bis 17. Jahrhundert Bereits im Jahr 1446 wurde die Feldmark als wüst bezeugt, blieb aber dennoch bedeutsam. Der Pfarrer aus Gebersdorf erhielt im Jahr 1658 insgesamt 25 Scheffel Roggen „mehrenteils von der Wüstung Mellnitz“. Vermutlich gehörten Teile der späteren drei Pfarrhufen ursprünglich zur Ausstattung des Dorfes Mellnitz. Die Wüstung umfasste im Jahr 1748 insgesamt 35 Hufen, die überwiegend aus sandigen Böden bestanden. Ein Teil war mit Fichten und Birken bepflanzt. Im Jahr 1754 hatte die Wüstung einen Umfang von 2226 Ruten im Umkreis. Die Hälfte davon war mit hübschem Holz bewachsen, also bewaldet. Ein Achtel der Fläche stand unter brandenburgischer Hoheit, die in den Lehnsbriefen jedoch nicht erwähnt wurde. Die Familie von Kleist hatte das Recht zur hohen, mittleren und niederen Jagd.
18. Jahrhundert Um 1800 wurde Mellnitz weiterhin mit 35 Hufen genannt, die zum Teil mit Holz, zum Teil mit Busch bewachsen waren. Die Wüstung war zu dieser Zeit fest in das Gut Gebersdorf eingegliedert. Spätestens Mitte des 19. Jahrhunderts war Mellnitz vollständig in der Feldmark Gebersdorf aufgegangen. Auf einem Teil der ehemaligen Dorfstelle entstand vermutlich bereits im 18. Jahrhundert das Vorwerk Kleisthof.
Literatur Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 359 und 360.
Einzelnachweise
Kategorie:Wüstung im Landkreis Teltow-Fläming Kategorie:Ersterwähnung 1446 Kategorie:Geographie (Dahme/Mark)