200px|Logo der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg Karte 300px|Karte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg Basisdaten Fläche: ca. 5380 km²Vgl. Ernst Rolffs: Evangelische Kirchenkunde Niedersachsens. 2. Auflage. Göttingen 1938, S. 17. Leitender Geistlicher: Bischof Thomas Adomeit Mitgliedschaft: Konf.ev.Ki.Nds sowieUEK und VELKDjeweils nur Gaststatus Kirchenkreise: 6 Kirchengemeinden: 107 Gemeindeglieder: 349.599 (31. Dezember 2024) Anteil an derGesamtbevölkerung: 31,6 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.kirche-oldenburg.de/

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg mit Sitz in Oldenburg (Oldenburg) ist eine von 20 Landeskirchen, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bilden. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 349.599 Evangelische (31,6 % der Gesamtbevölkerung; Stand: Dezember 2024) in 107 Kirchengemeinden sind Mitglieder der Kirche. Sie gehört zu den lutherischen Kirchen innerhalb der EKD; gleichwohl ist sie nicht Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), wohl aber im Lutherischen Weltbund. Bei der VELKD hat sie Gaststatus. Die Landeskirche gehört ferner zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Die Lambertikirche in Oldenburg ist die Predigtkirche („Bischofskirche“) des Bischofs der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Die Landeskirche unterhält in Rastede das Evangelische Bildungshaus und Ev. Bildungszentrum (EBZ) der Landeskirche, eine Bibelgesellschaft und weitere Einrichtungen. Beim früher gemeinsam mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers betriebenen Pastoralkolleg in Loccum, frühere Homepage, abgerufen am 12. November 2024 wurde mittlerweile (Stand November 2024) der Trägerkreis um die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe erweitert und die Einrichtung als Pastoralkolleg Niedersachsen geführt.

Gebiet der Landeskirche Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg umfasst im Wesentlichen den Hauptteil des ehemaligen Landes Oldenburg, also das Kernland ohne die damaligen Landesteile Lübeck und Birkenfeld. Das ehemalige Land Oldenburg wurde 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen. Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen, die nach 1946 vorgenommen wurden, haben sich auf das Gebiet der Landeskirche Oldenburg nicht ausgewirkt.

Vollständig zum Gebiet der Landeskirche gehören heute die kreisfreien Städte Oldenburg (Oldb), Delmenhorst und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch.

Nicht zur Landeskirche Oldenburg gehören: im Landkreis Vechta der Ortsteil Vörden der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden im Landkreis Friesland der Ortsteil Gödens der Gemeinde Sande und im Landkreis Oldenburg die Samtgemeinde Harpstedt.

Anderen Landkreisen zugeordnet wurden nach 1946 die folgenden Teile der Landeskirche Oldenburg: der Ortsteil Idafehn der Gemeinde Ostrhauderfehn im Landkreis Leer ein Teil der Gemeinde Loxstedt im Landkreis Cuxhaven und ein Teil der Gemeinde Stuhr im Landkreis Diepholz.

Geschichte Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Oldenburg verbunden. Im Gebiet der Grafschaft Oldenburg wurden wohl 1527 erstmals in den Gottesdiensten deutsche Kirchenlieder gesungen und Predigten im Sinne Luthers gehalten.Tim Unger: Eine Kirche – drei Reformationen, Ein kleiner kirchenhistorischer Blick auf die Reformation im Oldenburger Land. In: Horizont E, 3/2016, S. 7–8 Obwohl sich die lutherische Reformation immer weiter durchsetzte, kam es zu keinen rechtlichen Regelungen. Dies änderte sich erst mit der Einführung der ersten Oldenburger Kirchenordnung im Jahr 1573 durch Hermann Hamelmann. Ein zur Leitung der Kirche eingesetztes Konsistorium versuchte mit Hilfe einer Visitationsordnung Lehre und Leben in den Gemeinden zu überwachen. 1590 wurde als erstes Buch in Oldenburg der Kleine Katechismus Martin Luthers auf Niederdeutsch gedruckt.Martin Luther: De klene Catechismus vor de gemenen Parheren/vnde Hußveder, als Faksimileausgabe herausgegeben von Armin Dietzel: De klene Catechismus, Oldenburg 1970.

Von 1667 bis 1773 war das Gebiet unter dänischer Verwaltung. Danach kamen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst durch Vertrag an das Hochstift Lübeck, das seit Anfang des 16. Jahrhunderts von Administratoren mit Sitz in Eutin verwaltet worden war. 1774 wurden die Fürstbischöfe zu Herzögen erhoben. 1803 wurde das Hochstift Lübeck säkularisiert und als weltliches Fürstentum Lübeck mit dem Herzogtum Oldenburg verbunden, das nunmehr aus zwei getrennten Gebieten bestand; später kam noch das Fürstentum Birkenfeld an der Nahe als weitere Exklave hinzu. 1810 bis 1814 war es französisch besetzt. Die Kirche im Herzogtum Oldenburg unterstand dem jeweiligen Herzog bzw. Großherzog von Oldenburg als summus episcopus.

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregimentes nach Zusammenbruch der Monarchien in Deutschland entstand der Freistaat Oldenburg unter Beibehaltung seines dreigeteilten Gebiets.

Für die lutherischen Kirchengemeinden im Fürstentum Eutin war im 19. Jahrhundert die Regierung in Eutin Oberbehörde. Ihnen wurde im Rahmen eines Kirchenorganisationsgesetzes ein Selbstverwaltungsrecht gegeben. 1914 sah ein Verfassungsentwurf vor, die Eutiner Kirchengemeinden in die Oldenburgische Landeskirche einzugliedern. Es blieb bei dem Entwurf und Eutin weiter kirchlich von Oldenburg unabhängig. 1921 gab sich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg (später Evangelisch-Lutherische Landeskirche Eutin) eine Kirchenverfassung.

Im Fürstentum bzw. Landesteil Birkenfeld bestand schon von Anbeginn an eine eigenständige Birkenfelder Landeskirche, da eine Vereinigung mit der Oldenburgischen Landeskirche wegen konfessioneller Bedenken – in Birkenfeld gab es einige reformierte Gemeinden – nicht möglich war.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche des Landesteils Oldenburg im Freistaat Oldenburg erhielt 1920 eine neue Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche der Präsident des Oberkirchenrats, der 1934 den Titel „Bischof“ erhielt. Bis heute wird gelegentlich eine Fusion der Landeskirchen auf niedersächsischem Gebiet zu einer gemeinsamen Landeskirche ins Gespräch gebracht.

Frauen konnten 1955 in Oldenburg in ein „geistliche[s] Amt besonderer Art“ als Vikarinnen bzw. 1966 durch das Pastorinnengesetz als Gemeindepfarrerin ordiniert werden. Ohne Zölibatsklausel werden Frauen seit 1981 zu Pfarrerinnen ordiniert. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg erlaubt. Im November 2018 beschloss die Synode der Landeskirche, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Paare kirchlich getraut werden können. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, die „Ordnung der Trauung“ zu überarbeiten. Bischof Adomeit entschuldigte sich für Verletzungen, die homosexuelle Paare in der Vergangenheit dadurch erlitten, dass sie nicht getraut wurden.

Leitung der Landeskirche Es gibt vier kirchenleitende Organe der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: der Bischof, die Synode, der Oberkirchenrat und der Gemeinsame Kirchenausschuss.

Bischof Der Bischof (bis 1934 Präsident des Oberkirchenrats, von 1640 bis 1853 Generalsuperintendent, davor Superintendent), der von der Synode gewählt wird, übt nach der Kirchenordnung als erster Pfarrer der Kirche durch Verkündigung und Seelsorge das Hirten- und Wächteramt aus. Er hat seinen Amtssitz in Oldenburg (Oldb). Bischofskirche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die St.-Lamberti-Kirche in Oldenburg (Oldb). Anders als in anderen evangelischen Landeskirchenz. B. Hannover 10 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit; Nordkirche 10 Jahre mit Möglichkeit der Wiederwahl; Westfalen 8 Jahre. ist die Amtszeit nicht begrenzt. Nach Vollendung seines 68. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.

Leitende Geistliche der Oldenburgischen Kirche 1573–1595: Hermann Hamelmann, Superintendent (Grafschaft Oldenburg) 1595–1599: Vakanz 1599–1603: Daniel Stange, Superintendent (Grafschaft Oldenburg) 1603–1609: Vakanz 1609–1637: Gottfried Schlüter, Superintendent (Grafschaft Oldenburg) 1637–1638: Anton Buscher, kommissarischer Superintendent (Grafschaft Oldenburg) 1638–1639: Gerhard Langhorst, kommissarischer Superintendent (Grafschaft Oldenburg) 1640–1651: Nikolaus Vismar, Generalsuperintendent 1651–1655: Vakanz? 1655–1657: Martin Strackerjan, Generalsuperintendent 1657–1667: Matthias Cadovius, Generalsuperintendent 1667–1680: Vakanz 1680–1686: Gregorius Michael, Generalsuperintendent 1686–1699: Nikolaus Alardus, Generalsuperintendent 1699–1701: Vakanz 1701–1709: Bonaventura Krahe, Generalsuperintendent 1709–1732: Caspar Bussing, Generalsuperintendent 1733–1750: Rudolf Ibbeken, Generalsuperintendent 1751–1775: Johann Adam Flessa, Generalsuperintendent 1776–1788: Gustav Ludwig Janson, Generalsuperintendent 1789–1801: Esdras Heinrich Mutzenbecher, Generalsuperintendent 1801–1805: Vakanz 1805–1831: Anton Georg Hollmann, Generalsuperintendent 1831–1836: Vakanz 1836–1853: Ernst Gottfried Adolf Böckel, Generalsuperintendent 1853–1879: Nicolaus Johann Ernst Nielsen, Erstes geistliches Mitglied des Oberkirchenrats; Justus Friedrich Runde, (juristischer) Präsident (Direktor) des Oberkirchenrats 1879–1904: Theodor Hansen, Erstes geistliches Mitglied des Oberkirchenrats; Martin Bernhard Schomann, (juristischer) Präsident des Oberkirchenrats 1904–1916: Theodor Hansen, Erstes geistliches Mitglied des Oberkirchenrats; Eugen von Finckh, (juristischer) Präsident des Oberkirchenrats 1920–1934: Heinrich Tilemann, Präsident des Oberkirchenrats 1934–1944: Johannes Volkers, Bischof 1945–1952: Wilhelm Stählin, Bischof 1952–1953: Bischofskrise:Notstand des Glaubens. In: Der Spiegel 08/1953 vom 18. Februar 1953, S. 12. gewählt, aber nicht eingeführt: Wilhelm Hahn 1954–1967: Gerhard Jacobi, Bischof 1967–1985: Hans-Heinrich Harms, Bischof 1985–1998: Wilhelm Sievers, Bischof 1998–2008: Peter Krug, Bischof 2008 – November 2017 (Rücktritt): Jan Janssen, Bischof November 2017 – Januar 2018: Jan Janssen, Vertreter im Bischofsamt Februar 2018 – September 2018 Thomas Adomeit, Vertreter im Bischofsamt, nebenamtlicher OberkirchenratSynode wählt Thomas Adomeit zum nebenamtlichen Oberkirchenrat . seit September 2018: Thomas Adomeit, Bischof

Synode Die auf sechs Jahre gewählte Synode ist das oberste kirchenleitende Organ der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und nimmt stellvertretend für die Gemeinden das geistliche und rechtliche Leben der Kirche wahr. Die 60 Synodenmitglieder, die Synodalen, werden überwiegend von den Kreissynoden gewählt, zum Teil aber auch vom Oberkirchenrat berufen. Ihr Vorsitzender, der „Präsident der Synode“, ist seit 2026 Chris Schellstede.Pressemeldung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg: Konstituierende Tagung der 50. Synode. Chris Schellstede zum Präsidenten der oldenburgischen Synode gewählt, abgerufen am 30. März 2026. Die Synode tagt normalerweise zweimal im Jahr. In der übrigen Zeit nimmt der Gemeinsame Kirchenausschuss die Verantwortung für grundsätzliche Entscheidungen der Kirche wahr. Der Vorsitz dieses Gremiums hat der Bischof inne, der Synodenpräsident ist sein Stellvertreter. Dem Gremium gehören außerdem das Kollegium des Oberkirchenrats und weitere Synodale an.

Oberkirchenrat mini|Dienstgebäude des Oberkirchenrats Oldenburg, Philosophenweg 1 (2006)

Grundsätzliches