Die Deportation und Zwangsumsiedlung von Slowenen fand während der Zeit der deutschen Besatzung in den CdZ-Gebieten Untersteiermark sowie Kärnten und Krain durch den Apparat des Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums im Zweiten Weltkrieg statt. Ziele war die „Wiedereindeutschung“ dieser „befreiten Gebiete“ Cisleithaniens durch politische Säuberung, die Ansiedlung rassisch ausgewählten und politisch zuverlässigen Volkstums sowie die Unterdrückung der slowenischen Widerstandsbewegung. Über zehn Prozent der Gebietsbevölkerung wurden Opfer von Zwangsumsiedlung und Flucht.

Planung und Organisation mini|Aufteilung Sloweniens 1941Die Ethnokraten in ganz Europa beriefen sich nach dem Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei im Jahr 1923 auf Umsiedlungen zur Lösung von Minderheitskonflikten. Vor diesem Hintergrund wurden am 6. April 1941 noch vor dem Überfall auf Jugoslawien bei einer Besprechung mit Hitler die deutschen Prämissen für eine Germanisierungspolitik in den zu annektierenden Teilen Sloweniens entschieden. Nach der Zerschlagung des Königreich Jugoslawien im Balkanfeldzug wurde Slowenien zwischen Deutschland, Italien und Ungarn in drei Teile aufgeteilt. Das deutsche Besatzungsgebiet wurde mit dem Ziel einer späteren Annexion in zwei Zonen mit Zivilverwaltung eingeteilt. Diese waren das CdZ-Gebiet Untersteiermark unter Siegfried Uiberreither und das CdZ-Gebiet Kärnten und Krain unter Franz Kutschera, deren Leiter gleichzeitig die Beauftragten des Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (kurz RKF) unter Heinrich Himmler für die „Eindeutschung“ der slowenischen Bevölkerung zuständig waren. Die slowenische Bevölkerung sollte nach einer Übereinkunft zwischen Hitler und dem Staatssekretär im Innenministerium Wilhelm Stuckart, soweit sie nicht eindeutschbar wäre, ausgesiedelt werden. Die Gottscheer der italienischen Besatzungszone in Unterkrain sollten als Volksdeutsche (Heim ins Reich) umgesiedelt werden. Die Leiter der Zivilverwaltungen erhielten von Hitler den Auftrag, „Machen sie mir dieses Land wieder deutsch!“ Die „Wiedervereinigung der befreiten Gebiete“ mit dem Reich war geplant, wurde aber 1942 wegen Partisanentätigkeit zurückgestellt.

Reinhard Heydrich ging bei einer slowenischen Gesamtbevölkerung von etwa 800.000 Einwohnern zunächst von 260.000 auszubürgernden Slowenen aus, die ursprünglich nach Serbien deportiert werden sollten. Das Oberkommando des Heeres befürchtete im Militärverwaltungsgebiet Serbien Versorgungsschwierigkeiten für die Wehrmacht sowie entstehende Unruheherde durch die „Zusammenballung unzufriedener Elemente“. Das Auswärtige Amt schaltete sich ein und am 4. Juni 1941 einigte man sich beim Gesandten in Agram (heute Zagreb) Siegfried Kasche mit Vertretern des Unabhängigen Staates Kroatien (USK) und Harald Turner für das Militärverwaltungsgebiet Serbien sowie Uiberreither (CdZ Untersteiermark) auf die Grundsätze von Zwangsumsiedlungen. Kroatien würde katholische Geistliche aufnehmen und im Gegenzug orthodoxe Geistliche nach Serbien abschieben. Politisch belastete und intellektuelle Slowenen sollten direkt nach Serbien „ausgewiesen“ werden. Danach sollten Slowenen in weiteren Wellen nach Kroatien abgeschoben werden und Kroatien im Gegenzug eine ähnliche Anzahl Serben abschieben dürfen.

Mit Italien wurde am 31. August 1941 ein Umsiedlungsabkommen geschlossen. Die Gottscheer und Laibacher Optanten sollten aus ihrer Heimat im italienisch besetzten Teil Sloweniens unter dem Slogan „Heim ins Reich“ als „Wehrbauern an den Grenzen des Reiches“ in die deutsche Volksgemeinschaft eingegliedert werden. Sie sollten durch „Umvolkung“ im volkstumsmäßig besonders neuralgischen Save-Sotla-Streifen einen „menschlichen Abwehrwall“ gegen das Südslawentum bilden.

Faktische Leiter der von Heydrich gegründeten Umsiedlungsstäbe vor Ort waren SS-Hauptsturmführer Heinz Hummitzsch für Untersteiermark in Marburg an der Drau und Helmut Glaser für Oberkrain in Veldes. Zum RKF-Apparat zählten das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), das Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA), die Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi), die Umwandererzentralstelle (UWZ), die Einwandererzentralstelle (EWZ), die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand (DUT) und die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft (DAG). Auf kroatischer Seite sollte die Staatsdirektion für wirtschaftliche Erneuerung, die für die Ustascha das Vermögen von Serben und Juden konfiszierte, mit einer eigenen Abteilung für die Ansiedlung der Slowenen im USK sorgen. Auf serbischer Seite wurde das „Generalkomitee zur Ansiedlung von Slowenen“ gegründet.

Deutsche Volksliste und Volkszugehörigkeit

Rasseneignungsprüfer, unter der Leitung von Bruno Kurt Schulz von der „Einsatzstelle Südost“ des Rasse- und Siedlungshauptamts, untersuchten und bewerteten nach „rassenhygienischen“ Prämissen in vier Bewertungsgruppen Einwohner:

„rein nordisch und rein fälisch, erbgesundheitlich und leistungsfähig erstklassig“: erhielten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft „vorwiegend nordisch und fälisch mit harmonischem Einschlag von dinarisch und westisch“: erhielten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft „weniger ausgeglichene Mischlinge“ „unausgeglichene Mischlinge“

Neben dem Umsiedlungsstab führten parallel die politischen Kommissare der Zivilverwaltung eine Erfassung der Staatsangehörigkeit und des Volkstumsbekenntnisses durch. Unterschieden wurden folgende Gruppen: Deutsch, „windisch“, slowenisch, kroatisch, serbisch, küstenländisch (Tschitschen), jüdisch und „Zigeuner“. Als „Windische“ galten vor allem nichtvolksdeutsche einheimische Slowenen, die in der Steiermark geboren oder dort schon lange ansässig und loyal waren. Die Deutsche Volksliste zur „Rückdeutschung“, „Eindeutschung“ oder auch „Wiedereindeutschung“ sah für Volksdeutsche vier Gruppen vor:

Rassisch und politisch (als NSDAP-Mitglieder) geeignete Personen. Sie erhielten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Personen, die nachweislich ihr Deutschtum bewahrt haben. Sie erhielten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Deutsch gesinnte Personen mit „fremdvölkischen Bindungen“, die nach rassengesundheitlicher Überprüfung die deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf erhalten konnten Überfremdete Deutschstämmige, die sich die Eindeutschung durch eine völkische und ideologische Umerziehung verdienen mussten. Die Slowenen konnten bei politischer und volkstumsmäßiger Missliebigkeit nach Kroatien oder Serbien und bei rassischer Eignung als eindeutschungsfähige Volksdeutsche zur Bewährung (Gruppe 3 der Volksliste) oder zur Umerziehung (Gruppe 4 der Volksliste) nach Deutschland verschleppt werden.

Phasen der Deportationen Die deutschen Besatzungsbehörden nutzten verharmlosende Begriffe wie „Evakuierung“, „Aussiedler“ und „Aussiedlung“ für die Deportation etwa der slowenischen „Intelligenz“. „Absiedler“ (für „wiedereindeutschungsfähige“ bereits „rassisch“ durchsiebte Slowenen) oder „Absiedlung“ wurde Behutsamkeit suggerierend für den „Absiedlungsstreifen“ Save-Sotla verwendet. „Umsiedler“ und „Umsiedlung“ betraf die Gruppe 3 der Volksliste und nicht die eigentlichen „Volksdeutschen“ (Gruppe 1 und 2). Es lassen sich drei Phasen der Vertreibungen nach der jeweils vorherrschenden Motivlage unterscheiden:

Erste Phase: Politische Säuberung Nach den Richtlinien für die Aussiedlung fremdvölkischer Elemente in der Südsteiermark, dem Mießtal und Oberkrain sollte die gesamte slowenische Intelligenz und alle nach 1914 eingewanderten Slowenen mit ihren Familien sofort ausgesiedelt werden. Volksdeutsche, die im Volkstumskampf Verräter waren, sollten in Konzentrationslager gebracht werden. Fremdvölkische Arbeiterfamilien in den Kohlebergwerken von Trifail sollten für die Dauer des Krieges nicht vertrieben werden. Kircheneigentum, jugoslawisches Staatseigentum, der Besitz der Ausgewiesenen und Habsburger Besitz sollten beschlagnahmt werden. Eine Kennzeichnungspflicht für Juden wurde eingeführt. Durch eine rassische Grobauslese sollten zunächst auch Personen mit offensichtlich „artfremdem Bluteinschlag“ vertrieben werden. In dieser ersten Phase ging es vorrangig um die politische Säuberung zur Festigung der deutschen Herrschaft und der Umwandlung des Gebietes in deutsche Provinzen. Vom 7. Juni bis zum 27. September 1941 wurden in 33 Zügen insgesamt 15.119 Menschen aus der Untersteiermark über Marburg und Reichenburg nach Süden deportiert. Aus Oberkrain wurden 2.313 Personen im Juli über das Umsiedlungslager St. Veit (Šentvid) nach Serbien verschickt.

Die deutsche Erlaubnis gegenüber dem kroatischen Staat, die serbische Bevölkerung zu vertreiben, führte zu einer rücksichtslosen und vollkommen ungeordneten Serbenumsiedlung durch lokale Ustascha (siehe Völkermord an den Serben im Unabhängigen Staat Kroatien). In kürzester Zeit waren hunderttausend Serben nach Serbien vertrieben und der Militärbefehlshaber in Serbien erklärte eine weitere Aussiedlung von Serben aus Kroatien nach Serbien für untragbar. Der deutsche Gesandte Kasche in Kroatien klagte schon im November 1941, dass die südliche Grenze des Reiches durch die Umsiedlungsmaßnahmen 70–80 % der deutschfreundlichen Slowenen in erbitterte Feinde verwandelt habe, die dem „Bandenunwesen“ neue Kräfte zuführen.

Zweite Phase: Siedlungspolitik Im September weigerten sich die kroatischen Umsiedlungsbürokraten wegen hoher Flüchtlingszahlen aus dem italienisch verwalteten Küstengebiet und der Aufstandsbewegung in Bosnien eine größere Zahl von Aussiedlern aus dem deutschen Gebiet aufzunehmen. Daher begann die Absiedlung der untersteirischen Grenzbevölkerung aus dem Save-Sotla-Streifen und dem Ranner Dreieck ins Altreich. In 62 Transporten wurden vom 23. Oktober bis Ende Juli 1942 um die 36.000 Slowenen in 150 Lager der VoMi im Altreich gebracht, wo sie überwiegend als Zwangsarbeiter in der Industrie eingesetzt wurden.

Parallel wurden die Volksdeutschen der Gottschee meldepolizeilich erfasst (Optionsbögen), medizinisch untersucht, „rassisch bewertet“, eingebürgert und erhielten einen „Umsiedlerausweis“. Ungefähr 380 Gottscheer blieben in ihrer Heimat („Dableiber“). 11.200 wurden im Ranner Dreieck und Save-Sotla-Streifen angesiedelt und 570 „Unzuverlässige“ ins Altreich verschickt. Als weitere Grenzbauern an Save und Sotla waren Bessarabiendeutsche, Dobrudschadeutsche und Südtiroler vorgesehen, denen die DUT enteignete slowenische Landwirtschaften zur Verfügung stellen sollte. Laut dem Abschlussbericht des RKF Marburg wurden bis September 1943 insgesamt 12.695 Gottscheer, 872 Bukowinadeutsche, 392 Bessarabiendeutsche, 247 Dobrudschadeutsche, 156 Südtiroler und 59 Bosniendeutsche angesiedelt worden.

Dritte Phase: Aufstandsbekämpfung Die Slowenen hatten den Eindruck gewonnen, dass sie durch die Rassenpolitik der Blut- und Bodenideologen Freiwild geworden seien und schlossen sich verstärkt den Partisanen an. Die Familienangehörigen von Partisanenverdächtigen sowie erschossenen Geiseln sollten deportiert werden. Auch die Angehörigen von im KZ verstorbenen Kommunisten sollten ins Altreich gebracht werden. Nach der Einführung von Arbeitsdienst- und Wehrpflicht in Slowenien im März 1942 wurden auch die Angehörigen von flüchtigen RAD- und Wehrpflichtigen zur Strafe zwangsumgesiedelt.

mini|Slowenische Kinder im Lager Freital Gegen die Aufstandsbewegung wurden im Sommer 1942 in der Operation „Enzian“ Dörfer und Weiler zerstört und die Verwandten von Partisanenverdächtigen deportiert. Kinder bis 12 Jahre mit „guter Rassenbewertung“ wurden in Heime des SS-Vereins Lebensborn deportiert und zur Zwangsadoption freigegeben.