Quecksilber(II)-perchlorat ist eine anorganische chemische Verbindung und gehört zur Stoffklasse der Perchlorate. Es ist das zweiwertige Quecksilbersalz der Perchlorsäure.
Darstellung Quecksilber(II)-perchlorat Hexahydrat kann durch Einwirken konzentrierter Perchlorsäure auf Quecksilber(II)-oxid gewonnen werden.
HgO + 2 HClO4 -> Hg(ClO4)2 + H2O
Eigenschaften Quecksilber(II)-perchlorat liegt als Hexahydrat als farbloser, extrem hygroskopischer, deliqueszenter Feststoff vor. Es kann thermisch nicht in das Anhydrat umgewandelt werden. Das Anhydrat reagiert bereits mit Luftfeuchtigkeit rasch zum Hexahydrat, dieses kann jedoch bei Bedarf mit Phosphorpentoxid wieder dehydratisiert werden.
Wie fast alle Perchlorate (abgesehen von Kalium-, Rubidium- und Caesiumperchlorat) ist es sehr gut wasserlöslich. Die Kationen liegen als oktaedrisch koordinierte, hydratisierte Aquakomplexe vor. Hg2+ reagiert dabei als Lewis-Säure und destabilisiert die O–H-Bindungen der koordinierten Wassermoleküle, wodurch der Aquakomplex leicht Protonen abspalten kann. Aufgrund dessen haben wässrige Lösungen bei hoher Konzentration einen deutlich sauren pH-Wert.
Hg[(H2O)6]^2+ + H2O <=> Hg[(H2O)5OH]+ + H3O+
Bei Kontakt mit elementarem Quecksilber kommt es zur Komproportionierung zu Quecksilber(I)-perchlorat.
Hg(ClO4)2 + Hg -> Hg2(ClO4)2
Wie alle Perchlorate ist auch Quecksilber(II)-perchlorat ein starkes Oxidationsmittel. Mit brennbaren organischen Stoffen oder Reduktionsmitteln kann es heftig und zum Teil explosiv reagieren.
Verwendung Quecksilber(II)-perchlorat kann als Katalysator verwendet werden.
Sicherheitshinweise Quecksilber(II)-perchlorat verfügt sowohl über stark brandfördernde Eigenschaften von Perchloraten, als auch über eine typische hohe Toxizität von Quecksilberverbindungen und muss daher mit besonderer Vorsicht gehandhabt werden. Es stellt auch für die Umwelt eine große Gefahr dar und darf daher nicht auf herkömmlichem Wege entsorgt werden.
Einzelnachweise
Kategorie:Perchlorat Kategorie:Quecksilberverbindung Kategorie:Beschränkter Stoff nach REACH-Anhang XVII, Eintrag 18(a) Kategorie:Gehört zu einer als gefährlich eingestuften Stoffgruppe (CLP-Verordnung) Kategorie:Giftiger Stoff bei Verschlucken Kategorie:Giftiger Stoff bei Hautkontakt Kategorie:Giftiger Stoff bei Einatmen Kategorie:Gesundheitsschädlicher Stoff (Organschäden) Kategorie:Umweltgefährlicher Stoff (chronisch wassergefährdend) Kategorie:Brandfördernder Stoff