Der Volksentscheid über die Energienetze wurde am 22. September 2013 in Hamburg abgehalten. Er kam aufgrund des erfolgreichen Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unsere Netze“ zustande, dass die vollständige Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze (Strom, Fernwärme und Gas) zum Ziel hatte.
Das Plebiszit fand zusammen mit der Bundestagswahl 2013 statt. Es stimmte eine knappe Mehrheit von 50,9 % der Abstimmenden (= 34,4 % der Stimmberechtigten) für die Vorlage des Volksbegehrens, während 49,1 % sie ablehnten. Da das Volksbegehren sowohl die Mehrheit der gültig Stimmen auf sich vereinen als auch das geltende Zustimmungsquorum überspringen konnte, war die begehrte Vorlage angenommen.
Hintergrund Die Hamburger Energienetze, also Strom- und Fernwärme sowie das Gasnetz, wurden bis zum Ende des 20. Jahrhunderts von Gesellschaften in öffentlicher Hand betrieben. Das Strom- und Fernwärmeunternehmen von der Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) und das Gasnetz von den Hamburger Gaswerken. Beide Gesellschaften begannen ab den 1990er Jahren ihr Geschäftsfeld über Hamburg hinaus auszuweiten. Um diese Expansion bewerkstelligen zu können, fusionierten die Unternehmen mit anderen Gesellschaften und wurde Anteile an private verkauft. Über mehrere Zwischenverkäufe ging die HEW zwischen 1997 und 2002 in das Eigentum der privaten Vattenfall AB über. Zusammen mit anderen vormals öffentlichen Energieunternehmen, wie beispielsweise der Vereinigte Energiewerke AG, ging die HEW schließlich in der Vattenfall Europe auf. Auch die Hamburger Gaswerke fusionierten zunächst mit anderen Gasnetzbetreibern und wurden schließlich 2003 von der E.ON aufgekauft und gingen im Unternehmen E.ON Hanse AG auf.
Wie auch in anderen Städten, beispielsweise Berlin, stand die Privatisierung des öffentlichen Eigentums von Beginn an in der Kritik. Während der Hamburger Senat und die Befürworter der Privatisierung die positiven Effekte einer wirtschaftlichen Angebotspolitik betonten, warnten die Kritiker vor steigenden Verbraucherpreisen, einem schleichenden Verfall der Infrastruktur durch ausbleibende Investitionen sowie dem Verlust der politischen Steuerungsfähigkeit im Bereich der Daseinsvorsorge.
Zur Frage der Privatisierung von öffentlichen Unternehmen hatte es bereits im Februar 2004 hatte einen Volksentscheid aufgrund des Volksbegehrens „Gesundheit ist keine Ware“ gegeben, mit der die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg verhindert werden sollte. Dennoch genehmigte der Senat von Beust II im Dezember 2004 die Veräußerung des Landesbetriebs an die Asklepios Kliniken.
Der Weg zum Volksentscheid Volksinitiative Im Jahr 2010 schlossen sich sechs Organisationen (Attac, BUND, Diakonie, Initiative Moorburgtrasse stoppen!, Robin Wood und Verbraucherzentrale) zu einem Bündnis zusammen, um mittels direkter Demokratie die Privatisierungspolitik des Hamburger Senats im Bereich der Energieinfrastruktur durch eine Rekommunalisierung rückgängig zu machen. Als Vertrauenspersonen für das Volksbegehren wurden Manfred Braasch vom BUND, Theo Christiansen von der Diakonie und Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale benannt. Dem Bündnis schlossen sich etwa 50 weitere Organisationen als Unterstützerinnen an.Internetseite „Unser Hamburg – Unser Netz“, Unterseite Die Akteure.
Das Ziel war es, in einem Volksentscheid einen Beschluss zu erwirken, der den verpflichtet, . Und weiter: Internetseite „Unser Hamburg – Unser Netz“, Unterseite Was will die Initiative?.
Die Sammlung der benötigten 10.000 Unterstützungsbekundungen von Stimmberechtigten für die Volksinitiative erfolgte noch im ersten Halbjahr 2010. Schlussendlich wurden 17.726 Unterschriften eingereicht, von denen mindestens 10.000 gültig waren.Die Hamburger Behörden prüfen Unterstützungsbekundungen für direktdemokratische Verfahren nicht vollumfänglich, sondern nur bis zum Erreichen des gesetzlich festgelegten Unterschriftenquorums. Am 14. September 2010 informierte der Senat die Bürgerschaft über das Zustandekommen der Volksinitiative. Die Bürgerschaft verzichtete auf eine ausführliche Erörterung des Anliegens.
Volksbegehren „Unser Hamburg – Unsere Netze“ Am 20. Januar 2011 beantragten die Vertrauenspersonen im Namen der Initiative die Durchführung des eigentlichen Volksbegehrens „Unser Hamburg – Unsere Netze“. Am 29. April 2011 wurde die Durchführung und damit der dreiwöchige Unterstützungszeitraum bekannt gemacht. Das Volksbegehrens konnte somit vom 2. bis 22. Juni 2011 in freier Sammlung unterstützt werden. Das Quorum sah vor, dass mindestens ein Zwanzigstel der bei der vorangegangenen Bürgerschaftswahl Wahlberechtigten das Volksbegehren durch Unterschrift unterstützen, das waren 62.732 Personen. Am 23. Juni 2011 reichte das Bündnis 114.427 Unterstützungsbekundungen ein. Weitere 986 Unterstützungen waren auf amtlichen Eintragungsstellen geleistet worden, und 784 Eintragungen gingen per Brief bei den Behörden ein. Bei der Prüfung der vorliegenden 116.197 Unterschriften erfolgte bis zum 19. Juli 2011 und ergab, dass das geforderte Unterschriftenquorum überschritten worden war. Der Senat informierte die Bürgerschaft hierüber noch am gleichen Tag. Für die Durchführung von Volksinitiative und Volksbegehren hatte das Bündnis gemäß ihres Rechenschaftsberichts insgesamt knapp 18.300 Euro ausgegeben.
Der Wortlaut des Volksbegehrens lautete:
Teilrückkauf der Netzgesellschaften Bereits im März 2011, also noch vor dem Start des Volksbegehrens, hatte die Bürgerschaft den Senat aufgefordert, ein Konzept für eine Beteiligung an den Verteilnetzen für Strom, Gas und Fernwärme zu erarbeiten. Dabei ging es jedoch ausdrücklich nicht um eine vollständige Rekommunalisierung, sondern lediglich um einen Wiedererwerb von Anteilen an den Netzen. Daneben sollten die Energieunternehmen E.ON und Vattenfall unter anderem dazu verpflichtet werden, höhere Investitionen in die Hamburger Netze zu tätigen und aktiv an der Energiewende mitzuwirken. Der Senat handelte entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Unternehmen aus und übernahm im Sommer 2012 jeweils 25,1 % an den von Vattenfall und E.ON betriebenen Netzgesellschaften.
Bereits zuvor, am 13. November 2011, hatte die Bürgerschaft einen Beschluss gefasst, mit dem das Handeln des Senats ausdrücklich begrüßt wurde. Zugleich wurde die Initiative aufgefordert, auf ihr Recht der Zusammenlegung des Volksentscheids mit einer Wahl zu verzichten, und stattdessen bereits einen Volksentscheid zu Jahresbeginn 2012 zuzulassen.
Die Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ lehnte den Teilrückkauf der Netzgesellschaften als wenig zielführend ab. Zwar habe das Land Hamburg durch die erworbenen Anteile nun eine Sperrminorität gegen Entscheidungen der Mehrheitseigner Vattenfall und E.ON, es verfüge aber über keine eigene Gestaltungsmacht. Genau dies sei aber für eine Energiewende notwendig. Hier sei jedoch mit keiner Unterstützung der beiden Unternehmen zu rechnen, denn beide Internetseite „Unser Hamburg – Unser Netz“, Unterseite Warum nicht 25,1%?. Auch das Ansinnen, den Volksentscheid nicht mit einer Wahl zu koppeln, wodurch das Überschreiten des in Hamburg geltenden Zustimmungsquorums erheblich schwieriger gewesen wäre, lehnte die Initiative ab.
Verfassungsbeschwerde der CDU-Fraktion Aufgrund der angenommenen Kosten von 2 Milliarden Euro, die durch eine Rekommunalisierung auf das Land Hamburg zukämen, sah die CDU-Fraktion das sogenannte „Finanztabu“ verletzt, das in Artikel 50 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung geregelt ist und Volksbegehren zum gesamten Haushaltsplan untersagt. Sie reichte daher am 7. Dezember 2012 Beschwerde gegen das Volksbegehren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht ein. Dieses nahm die Beschwerde mit Urteil vom 4. März 2013 jedoch nicht zur Entscheidung an. Die Verfassung sehe die Möglichkeit einer Verfassungsprüfung nur zwischen Volksinitiative und dem eigentlichen Volksbegehren vor. Eine nachträgliche Prüfung zur Verhinderung des Volksentscheids, sei hingegen nicht möglich.
Abstimmungskampf Der Abstimmungskampf fand vornehmlich in den Wochen vor dem Volksentscheid und gleichzeitig mit dem Wahlkampf für die Bundestagswahl 2013 statt. Bereits im August 2013 hatte sich ein Gegenbündnis aus zwölf Organisationen gegründet, darunter auch die Handelskammer Hamburg, das für ein „Nein“ beim Volksentscheid warb.
Die Stellungnahmen der Fraktionen wurden im Abstimmungsbüchlein veröffentlicht. Die Fraktionen SPD, CDU und FDP warben für ein „Nein“ beim Volksentscheid und warnten vor einem Kaufpreis von 2 Milliarden Euro, der Hamburg finanziell überfordere. Auch seien die Versprechen der Initiative, der Netzrückkauf leiste einen Beitrag zu mehr Klimaverträglichkeit, mehr sozialer Gerechtigkeit und der Energiewende gar nicht einzuhalten. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie Die Linke warben hingegen für ein „Ja“ beim Volksentscheid. Der Erwerb der Netze werde sich aus den zu erwartenden Netzgebühren selbst finanzieren. Zugleich seien soziale und ökologische Ziele nur umzusetzen, wenn die öffentliche Hand dies selbst steuern könne. Jedenfalls sei von Vattenfall und E.ON keine Unterstützung für die Energiewende zu erwarten.
Volksentscheid Der Volksentscheid wurde am Sonntag, den 22. September 2013 zusammen mit der Bundestagswahl 2013 abgehalten. Da das Plebiszit mit einer Wahl zusammengelegt war, galt eine spezielle Regelung für das Zustimmungsquorum: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.): Volksentscheid über die Energienetze am 22. September 2013, Abschnitt „Welche Bedingungen müssen vorliegen, damit der Volksentscheid erfolgreich ist?“ Da bei der Bundestagswahl 2013 im Bundesland Hamburg auf die anschließend im Bundestag vertreten Parteien (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke) zusammen 765.951 Zweitstimmen entfielen, lag das Quorum für den Volksentscheid in Hamburg bei 382.976 Stimmen, was 29,62 % der Stimmberechtigten entsprach.
Von den knapp 1,3 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 888.300 (68,7 %) an der Abstimmung, das waren nur geringfügig weniger, als bei der gleichzeitigen Bundestagswahl (dort: 70,3 %). Von den Abstimmenden sprachen sich 444.352 (50,9 % der gültig abgegebenen Stimmen) für die Vorlage des Volksbegehrens zur Rekommunalisierung der Energienetze aus, das waren 34,4 % der Stimmberechtigten und damit mehr als vom dynamischen Quorum gefordert. Gegen die Vorlage des Volksbegehrens stimmten 428.980 Abstimmende (49,1 % der gültig abgegebenen Stimmen). In vier von sieben Bezirken überwog die Unterstützung für das Volksbegehren, mit der höchsten Zustimmung in Hamburg-Mitte (57,4 %) und Altona (54,9 %). In drei Bezirken überwog die Ablehnung, mit einer deutlichen „Nein“-Mehrheit in Wandsbek (55,6 %) und jeweils knapper in Bergedorf (51,2 %) und Harburg (50,3 %). Die Zahl der Ungültigen war mit 1,7 % der abgegebenen Stimmen höher als üblich.