Walter Hupp (* 28. September 1903 in Niedersprockhövel; † 20. Oktober 1986 in Bielefeld) war ein deutscher SS-Sturmscharführer, Gestapo-Beamter und Angehöriger des Sonderkommandos 4b der Einsatzgruppe C.

Leben Walter Hupp war Sohn des Bergmannes Karl Hupp.LG Düsseldorf 12.01.1973. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XXXVI, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2004, Nr. 784, S. 12. Nach dem Besuch der Volksschule in Sprockhövel und Castrop-Rauxel trat er im Jahre 1917 als Bürolehrling bei den Klöckner-Werken in Castrop-Rauxel ein. Dort war er bis zum 31. März 1926 beschäftigt.

Am 1. April 1926 trat Hupp in die preußische Schutzpolizei ein. Nach einjährigem Besuch der Polizeischule in Münster gehörte er bis zum 31. Juli 1932 der Schutzpolizei Bielefeld an. Neben der Ausbildung wurde er auch im Straßendienst eingesetzt. Anschließend war er bis zum 31. August 1937 bei der Schutzpolizei in Berlin tätig. Am 1. September 1937 wurde Hupp zur Staatspolizeistelle Bielefeld kommandiert. Er war als Sachbearbeiter in der Abteilung II tätig, und zwar zunächst im sogenannten Kirchenreferat, das sich vorwiegend mit der Überwachung und Vernehmung von Geistlichen wegen wirklicher oder angeblicher regimefeindlicher oder regimekritischer Äußerungen befasste, später im sogenannten Schutzdienstreferat, das für die Sicherung der Besuche hochgestellter Persönlichkeiten zuständig war.LG Düsseldorf 12.01.1973. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XXXVI, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2004, Nr. 784, S. 12–13.

Am 28. Oktober 1939 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 1. März 1940 aufgenommen (Mitgliedsnummer 7.540.345).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/17440641 Im Mai 1941 wurde er zur Grenzpolizeischule Düben kommandiert und dort dem Sonderkommando 4b zugeteilt. Er nahm an Exekutionen von Juden und Kommunisten in Winniza, Uman, Kirowograd, Krementschug, Poltawa und Gorlowka teil. Hupp habe bei der Exekution eingesetzte Kommandoangehörige hierzu eingeteilt. Während der Erschießung von 200 bis 300 Insassen einer psychiatrischen Anstalt in der Umgebung von Poltawa soll Hupp als Spieß die Einteilung der Schützen am Exekutionsort und ihre Ablösung überwacht haben.LG Düsseldorf 12.01.1973. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XXXVI, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2004, Nr. 784, S. 80.

Nach seiner Anfang 1942 wegen Krankheit erfolgten Ablösung beim Sonderkommando 4b wurde er den Staatspolizeileitstellen in Bielefeld und Gelsenkirchen zugewiesen. Im Mai 1943 wurde er zur Einsatzgruppe E nach Agram in Kroatien kommandiert, wo er bis zum Ende des Krieges bei der Auswertung von Meldungen der Wehrmachtseinheiten über Partisanbewegungen und der Vorbereitung entsprechender Berichte an das RSHA verwendet wurde.LG Düsseldorf 12.01.1973. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XXXVI, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2004, Nr. 784, S. 13.

Nach Kriegsende begab sich Hupp in seine Heimatstadt zurück und arbeitete zunächst in der privaten Wirtschaft, später bei der britischen Besatzungsmacht und schließlich als Aushilfskraft in der kommunalen Verwaltung. Am 1. Februar 1952 wurde er aufgrund des Gesetzes zu Artikel 131 Grundgesetz wieder in den polizeilichen Dienst in übernommen. Hupp trat 1963 in den Ruhestand. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 12. Januar 1973 wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 615 Menschen zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.Volker Zimmermann: NS-Täter vor Gericht: Düsseldorf und die Strafprozesse wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Düsseldorf: Justizministerium des Landes NRW, 2001 ISSN 1615-5718, S. 166. Wegen Haftunfähigkeit musste er seine Strafe nie antreten.

Literatur Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1999. Bd. XXXVIII, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2008, Nr. 784

Einzelnachweise

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