Am Ende des Zweiten Weltkriegs waren vor allem durch den Luftkrieg und die Bombardierungen der Städte in weiten Teilen Europas sehr viele Gebäude zerstört worden. Die Trümmer und Ruinen mussten vor einem Wiederaufbau beseitigt werden, was als Enttrümmerung bezeichnet wurde. Die Enttrümmerung außerhalb Deutschlands begann ebenso wie die Enttrümmerung in deutschen Städten schon während des Krieges. Die Durchführung war von Staat zu Staat, teilweise auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich, nahm aber überall Jahre in Anspruch.

Begriff In der wissenschaftlichen Literatur werden häufig die Begriffe Trümmerräumung und Trümmerbeseitigung mit derselben Bedeutung verwendet. Seit der Veröffentlichung von Mythos Trümmerfrauen von Leonie Treber ist auch oft der Begriff Enttrümmerung zu lesen. Dabei handelt es sich um einen Quellenbegriff, der in zeitgenössischen Veröffentlichungen benutzt wurde.

Enttrümmerung in Wien

In Wien wurden während des Zweiten Weltkriegs jüdische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zur Enttrümmerung gezwungen. Nach Kriegsende verpflichtete man ehemalige Mitglieder der NSDAP. Schon im August 1945 gründeten zwanzig lokale Baufirmen die Baustoffabtransport- und Verwertungsgesellschaft m. b. H., die die Trümmerräumung professionell mit Maschinen durchführte.

Ausgangssituation mini|Ruine des Nordflügels im Heeresmuseum (Objekt 18 im Wiener Arsenal), Aufnahme nach Luftangriffen 1944 Der Verwaltungsbericht der Stadt Wien aus den Jahren 1945 bis 1947 führt in seiner Aufstellung der Schäden unmittelbar nach dem Ende des Krieges erhebliche Schäden an den Kanal-, Gas- und Stromnetzen der Stadt und 135 zerstörte Brücken als direkte Kriegsschäden auf. 100.000 Wohnungen seien unbewohnbar gewesen. Karl Ziak berichtet, dass 21 % der Häuser, nämlich 21.317, teilweise oder ganz zerstört und 86.875 Wohnungen unbenutzbar gewesen seien; davon seien 50.024 schwer beschädigt und 36.851 komplett zerstört gewesen.

Die materiellen Kriegsfolgen beliefen sich auf insgesamt 4 Milliarden Schilling, wovon 2,2 Milliarden dem Wohnungsbau zuzurechnen waren. 359 Milliarden mussten für die Beseitigung der Schäden in Industrie und Bergbau aufgewendet werden, 522 Millionen für Verkehrswege wie Bahnen, Brücken und Straßen. Die Kosten der sowjetischen Demontage in Wien, Niederösterreich und bestimmten Regionen der Steiermark werden auf etwa 10 Milliarden Schilling geschätzt.

Beteiligte In Wien starteten die Aufräumarbeiten bereits während des Kriegs. Verpflichtet wurden jüdische Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen. Vor allem der Einsatz ungarischer Juden im Sommer 1944 ist gut dokumentiert. Da viele von ihnen der kriegswichtigen Industrie zur Zwangsarbeit zugeteilt waren, wurden zur Enttrümmerung auch Kinder und alte Menschen aus dieser Gruppe verpflichtet.

Nach dem Krieg begannen zunächst sowjetische Arbeitstrupps mit den Aufräumarbeiten. Sie hatten schwere Geräte zur Verfügung. Bald kam es allerdings zu Zwangsrekrutierungen. Dafür griffen die Besatzer an Straßenkreuzungen willkürlich Passanten heraus und verpflichteten diese zur Arbeit. Der Bürgermeister wollte Abhilfe schaffen, doch es herrschte ein gravierender Mangel an Arbeitskräften und aus der Bevölkerung meldeten sich nur wenige Personen freiwillig. Daher wurden Lebensmittel als Anreiz eingesetzt: Die Tageszeitung Neues Österreich brachte am 12. Juli 1945 einen Leitartikel heraus, in dem stand, dass Lebensmittelkarten nur von Arbeitswilligen zu bekommen seien. Arbeitsfähige sollten sich bei den jeweiligen Arbeitsämtern ihrer Bezirke melden.

Die sowjetische Besatzungsmacht verpflichtete ehemalige Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten zur Zwangsarbeit bei der Enttrümmerung. Diese Verpflichtung setzte man fort. Im August 1945 wurde das Verfassungsgesetz über die Durchführung von Notstandsarbeiten in der Stadt Wien verabschiedet, um Rechtssicherheit bei der zwangsweisen Verpflichtung von Arbeitskräften in Wien zu schaffen. Schon am 3. September 1945 startete eine mit Nachdruck durchgeführte Aktion zur Trümmerräumung, mit der bis zum Jahresende 670.000 Kubikmeter Trümmer weggeschafft wurden. Eingesetzt wurden dafür ehemalige Mitglieder der NSDAP.

In den Jahren 1946 und 1947 basierte die Arbeitspflicht auf dem Gesetz über die Sicherstellung der für den Wiederaufbau benötigten Arbeitskräfte vom 15. Februar 1946 (Arbeitspflichtgesetz). Dieses Gesetz legte fest, dass vorrangig ehemalige Nationalsozialisten für Wiederaufbauprojekte herangezogen werden sollten, jedoch wurde auch die Möglichkeit eines Einsatzes in der Privatwirtschaft sowie in der Verwaltung geschaffen. Tausende ehemalige Nationalsozialisten, sowohl Männer als auch Frauen, wurden nach 1945 vom demokratischen Österreich zumindest kurzzeitig insofern symbolisch zur Rechenschaft gezogen, als sie bei der Beseitigung der durch sie mitverschuldeten Kriegsschäden helfen mussten.

In Wien gründeten bereits im August 1945 zwanzig lokale Baufirmen die Baustoffabtransport- und Verwertungsgesellschaft m. b. H. zur professionellen Abwicklung der Schutträumung und des Wiederaufbaus. Diese Gesellschaft schloss bis ins Jahr 1948 immer wieder Verträge mit der Stadt Wien zur Entsorgung und Verwertung des Kriegsschutts. Der Verwaltungsbericht der Stadt Wien aus den Jahren 1945 und 1947 zeichnet ein deutliches Bild von dem Umfang dieser professionellen Schutträumung. Laut dem Bericht waren im Durchschnitt täglich 15 Förderbandzüge, sieben Bagger, 40 Vollbahnwaggons, 200 Lastkraftwagen und 20 Lastgarnituren der Straßenbahnen im Einsatz, wodurch zwischen 1945 und 1947 über eine Million Kubikmeter Schutt aus der Stadt abtransportiert werden konnten.

Neben den bereits erwähnten Gruppen waren auch Jugendliche an den Trümmerarbeiten beteiligt, allerdings in einem deutlich reduzierten Umfang. Es wurden arbeitslose Jugendliche eingezogen, bevorzugt aber auch sogenannte „Schlurfs“ (auch Swing-Jugend). Sie waren schon während der NS-Zeit angefeindet worden. Dies setzte sich nach dem Krieg fort. Auch Studierende waren verpflichtet, bei der Schuttbeseitigung und ähnlichen Tätigkeiten mitzuhelfen. Um sich im Sommersemester 1945 einschreiben zu können, war der Nachweis von insgesamt zehn Stunden Arbeit innerhalb von zwei Wochen erforderlich, so die späteren Berichte. In Österreich gab es keine mit Deutschland vergleichbaren „Trümmerfrauen“.In der Wikipedia gilt es als unangemessener Stil, durch Anführungszeichen eine Distanzierung von der Wortwahl anzeigen zu wollen. Da jedoch in dem überwiegenden Teil der Forschungsliteratur zum Thema seit 2013 (u. a. Leonie Treber, Clara-Anna Egger, Martin Tschiggerl/Thomas Walach) eben diese Distanzierung als angemessener Umgang mit dem Begriff gilt und durch Anführungszeichen angezeigt wird, folgt der Artikel der Forschung und verwendet diese typografischen Kennzeichen. Der Begriff wurde erstmals am 1. März 1989 im österreichischen Parlament benutzt.

Rahmenbedingungen Die Verpflichtungen zur Enttrümmerung betrafen ab dem 3. September 1945 arbeitsfähige Männer zwischen 15 und 50 Jahren und Frauen von 16 bis 40 Jahren. Handelte es sich um ehemalige Nationalsozialisten oder deren nahe Angehörige, so erhöhte sich die Altersgrenze bei Männern und Frauen um 15 Jahre. Zwar war die Arbeitspflicht generell auf vier Wochen beschränkt. Aber da die Enttrümmerung für ehemalige NSDAP-Mitglieder als „Sühnearbeit“ gesehen wurde, wurden diese häufig zu einer längeren Mitarbeit verpflichtet.

Die Arbeit begann in der Regel um 7:00 Uhr und zog sich bis 17:00 Uhr hin, einschließlich einer einstündigen Pause zur Mittagszeit. Wer der Aufforderung zur Notstandsarbeit durch das Bezirksamt nicht nachkam und nicht an seinem zugewiesenen Arbeitsplatz erschien, wurde von zu Hause abgeholt. Falls er oder sie dort nicht angetroffen werden konnte, war es möglich, dass die Person nach Festnahme für acht Tage in ein Haftlager gebracht wurde.

Als Vergütung wurde ein Stundensatz von 0,67 Schilling für Frauen und 0,84 Schilling für Männer bestimmt. Lohn wurde allerdings nur für Arbeiter und Arbeiterinnen gezahlt, die ab Juli 1946 arbeiteten. Die unterschiedlichen Lebenssituationen der Notstandsarbeiter und -arbeiterinnen wurden zum Teil recht willkürlich bewertet und die bewilligte Summe hing vermutlich auch von dem jeweiligen Sachbearbeiter ab. 1951 gab es einige Urteile des Obersten Gerichtshofs der Republik Österreichs; demzufolge waren Arbeiten, die über das am 24. August 1945 erlassene „Verfassungsgesetz über die Durchführung von Notstandsarbeiten im Gebiet der Stadt Wien“ hinausgingen, finanziell zu entschädigen. Zuvor hatten zahlreiche ehemalige Notstandsarbeiterinnen und Notstandarbeiter die Stadt Wien und die Republik Österreich verklagt, mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs erhielten sie Rechtssicherheit. Zum Präzedenzfall wurde dabei das Verfahren eines ehemaligen Nationalsozialisten, der in der Zeit von Mai 1945 bis zum Ende des Jahres mit insgesamt 1800 Arbeitsstunden zur Exhumierung von provisorisch beerdigten Leichen und zur Beseitigung von Tierkadavern herangezogen wurde. Nachdem das Arbeitsgericht seinen Antrag auf nachträgliche Entlohnung abgelehnt hatte, entschied der Oberste Gerichtshof in seiner Funktion als Revisionsgericht, dass ihm eine Entlohnung einschließlich Zinsen zustehe.

Enttrümmerung in Warschau mini|Warschauer Häuserruinen (1939) Im Jahr 1939, während der Schlacht um Warschau, sowie während und nach der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes 1944, wurden große Teile der Stadt zerstört, besonders der Stadtteil Muranów. Er war Teil des von den Deutschen erzwungenen jüdischen Ghettos geworden und nach Niederschlagung des Ghettoaufstandes im Jahr 1943 und der Deportation der Bewohner in die Vernichtungslager wurde hier systematisch Straße für Straße und Haus für Haus gesprengt.

Im Januar 1945 war Warschau zu 85 % zerstört. 9865 Gebäude, das entspricht 57,8 Prozent der Gesamtzahl, wurden vollständig zerstört. Weitere 2.873 Gebäude, also 17,4 Prozent der Gebäude, wurden in sehr erheblichem Maße beschädigt. Es gab Trümmermengen von 22 Millionen Kubikmetern.

Beteiligte In der unmittelbaren Nachkriegszeit waren es vor allem Frauen, die in Warschau die Trümmer beseitigten. Das Baugewerbe der Stadt verzeichnete in den ersten Jahren nach dem Krieg einen starken Zustrom weiblicher Arbeitskräfte – bedingt sowohl durch den allgemeinen Mangel an Arbeitskräften als auch durch die finanziellen Schwierigkeiten vieler Frauen.

Um die gewaltigen Trümmermengen mittels kleiner Grubenbahnen aus der Innenstadt zu entfernen, wurden während des Wiederaufbaus von Warschau ringförmige Trümmerschüttungen um das Stadtzentrum und entlang der Weichsel angelegt. Zusätzlich erfolgte der Abtransport von Schutt über die Weichsel. Neben den hauptberuflichen Arbeitern und Arbeiterinnen im Baugewerbe trugen auch die nebenberuflichen und freiwilligen Enttrümmerungsaktionen der Bevölkerung wesentlich zum Wieder- und Neuaufbau Warschaus bei. An den Wochenenden beteiligten sich viele Bürgerinnen und Bürger an solchen Aktionen: Samstags von etwa 15 bis 19 oder 20 Uhr sowie sonntags von 8 bis 12 Uhr leisteten sie ihren Beitrag zur Wiederherstellung der Hauptstadt. Für die Bevölkerung Warschaus war ein wöchentlicher Einsatz von acht Stunden freiwilliger Arbeit vorgesehen.

Zur Förderung der Teilnahme an den freiwilligen Wiederaufbauaktionen wurden in Warschau Briefsendungen verschickt, die die Bürgerinnen und Bürger an ihre Pflicht zur Mitwirkung erinnerten. Der Warschauer Nationalrat stellte ausdrücklich klar, dass niemand zu dieser Arbeit gezwungen werden könne und dass es nicht zulässig sei, anstelle der Enttrümmerungsarbeit eine Ausgleichszahlung zu leisten. Doch in der Praxis konnten Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an den Einsätzen teilnehmen wollten oder konnten, für den Wiederaufbau spenden, mit dieser Zahlung galt die Verpflichtung als erfüllt.