Das Militärstraßengrundnetz (MSGN) bezeichnet in Deutschland ein Netz von Straßen, die im Krisen- oder Verteidigungsfall vorrangig für den militärischen überörtlichen Straßenverkehr genutzt werden sollen.Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger u. a. und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 20/12649 vom 17. April 2024. (PDF)
Zweck Das Militärstraßengrundnetz ist Teil der militärischen Mobilitätsinfrastruktur und dient der Planung, Koordination und Sicherstellung von Truppen- und Materialbewegungen. Es soll gewährleisten, dass militärische Bewegungen nicht ausschließlich über Autobahnen erfolgen, sondern auch Teile des nachgeordneten Straßennetzes zuverlässig nutzbar sind. Dabei werden Anforderungen wie Tragfähigkeit, Fahrbahnbreite und Durchfahrtshöhe geprüft und gegebenenfalls bauliche Anpassungen vorgenommen.
Im zivilen Straßenbau sind militärische Anforderungen seit den 1980er-Jahren in den Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS) verankert. Diese wurden 1996 durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22 aktualisiert.Bundesministerium für Verkehr: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/1996, „Zivile Infrastruktur von militärischem Interesse; Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS)“, Bonn 1996. (PDF)
Umfang Das deutsche Straßennetz umfasst rund 830.000 km, wovon das Militärstraßengrundnetz etwa 37.400 km, entsprechend ca. 4,5 % des deutschen Gesamtstraßennetzes, einnimmt. Der überwiegende Teil des Militärstraßengrundnetzes ist identisch mit bestehenden Bundesfernstraßen. Von ca. 66.000 Brücken im deutschen Straßennetz liegen rund 48.000 auf Abschnitten des Militärstraßengrundnetzes.
Verwaltung und Koordination Die Verwaltung und Aktualisierung des Militärstraßengrundnetz erfolgt durch das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr (ZGeoBw) in Abstimmung mit Landeskommandos. Zur bundesweiten Abstimmung wurde 2019 das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität (BLKG MM/ZV) eingerichtet. Den Vorsitz führt das Bundesministerium für Verkehr, beteiligt sind darüber hinaus unter anderem das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Auswärtige Amt sowie die Länderressorts. Teile der Informationen zum Militärstraßengrundnetz und insbesondere zum Militäreisenbahngrundnetz (MEGN) sind als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft.
Technische Anforderungen Die Anforderungen orientieren sich an NATO-Standards und den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge (RABS) sowie der Richtlinien für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ):Richtlinien für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ) Fahrbahnbreite für zweispurigen Kolonnenverkehr: mindestens 7,3 m. Brücken müssen folgende Militärische Lastenklassen (Military Load Classification, MLC) erfüllen: MLC 50 (zweispurig) bzw. MLC 100 (einspurig). Neubauten seit 2025 MLC 70 (zweispurig) bzw. MLC 150 (einspurig). Die Richtlinien für die Anlage und den Bau von Straßen für militärische Schwerstfahrzeuge geben darüber hinaus vor, dass Straßenkonstruktionen und Brückenlasten auch für militärische Schwerstfahrzeuge bemessen werden. Dafür wurden über Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern und der Autobahn GmbH des Bundes Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte vereinfacht.
Finanzierung Militärische Anforderungen fließen in die Bundesverkehrswegeplanung ein, wobei Maßnahmen, die über zivile Standards hinausgehen, anteilig vom Verteidigungshaushalt finanziert werden. 2020–2024 wurden hierfür rund 24 Mio. Euro aufgewendet.
Einzelnachweise
Kategorie:Militärlogistik (Deutschland) Kategorie:Verkehrsgeographie Kategorie:Straßenverkehr (Deutschland)