3-Oxo-2-phenylbutannitril (kurz: APAAN) ist eine organische Verbindung, welche zur Herstellung gewisser Suchtstoffe verwendet wird. Dessen chemische Struktur enthält eine Nitrilgruppe und eine Phenylgruppe (es handelt sich um ein Benzol-Derivat).

Die Verbindung wird – als Vorläuferstoff eines Vorläuferstoffs – genutzt, um Phenylaceton (auch bekannt als BMK, kurz für Benzylmethylketon) herzustellen und dieses wird wiederum in die Stimulanzien Methamphetamin und Amphetamin weiter umgesetzt. Dies ist allerdings nicht die einzige Syntheseroute, welche zu genannten Substanzen führt. Das Außenministerium der Vereinigten Staaten nennt im Besonderen die Niederlande als Ort an dem 2-Oxo-phenylbutannitril verwendet wird. Die Drogenagentur der Europäischen Union nennt hingegen Polen.

2-Oxo-2-phenylbutannitril findet weder im niederländischen Opiumgesetz, noch im niederländischen Gesetz über die Vermeidung von Missbrauch von Chemikalien Erwähnung, wohl aber in einer niederländischen Broschüre. Das Gericht in ’s-Hertogenbosch bestimmte am 19. Dezember 2012 mit einem Urteil in einer Strafsache, dass der Besitz und die Herstellung der Verbindung an sich nicht strafbar ist. Auffällig ist allerdings, dass dasselbe Gericht am 27. August 2013 angeordnet hat, der Besitz wäre doch strafbar. Die niederländische Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass 2-Oxo-2-phenylbutannitril unter das niederländische Gesetz über die Vermeidung von Missbrauch von Chemikalien fällt, da es ausschließlich zur Herstellung des Drogen-Vorläufers BMK genutzt würde.

Einzelnachweise

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