Die Volksabstimmung über die Verfassung von Berlin fand am 22. Oktober 1995 zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Der Verfassungsentwurf basierte auf der (West-)Berliner Verfassung von 1950, erweiterte diese Vollverfassung jedoch in mehreren Abschnitten maßgeblich und löste sie ab. Im Referendum wurde der Verfassungsentwurf von drei Viertel der Abstimmenden angenommen, bei einer guten Stimmbeteiligung von etwas unter 70 %. Für das Plebiszit galt kein Quorum, sodass die einfache Mehrheit der Abstimmenden entschied.

Die neue Verfassung wurde durch den Zusammenschluss Ost- und West-Berlins als eigenständiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland nach der Deutschen Wiedervereinigung notwendig. Nach Bayern (1946), Hessen (1946), Rheinland-Pfalz (1947), Bremen (1947), Nordrhein-Westfalen (1950), den drei später in Baden-Württemberg aufgegangenen Südweststaaten (1946/47), sowie Brandenburg (1992), Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (beide 1994) war Berlin das zwölfte und bislang letzte Bundesland, das seine Verfassung unmittelbar vom Stimmvolk beschließen ließ.

Der Weg zur Volksabstimmung

In Ost-Berlin hatte für einige Monate die noch in der DDR aber bereits unter demokratischen Vorzeichen ausgearbeitete Verfassung von Berlin (Ost) gegolten. Sie trat am 25. Juli 1990 in Kraft und verlor ihre Gültigkeit nach der Vereinigung von Ost- und West-Berlin am 11. Januar 1991. In den folgenden Jahren bestand zunächst die Berliner Verfassung von 1950 weiter fort.

Über die Notwendigkeit einer gemeinsamen Verfassung für das neu entstandenen Bundesland Berlin bestand Einigkeit. Die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien verständigten sich auf die Annahme der neuen Verfassung durch eine Volksabstimmung, die zusammen mit der nächsten regulären Wahl zum Abgeordnetenhaus 1995 erfolgen sollte.

Zur Ausarbeitung der neuen Verfassung wurde am 26. September 1991 eine Enquête-Kommission zur Verfassungsreform eingesetzt, die ihren Abschluss-Bericht am 9. Juni 1994 vorlegte. In dem Entwurf wurde die Rolle der Bezirke gegenüber der Gesamtgemeinde gestärkt, erstmals die Möglichkeit der Volksgesetzgebung geschaffen und die Rechte der Abgeordneten gestärkt. Da zugleich die Verhandlungen mit Brandenburg über eine Länderfusion geführt wurden, wurde überwiegend davon ausgegangen, dass die neue Berliner Verfassung keine lange längere Gültigkeitsdauer haben würde. Am 22. Juni 1995 wurde die neue Verfassung vom Abgeordnetenhaus von Berlin angenommen.Gero Pfennig, Manfred Neumann: Verfassung von Berlin und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, S. 14–15.

Volksabstimmung Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 22. Oktober 1995 statt. Insgesamt beteiligten sich 68,6 % der Stimmberechtigten daran. Von den abgegebenen gültigen Stimmen lauteten 75 % auf „Ja“ und 25 % auf „Nein“.

Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung vom 22. Oktober 1995 in BerlinStatistisches Landesamt Berlin: Volksabstimmung in Berlin am 22. Oktober 1995 über die Verfassung von Berlin Gebiet Stimm­berechtigte(a) Abstimmende gültigeStimmen (b) ungültigeStimmen Ja,zur Verfassung Nein,zur Verfassung Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anteil(an a) 2.479.735 1.700.000 68,56 % 1.585.202 114.798 6,75 % 1.189.754 75,05 % 47,98 % 395.448 24,95 % 15,95 %

Siehe auch Liste der Plebiszite in Deutschland Direkte Demokratie in Berlin

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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