mini|Deutschland in den Grenzen von 1937, wie es völkerrechtlich – aufgrund alliierten Vorbehaltsrechts – bis 1990 Bestand hatte, jedoch ab 1970 zunehmend an Bedeutung verlor
Als Viermächte-Status wird die gemeinsame Verantwortung der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich, für Deutschland als Ganzes bezeichnet. Er leitet sich von der Berliner Viermächteerklärung vom 5. Juni 1945 ab, in der die Siegermächte eine „bedingungslose Kapitulation Deutschlands“ festgestelltErklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5. Juni 1945; dazu Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., 1989, S. 145. und gemeinsam die oberste Regierungsgewalt über Deutschland in den Grenzen von 1937 übernommen hatten.
Ein Alliierter Kontrollrat der Vier Mächte mit Sitz in Berlin sollte Richtlinien für eine einheitliche Besatzungspolitik in den Besatzungszonen Deutschlands erlassen.
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde der Viermächte-Status im Deutschlandvertrag von 1952 zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik bestätigt.
Die Sowjetunion versuchte mehrfach, den Viermächte-Status von Berlin in Frage zu stellen, so bei der Berlin-Blockade von 1948 bis 1949 und der (zweiten) Berlin-Krise zwischen 1958 und dem Mauerbau 1961 sowie mit den folgenden Monaten verschärfter Spannung (bis 1963). Die drei Westmächte hielten jedoch am Viermächte-Status von Berlin fest. Im Viermächteabkommen über Berlin, das am 3. Juni 1972 in Kraft trat, wurden die Verantwortlichkeiten für Berlin neu geregelt. Am 1. Oktober 1990 suspendierten die Alliierten den Viermächte-Status von Berlin, womit sie rechtzeitig zum 3. Oktober ihre entsprechenden Rechte aussetzten und er gegenstandslos wurde.Die Außenminister der Vier Mächte hatten im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1318) namens ihrer Regierungen eine Erklärung unterzeichnet, nach der die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages ausgesetzt wurde (BGBl. II S. 1331); dazu auch Gregor Dornbusch, Das Schicksal der völkerrechtlichen Verträge der DDR nach Herstellung der Einheit Deutschlands, Peter Lang, 1997, S. 36 f.
Die Siegermächte übernahmen mit dem Ersten Kontrollabkommen vom 4. Juli 1945 auch in Österreich die oberste Regierungsgewalt und bildeten mit den Militärgouverneuren der vier Besatzungszonen einen Alliierten Rat. Der Viermächte-Status von Österreich wurde durch die Wiener Interalliierte Kommandantur repräsentiert.
Vorgeschichte Den Teilnehmermächten der Anti-Hitler-Koalition war bereits im Verlauf des Krieges bewusst, dass sie im Falle der militärischen Besetzung Deutschlands keine handlungsfähige Regierung (vgl. Regierung Dönitz) mehr antreffen würden. Die vereinbarte Vorgehensweise sollte das Deutsche Reich nicht abschaffen oder annektieren.Vgl. dazu den sog. Teso-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1987, Az. 2 BvR 373/83, (154 ff.) oder NJW 1988, S. 1313. Die vier Siegermächte übernahmen demnach die Aufgaben des besiegten deutschen Staates als Ganzes, ohne sich finanzielle und rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen; das Völkerrechtssubjekt wurde fortan durch sie vertreten.Kay Hailbronner, in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.): Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, S. 224, Rn. 196. Die rechtstheoretischen Überlegungen für die angewendete Konstruktion gehen auf Arbeiten Hans Kelsens sowie des britischen Staatsrechtlers William Malkin zurück.Matthias Etzel: Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7). Mohr Siebeck, Tübingen 1992, ISBN 3-16-145994-6.
1943 hatten die Alliierten in der Moskauer Deklaration die Wiedererrichtung eines von Deutschland unabhängigen Staates Österreich zugesagt. 1944 war von der Europäischen Beratenden Kommission (EAC) die Teilung der Hauptstädte Berlin und Wien in je drei Sektoren vorgeschlagen worden. 1945 wurde im Februar bei der Krimkonferenz, der Konferenz von Jalta, die Besatzungsplanung für Deutschland von den drei Hauptalliierten (USA, Vereinigtes Königreich, UdSSR) konkretisiert. Sie vereinbarten, den Franzosen eine eigene Besatzungszone und einen Platz im Alliierten Kontrollrat zur Verfügung zu stellen. Der französische Sektor von Berlin wurde, als anglo-amerikanische Truppen bereits ihre Sektoren in Berlin besetzten, erst am 30. Juli 1945 in der ersten Sitzung des Kontrollrats festgelegt, nachdem die EAC am 26. Juli 1945 in einer letzten Sitzung die Details ausarbeitete. Die vertragsrechtliche Bestätigung, in beiden Ländern französische Besatzungszonen einzurichten sowie weiterer Einzelheiten, folgte im Sommer 1945 auf der Potsdamer Konferenz.
Die besondere Rechtslage Deutschlands nach 1945 spielte neben den rechtlichen Umständen der deutschen Kapitulation auch bei der Wiedererrichtung Österreichs und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland sowie bei den diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik und der DDR bis hin zur deutschen Wiedervereinigung eine wichtige Rolle. Dabei kam es zu gravierenden territorialen wie auch staatsrechtlichen Änderungen.
Nachdem Österreich mit der in Wien verkündeten Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 von ÖVP, SPÖ und KPÖ mit Billigung der Roten Armee als eigenständiger Staat in den Grenzen von 1938 seit dem 1. Mai 1945 wiederhergestellt war, wurden die Hauptstädte Berlin und Wien im Sommer 1945 in je vier Sektoren aufgeteilt und vom Herbst 1945 an als Viersektorenstädte regiert.
Deutschland
Als höchstes Gremium für Deutschland wurde ein alliierter Kontrollrat eingesetzt, der für die Deutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten zuständig sein sollte.Lars C. Colschen: Deutschlandpolitik der Vier Mächte, in: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit. 1949–1989–1999, aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Campus, Frankfurt am Main/New York 1999, S. 268.
Ostgebiete des Deutschen Reiches mini|Die ehemaligen deutschen Ostgebiete (1945–1990 unter fremder Verwaltung)
Auf der Potsdamer Konferenz stimmten die USA und Großbritannien der sowjetischen Forderung zu, Ostpreußen aus der zuvor gemeinsam geplanten Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen herauszunehmen. Außerdem erklärten sie, dass sie bei einer künftigen Friedensregelung die Forderung nach Abtretung des nördlichen Teils Ostpreußens mit Königsberg an die Sowjetunion unterstützen würden. 1946 gliederte die Sowjetunion ihn als Oblast Kaliningrad in die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ein.Günther Stökl: Russische Geschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart (= Kröners Taschenausgabe, Bd. 244). 5., erweiterte Aufl., Kröner, Stuttgart 1990, ISBN 3-520-24405-5, S. 756.
Bundesrepublik und DDR Während der deutschen Teilung blieb die Souveränität der beiden deutschen Staaten eingeschränkt. Für die Bundesrepublik Deutschland war die Alliierte Hohe Kommission, abgekürzt AHK, mit drei Hohen Kommissaren (auch „Hochkommissaren“) von 1949 bis 1955 oberstes Kontrollorgan der drei Westmächte. Diese wurde mit Aufhebung des Besatzungsstatuts durch Inkrafttreten der Pariser Verträge 1955 aufgelöst, aber das alliierte Vorbehaltsrecht schränkte die staatliche Souveränität der Bundesrepublik weiterhin ein.
Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) bis 1949 und die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) waren die Überwachungs- und Leitungsinstitution der sowjetischen Besatzungsmacht zur Führung der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) beziehungsweise später der Deutschen Demokratischen Republik bis zum 28. Mai 1953. Nach dem Tod Josef Stalins 1953 wurde die SKK in die „Hohe Kommission der UdSSR in Deutschland“ umgewandelt. Der damalige politische Berater General Tschuikows, Wladimir Semjonow (später: stellvertretender Außenminister der Sowjetunion), wurde zum Hohen Kommissar ernannt.
Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland wurde formal erst mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten aufgelöst, als 1990 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag die vollständige Souveränität Deutschlands hergestellt wurde.
Besatzungszonen in Deutschland
mini|Besatzungszonen in Deutschland, 1945
Mit der Berliner Erklärung stellten die Alliierten am 5. Juni 1945 die Übernahme der Regierungsgewalt in Deutschland fest. Das betraf auch die Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Die Besatzungszonen umfassten das Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, ohne die Gebiete ostwärts der Demarkationslinie an Oder und Neiße – diese standen unter polnischer und sowjetischer Verwaltung –, und waren durch Zonengrenzen voneinander getrennt. Sie waren in der Regel mit den Verwaltungsgrenzen ehemaliger Länder, preußischer Provinzen, vereinzelt auch mit Kreisgrenzen, identisch. Dadurch wurde erreicht, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung auch weiterhin sichergestellt werden konnte.
Durch die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen war der preußische Staat zerrissen worden. Bereits zuvor war ihm durch den Preußenschlag vom 20. Juli 1932 und die verfassungswidrige Auflösung des Landtags am 6. Februar 1933 jede politische Eigenständigkeit gegenüber dem Reich genommen worden.Horst Möller: Preußen von 1918 bis 1947. Weimarer Republik, Preußen und der Nationalsozialismus. In: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der Preußischen Geschichte. Bd. 3: Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2012, ISBN 978-3-11-090669-1, S. 309 f. (abgerufen über De Gruyter Online); Eberhard Jäckel, Hitlers Herrschaft. Vollzug einer Weltanschauung, 4. Aufl., Stuttgart 1999, S. 30. Durch das Reichsneuaufbaugesetz vom 30. Januar 1934 verlor es de jure seine eigenständigen Hoheitsbefugnisse.Sabine Höner: Der nationalsozialistische Zugriff auf Preußen. Preußischer Staat und nationalsozialistische Machteroberungsstrategie 1928–1934 (= Bochumer Historische Studien: Neuere Geschichte, Bd. 2). N. Brockmeyer, Bochum 1984, S. 492 ff. Am 25. Februar 1947 wurde Preußen durch den Alliierten Kontrollrat per Kontrollratsgesetz Nr. 46 auch staatsrechtlich für aufgelöst erklärt.Amtsbl. KR Nr. 14 S. 81; Horst Möller: Preußen von 1918 bis 1947. Weimarer Republik, Preußen und der Nationalsozialismus. In: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der Preußischen Geschichte. Bd. 3: Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2012, S. 308 (abgerufen über De Gruyter Online).
Berlin mini|Die vier Sektoren Berlins, Anfang Juli 1945