mini|Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages (2024) mini|Bundestagswahlergebnisse und Koalitionen in Bundesregierungen seit 1949 Die Wahl zum 22. Deutschen Bundestag findet spätestens am 25. März 2029 statt, turnusgemäß 46 bis 48 Monate nach der konstituierenden Sitzung des derzeitigen Bundestags, der nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 am 25. März 2025 erstmals zusammentrat. I und II GG: (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. (2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.

Termine Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt; er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit der Bundes- und den Landesregierungen.

Nach des Grundgesetzes findet die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025 statt, sofern es nicht zu einer Auflösung des Bundestags kommt. Demzufolge würde die Wahl, die an einem Sonntag oder bundesweiten Feiertag durchzuführen ist ( Bundeswahlgesetz), frühestens am 28. Januar und spätestens 25. März 2029 stattfinden.

Die Wahlkreise bei der Wahl zum 22. Deutschen Bundestag werden auf Basis des Berichts einer unabhängigen Wahlkreiskommission festgelegt, der innerhalb von 15 Monaten nach Beginn der vorherigen Wahlperiode zu erstellen ist, also bis zum 25. Juni 2026 (§ 3 Bundeswahlgesetz). Die Kommission konstituierte sich am 30. Juni 2025 und soll Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet sowie eventuell notwendige Änderungen der Wahlkreiseinteilung ermitteln.Mitteilungen der Bundeswahlleiterin: Konstituierende Sitzung der Wahlkreiskommission

Frühestens 29 Monate nach Beginn der vorherigen Wahlperiode, also ab Herbst 2027, dürfen Delegierte für die Aufstellungsversammlungen von Kandidaten bestimmt werden. Die eigentliche Kandidatenwahl darf erst 32 Monate nach Beginn stattfinden, für den 22. Deutschen Bundestag bei regulärem Wahltermin also ab Anfang 2028 (§ 21 Bundeswahlgesetz).

Ausgangslage Vorherige Bundestagswahl

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages war turnusgemäß für den 28. September 2025 vorgesehen, wurde aber als vorgezogene Neuwahl bereits am 23. Februar 2025 abgehalten. Am 6. November 2024 hatte Bundeskanzler Olaf Scholz Finanzminister Christian Lindner entlassen, was das Ausscheiden der FDP aus der Ampelkoalition zur Folge hatte. Um eine vorgezogene Neuwahl zu ermöglichen, stellte der Bundeskanzler im Bundestag am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage, die erwartungsgemäß nicht die Mehrheit des Parlaments erhielt. Darauf legte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Gesprächen mit den Vorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Grünen den Neuwahltermin auf den 23. Februar 2025 fest.

Die Union errang bei der Bundestagswahl mit 28,5 % den größten Stimmenanteil, zweitstärkste Partei wurde die AfD, die ihr Ergebnis auf 20,8 % verdoppeln konnte. Die SPD verlor neun Prozentpunkte und erhielt nur 16,4 %, auch die Grünen mussten Verluste hinnehmen und fielen auf 11,6 %. Die Linke erreichte den Wiedereinzug ins Parlament mit 8,8 %. Der SSW, als Partei der dänischen Minderheit grundsätzlich von der Sperrklausel ausgenommen, konnte mit bundesweit 0,2 % erneut ein Mandat gewinnen.

Durch die Landesergebnisse der vorausgegangenen Bundestagswahl ist die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln vorgegeben (§ 30 Abs. 3 Bundeswahlgesetz). So wird bei der Wahl zum 22. Deutschen Bundestag die CDU/CSU in acht Bundesländern an erster Stelle gelistet sein, die AfD erstmals in allen fünf ostdeutschen Flächenländern, die SPD in Bremen und Hamburg sowie Die Linke erstmals in Berlin.

Änderungen der Wahlkreisgrenzen Nach einer Änderung des Bundeswahlgesetzes, die im Januar 2026 wirksam wurde, gelten bei der Wahl erstmals verschärfte Vorgaben für die Größe der Wahlkreise. Konnte die Zahl der Stimmberechtigten eines Wahlkreises zuvor um bis zu 25 Prozent von der Durchschnittsgröße abweichen, sind nun maximal 15 Prozent Abweichung zulässig. Dies erfordert einen Neuzuschnitt bei ungewöhnlich vielen Wahlkreisen: Die Wahlkreiskommission schlug im Juni 2026 dem Bundestag Änderungen in rund 180 der 299 Wahlkreise vor.

Umfragen und Prognosen

Siehe auch Liste voraussichtlicher Wahltermine in Deutschland

Einzelnachweise

Kategorie:Bundestagswahl Kategorie:Parlamentswahl 2029