Taleb bin Jawad bin Hussein al-Abdulmohsen (; * 5. November 1974 in Hofuf, Saudi-Arabien) ist ein saudischer, wegen mehrfachen Mordes und Körperverletzung verurteilter Mediziner. Er verübte am 20. Dezember 2024 den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt.

Kindheit und Ausbildung Taleb Jawad al-Abdulmohsen wurde 1974 in eine schiitische Familie im mehrheitlich sunnitisch geprägten Saudi-Arabien geboren. Er studierte Medizin.

Karriere Im März 2006 kam al-Abdulmohsen als Gastarzt in der Facharztausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie nach Deutschland. Nach Recherchen der Zeitung Die Welt ist Psychotherapie in Saudi-Arabien eine noch junge Wissenschaft, die westliche Vorstellungen von Psychotherapie bis heute ablehnt und ganz eigene Lehren enthält. Die Zeitung folgert, dass al-Abdulmohsen deshalb nach der Prüfungsordnung für Ärzte aus dem Ausland gar nicht zur Facharztausbildung in Deutschland hätte zugelassen werden dürfen. Die therapeutischen Fähigkeiten von Psychotherapeuten, die in Saudi-Arabien ausgebildet wurden, seien laut einem Bericht des Ärzteblatts oft unvollständig und mangelhaft. Patienten, die sich in Saudi-Arabien psychotherapeutisch behandeln lassen wollen, suchen sich deshalb bevorzugt Psychotherapeuten, die im Ausland ausgebildet wurden.

Taleb al-Abdulmohsen arbeitete nach Angaben des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) dort von November 2007 bis November 2008 im Rahmen einer unentgeltlichen Tätigkeit. Er schönte aber seinen Lebenslauf und behauptete, von Oktober 2006 bis Februar 2008 am UKE als Arzt in Weiterbildung gearbeitet zu haben. Hintergrund ist, dass Ärzte fünf Jahre Weiterbildung nachweisen müssen, um zur Facharztprüfung zugelassen zu werden. Taleb al-Abdulmohsen legte der Ärztekammer sogar ein gefälschtes Zeugnis vor, aus dem hervorgeht, dass er am UKE in Vollzeit als Arzt in Weiterbildung tätig gewesen wäre. Offenbar wurde dieses Zeugnis (und weitere) von der Ärztekammer nicht geprüft und Taleb al-Abdulmohsen aufgrund solcher gefälschten Zeugnisse später zur Facharztprüfung zugelassen. Tatsächlich war er nur 20 Monate Arzt in Weiterbildung statt der notwendigen 60 Monate.Magdeburg-Attentäter war ein Jahr lang am UKE tätig. Die städtische Uniklinik dementiert allerdings dessen Angaben, er habe dort eigenständig als Arzt gearbeitet. In: Hamburger Morgenpost vom 21. Januar 2025, abgerufen am 6. Dezember 2025.

Mitte Mai 2009 war er in Düsseldorf gemeldet. Im Juli 2009 zog er nach Bochum um. Bis August 2009 hatte er eine Duldung.Prozesse, Stotter-Expertisen und Hartz IV: Die Deutschland-Odyssee des Todesfahrers. Um 2010/2011 war er an der Medizinischen Hochschule Hannover in der Forschung im psychiatrischen Bereich tätig, schied aber nach etwa einem Jahr im Streit aus.Jutta Rinas, Randermann: Attentäter von Magdeburg forschte an der Medizinischen Hochschule Hannover in Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 23. Dezember 2024 Von Oktober 2010 bis März 2011 hospitierte al-Abdulmohsen am Institut für Musikphysiologie und Musikermedizin der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover; von März bis September 2011 war er Assistenzarzt am Klinikum Nordstadt des Klinikums Region Hannover. In beiden Einrichtungen blieb er unauffällig.Jutta Rinas: Attentäter von Magdeburg war in Hannover vor Jahren gleich an drei verschiedenen Kliniken tätig in Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 13. Januar 2025 2024 Von Oktober 2011 bis Januar 2016 durchlief er Teile seiner Facharztausbildung in Stralsund.

Im April 2013, zwei Tage nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon, drohte al-Abdulmohsen nach Angaben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Zuge von Streitigkeiten über die Anerkennung von Prüfungsleistungen zu seiner Facharztausbildung telefonisch mit einem Anschlag. Daraufhin seien bei einer Wohnungsdurchsuchung auch elektronische Medien überprüft worden. Die Ermittler fanden jedoch keine Hinweise auf eine „reelle Anschlagsbereitung“. Noch im selben Jahr wurde er vom Amtsgericht Rostock wegen der Androhung von Straftaten zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.

Im Januar 2014 soll er auf dem Amt in Stralsund erschienen sein und um finanzielle Unterstützung gebeten haben. Dabei soll er sowohl mit einem Anschlag als auch mit Suizid gedroht haben. Die Polizei suchte ihn daraufhin für eine Gefährderansprache auf. Im September 2015 soll er das Bundeskanzleramt und einen Monat später Justizbehörden angerufen haben, sich über das Rostocker Urteil beschwert haben und ausfallend geworden sein.

2015 erhielt Taleb al-Abdulmohsen vom Landesgesundheitsamt den Status als approbierter Arzt, ohne eine sogenannte Kenntnisstand-Prüfung abgelegt zu haben.Magdeburg-Attentäter war ein Jahr lang am UKE tätig. Die städtische Uniklinik dementiert allerdings dessen Angaben, er habe dort eigenständig als Arzt gearbeitet. In: Hamburger Morgenpost vom 21. Januar 2025, abgerufen am 6. Dezember 2025.

Laut eigener Aussage hatte sich al-Abdulmohsen bereits in Saudi-Arabien vom Islam abgewendet, weihte jedoch auch nach seiner Einreise in Deutschland für mehrere Jahre nur ausgewählte Personen aus dem Familien- und Freundeskreis ein. Er gab an, nach islamkritischen Beiträgen im Internetforum des saudischen Aktivisten Raif Badawi sozial geächtet und sogar mit dem Tode bedroht worden zu sein. Dies habe ihn veranlasst, sich fortan öffentlich zu engagieren und im Februar 2016 in Halberstadt einen Asylantrag zu stellen. Dieser wurde im Juli desselben Jahres positiv beschieden, womit er als politischer Flüchtling anerkannt wurde. Ein Auslieferungsersuchen Saudi-Arabiens wurde abgelehnt. Saudi-Arabien soll deutsche Sicherheitsbehörden in jüngerer Vergangenheit dreimal vor al-Abdulmohsen gewarnt haben. Laut India Today wird er von Saudi-Arabien gesucht, insbesondere wegen angeblicher Beihilfe zur Schleusung von Frauen aus Westasien in die Europäische Union. In Saudi-Arabien laute der Vorwurf gegen ihn deswegen Menschenhandel und Terrorismus.

Nach einem nicht realisierten Buchprojekt zu einer „kreativen Widerlegung des Islams“ scheiterte auch das Vorhaben, eine Akademie „zur Abwendung des Islams“ zusammen mit der rechtspopulistischen AfD zu gründen. Über sein derweil gestartetes Webforum wearesaudis.net und soziale Medien verhalf er nach Presseberichten dann anderen Personen zur Flucht aus Saudi-Arabien nach Deutschland. 2019 wurde er in Interviews mit der Frankfurter Rundschau und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als Fluchthelfer vorgestellt. Auch die BBC stellte ihn und seine Website vor, die vom islamischen Glauben abgefallenen Asylsuchenden helfen soll, „insbesondere aus Saudi-Arabien und der Golfregion“. Der Fokus seines Engagements als Helfer für Geflüchtete lag dabei vor allem auf Frauen – einige von diesen fühlten sich jedoch verunsichert durch falsche Informationen, Drohungen und teils unangebrachtes Verhalten, woraufhin sie den Kontakt zu ihm abbrachen. Trotz einzelner tatsächlicher Hilfsleistungen wurde er mehrfach wegen seines auffälligen Verhaltens kritisiert, darunter Anschuldigungen sexueller Belästigung, die jedoch nicht unabhängig bestätigt werden konnten.

Etwa 2019 überlegte man sich in der Organisation Säkulare Flüchtlingshilfe laut deren eigenen Angaben, mit al-Abdulmohsen zusammenzuarbeiten, um die Hilfe für atheistische Flüchtlinge aus Saudi-Arabien zu koordinieren. Diese Kooperation sei jedoch gescheitert. Ein Vorstandsmitglied wurde von al-Abdulmohsen danach verfolgt und gestalkt, woraufhin mehrfach Anzeige gegen ihn erstattet worden sei. Die Säkulare Flüchtlingshilfe erklärte, dass im Jahr 2019 Mitglieder der Flüchtlingshilfe al-Abdulmohsen „nach übelsten Verleumdungen und verbalen Angriffen“ angezeigt hätten, worauf es zu einem mehrjährigen Rechtsstreit gekommen sei, den al-Abdulmohsen im August 2023 vor dem Landgericht Köln verloren habe. Im Gerichtssaal soll er laut dem Flüchtlingshilfeverein in einem „Tobsuchtsanfall“ die Richterin bedroht und geäußert haben, dass er Europa vor der Islamisierung retten werde, wozu die deutschen Gerichte nicht in der Lage seien. Er sei dann vom Sicherheitsdienst aus dem Gebäude geführt worden und das Gericht habe anschließend die Kläger der Flüchtlingshilfe gewarnt, sie sollten sich im Umfeld ihres Zuhauses vorsehen. Dieser Vorfall war zudem Anlass für eine weitere Gefährderansprache im September 2023 auf dem Polizeirevier Salzlandkreis.Taleb A. vor Magdeburg-Anschlag in sieben Ermittlungsverfahren involviert RND, 4. Januar 2025 Zum Zeitpunkt des Anschlags im Dezember 2024 befand sich das Verfahren in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln. Für den Zentralrat der Ex-Muslime erklärte die Vorsitzende Mina Ahadi am 21. Dezember 2024, al-Abdulmohsen sei „kein Unbekannter, denn er hat uns seit Jahren terrorisiert.“ Sie meinte, dass er nicht nur Muslime hasse, sondern auch alle, die seinen Hass nicht teilen. So habe er sich sehr darüber aufgeregt, dass der Zentralrat wie die Flüchtlingshilfe liberale Muslime unterstützen würde. „Er hat zwei Leben gehabt“, sagte Mina Ahadi der Deutschen Presse-Agentur. Wenn man länger mit ihm zu tun gehabt habe, habe man ein komisches Gefühl gehabt. Er sei schnell aggressiv geworden und zunehmend radikaler aufgetreten.

Taleb al-Abdulmohsen war zuletzt in Bernburg ansässig und betreute ab März 2020 als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie für das Gesundheitsunternehmen Salus im Maßregelvollzug Bernburg suchtkranke Straftäter. In der Belegschaft gab es nach Medienberichten Zweifel an der fachlichen Kompetenz. Er habe laut Arbeitskollegen den Spitznamen „Dr. Google“ getragen, weil er vor jeder Diagnose erst im Internet habe nachschauen müssen.Die Belegschaft nannte ihn „Dr. Google“: Ist der Attentäter von Magdeburg wirklich Arzt?, auf mz.de. Abgerufen am 27. Dezember 2024.„Er heißt bei uns ‚Dr. Google‘“: Klinik-Kollegen zweifelten offenbar fachliche Kompetenz von Taleb A. an, auf tagesspiegel.de. Abgerufen am 27. Dezember 2024.Tatsächlich Mediziner? Kollegen nannten Taleb A. "Dr. Google", auf n-tv.de. Abgerufen am 27. Dezember 2024. Die Mitteldeutsche Zeitung zitiert eine ehemalige, namentlich nicht genannte Krankenschwester, der zufolge al-Abdulmohsen Patienten zu absurden Behandlungen geraten haben soll. Laut einem anonymen Mitarbeiter kam es aufgrund von Sprachproblemen bei Diagnosen häufig zu Missverständnissen. Patienten hätten sich teilweise geweigert, sich von ihm behandeln zu lassen. Beschwerden von Patienten im Maßregelvollzug bei anderen Ärzten und Vorgesetzten seien von der Klinikleitung immer wieder abgewiegelt worden und hätten keine Konsequenzen gehabt. Die Personalakte wurde den Ermittlungsbehörden übergeben, auf die anonymen Vorwürfe wollte der Klinikbetreiber nicht eingehen. Anfang Oktober 2024 suchte die Polizei ihn auf seiner Arbeitsstelle für eine abermalige Gefährderansprache auf, nachdem er einen Rechtsanwalt bedroht hatte, der ihn zuvor vertreten hatte. Seit Ende des Monats war al-Abdulmohsen im Urlaub bzw. krankgeschrieben.

In Berlin wurde gegen al-Abdulmohsen wegen Missbrauchs von Notrufen, den er am 23. Februar 2024 in einem Dienstgebäude der Berliner Polizei beging, ein Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro verhängt. Am Tag vor dem Magdeburger Anschlag sollte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin über einen Einspruch von al-Abdulmohsen dagegen verhandelt werden. Dieser sei aber nicht erschienen und der Einspruch verworfen worden.