Arbeitsmigration oder Erwerbsmigration ist die Wanderung (lat. migratio) von Menschen zum Zweck der Arbeitsaufnahme. Der Schwerpunkt der Arbeitskräftewanderung geht aus wirtschaftlich schwächeren Länder in wirtschaftlich weiter entwickelte Länder. Die Abwanderung gut ausgebildeter Fachkräfte wird als Talentabwanderung (Brain Drain) bezeichnet.
Ursachen Wesentliche Ursache ist ein Fehlallokation auf dem Faktormarkt. Fehlende Arbeitsplätze oder Unterbeschäftigung in einem Land oder einer Region führen dazu, dass Menschen in Regionen mit höherer Nachfrage nach Arbeitskräften abwandern. Lohngefälle und bessere Arbeitsbedingungen in anderen Ländern ziehen Arbeitskräfte an, um an höheren Löhnen oder besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten teilzuhaben.
Die Migration kann durch kulturelle oder persönliche Umstände gefördert oder gebremst werden. Kulturelle Migrationserwartungen können beispielsweise die Abwanderung von Arbeitskräften fördern, Erwartungen, bei der Familie zu bleiben oder das Hab und Gut zu verwalten, entsprechend bremsen.
Damit ist die Arbeitsmigration abzugrenzen von der Migration aus politischen Gründen und der Migration aus persönlichen Gründen (z. B. Heiratsmigration, Familiennachzug, Bildungsmigration, Auswanderung aus Abenteuerlust).
Wirkung Volkswirtschaft Bei Volkswirtschaften mit Leistungsbilanzdefiziten und ohne starke Finanzmärkte sind Rücküberweisungen von Migranten (Remittances) wesentlich, um die Übertragungsbilanz zu stärken und die für Einfuhren notwendigen Devisen zu erhalten. Ohne Rücküberweisungen würden Staaten mit Leistungsbilanzdefiziten und wenig attraktiven Finanzmärkten und fehlenden ausländischen Direktinvestitionen in eine Währungskrise kommen. Für viele Staaten können Rücküberweisungen einen wichtigen Teil des Bruttoinlandsprodukts ausmachen. + Länder weltweit Anteil am Bruttoinlandsprodukt Länder in Europa Anteil am BruttoinlandsproduktTadschikistan39,1 %Republik Moldau11,8 %Nepal26,5 %Montenegro10,9 %Libanon30,7 %Bosnien und Herzegowina10,4 %Nicaragua26,8 %Albanien9,0 %Honduras25,7 %Serbien7,7 %El Salvador24,1 %Kroatien7,4 %Haiti19,7 %Ukraine8,5 %Jamaika18,9 %Rumänien2,8 %Guatemala19,6 %Bulgarien2,4 %Gambia23,3 %Ungarn2,2 %Liberia18,2 %Georgien13,8 %Südsudan15,6 %Griechenland0,2 % Quelle: 2023Remittance inflows in 2023 (as % of GDP), auf migrationdataportal.org.
Die Arbeitsmärkte werden entlastet, was zu einer besseren Allokation auf dem Faktormarkt führt. Das geringe Arbeitskräfteangebot kann im Heimatland zu steigenden Löhnen führen (Lohnkonvergenz). Der Verlust von Fachkräften kann Regierungen dazu bewegen, bessere Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen, um Talente im Land zu halten. Auswanderung und Rückwanderungen können zum Wissenstransfer betragen.
Andererseits kann wegen höherer Löhne im Ausland vorübergehend ein Arbeitskräftemangel im Inland eintreten, der die weitere wirtschaftliche Entwicklung behindern kann. Das Steuersubstrat wird geschwächt. Investitionen in Bildung und Ausbildung der eigenen Bürger können verloren gehen.
Gesellschaft Durch starke Abwanderung vor allem junger Menschen können ganze Landstriche überaltern. Wenn ein Geschlecht überdurchschnittlich das Land verlässt, kann sich diese Auswanderung nochmals verschärfend auf die demographische Lage einer Gegend auswirken.
Es werden oft Familien jahrelang zerrissen. Die psychosozialen Folgen für die Familien können beträchtlich sein. Manchmal fällt es rückkehrenden Gastarbeitern schwer, sich in ihrer Heimat wieder einzufinden. Sie sind zerrissen zwischen alter und neuer Heimat und werden oft von den Daheimgebliebenen abgelehnt.
Bezeichnungen: Fremdarbeiter, Gastarbeiter, ausländischer Arbeitnehmer, Arbeitsemigrant In der Bundesrepublik Deutschland beschrieb der erste Bericht der Bundesanstalt für Arbeit die wirtschaftliche und soziale Lage nichtdeutscher Arbeitnehmer mit der Überschrift „Ausländische Arbeitnehmer 1969“.Ausländische Arbeitnehmer 1969, Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg 1970. Diese Bezeichnung ersetzte bei offiziellen Stellen und bei den Gewerkschaften seit damals zunehmend den Begriff Gastarbeiter. „Gastarbeiter“ hatte „Fremdarbeiter“ ersetzt, womit Kriegsgefangene und ausländische Zivilisten in der Zeit des Nationalsozialismus bezeichnet worden waren, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit leisten mussten.Vom „Fremdarbeiter“ zum „Gastarbeiter“ von Roberto Sala, Institut für Zeitgeschichte, München / Berlin 2007.
Unter ausländischen Arbeitnehmern verstand man in der Bundesrepublik Deutschland damals sowohl die in den ärmeren Mittelmeerländern (Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Jugoslawien und Türkei, den „Anwerbestaaten“) angeworbenen Arbeiter, als auch Ausländer aus den reicheren Nachbarstaaten, wie Österreich, Niederlande, England, Frankreich, unter denen sich häufiger auch qualifizierte Angestellte befanden. Diese spielten aber wegen ihrer wesentlich geringeren Anzahl auch nur eine geringere Rolle.
In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Vollbeschäftigung fehlte es an Arbeitskräften für gering qualifizierte Tätigkeiten, vor allem in der Montan- und Automobilindustrie, Stadt- und Gebäudereinigung. Im europäischen Ausland wurden seit 1955 mithilfe von Anwerbebüros und bilateralen Anwerbeabkommen zunächst vor allem weibliche Gastarbeiter angeworben.Migration und Geschlecht in der Bundesrepublik Deutschland, Monika Mattes, Zeitgeschichte online.Anmerkungen zum Frauenbild in der „Gastarbeiterliteratur“, Anke Asfur, Fritz-Hüser-Institut, Dortmund 2008.
In den Anwerbeabkommen der ersten Zeit war vorgesehen, dass die Arbeiter wieder in ihr Heimatland zurückkehren und durch neue ersetzt werden sollten, ein „Rotationsprinzip“.Als Deutschland zum Einwanderungsland wurde, Klaus J. Bade, Die Zeit, 24. November 2013. Für diejenigen, die dauerhaft blieben, bürgerte sich der Begriff „Arbeitsemigranten“ ein. Er kommt dem wirtschaftlich-sozialen Hintergrund am nächsten.
Deutschland Arbeitsmigration nach Deutschland Anwerbung von Menschen zum Zwecke der Erwerbsarbeit und des wirtschaftlichen Aufbaus eines Staates wird schon verstärkt seit dem Dreißigjährigen Krieg betrieben, insbesondere Preußen betrieb eine forcierte Zuwanderungspolitik (Peuplierung). Motivation der Anwerbung war dabei aus Sicht des anwerbenden Staates in der Regel noch nicht vorrangig die Suche nach Arbeitskräften für bestehende Betriebe, sondern der Anreiz zum Aufbau neuer Landwirtschaftsbetriebe (und anderer Betriebe) zum Zwecke der Binnenkolonisation bevölkerungs- und strukturschwacher Bereiche innerhalb des Herrschaftsbereich des anwerbenden Staates, sowie der wirtschaftlichen Weiterentwicklung durch das Know-how hochqualifizierter Menschen aus dem Ausland.
Arbeitsmigration im engeren Wortsinne setzt in Zusammenhang mit der Industrialisierung ein. In den Industrieregionen des Deutschen Reiches bestand Ende des 19. Jahrhunderts insbesondere eine starke Zuwanderung von Polen, die allerdings zum Teil aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches stammten (siehe z. B. Ruhrpolen), also zum Teil Binnenmigranten waren. Allerdings war diese Politik nach ca. 1880 durch das Bestreben bestimmt, den nötigen Arbeitskräftezustrom aus dem östlichen Ausland nicht zur Einwanderung geraten zu lassen, sondern in den Bahnen transnationaler Saisonwanderung zu halten. Zu diesem Zwecke etablierte Preußen ab 1890 ein Kontrollsystem zur Steuerung und Überwachung der Arbeitsmigration der polnischen Arbeitskräfte.
Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Bereits Anfang der 1950er-Jahre wurde in einigen Branchen in der Bundesrepublik ein Arbeitskräftemangel spürbar. Die hohe Zahl der Kriegstoten und -gefangenen sowie ermordeten und geflüchteten Juden schränkte das Arbeitskräftepotenzial ein. Vor allem der Bergbau litt darunter, dass viele neu eingestellte Arbeitnehmer bei der ersten Gelegenheit in Branchen mit weniger harten Arbeitsbedingungen wechselten. Zunächst wurden die Bergbauunternehmen selbst aktiv und warben in Österreich unter den Flüchtlingen aus Siebenbürgen neue Kumpel an. Allerdings blieb die Zahl der so gewonnenen Arbeitnehmer gering. Andererseits kamen durch Flucht und Vertreibung mehrere Millionen Deutsche aus Ostdeutschland und den verstreuten deutschen Siedlungsgebieten in die Bundesrepublik. Bereits in dieser Zeit gab es im Bundeswirtschaftsministerium erste Überlegungen, italienische Arbeiter anzuwerben, was jedoch zunächst auf die Ablehnung der Unternehmer stieß. Unter anderem rechneten sie mit einer geringen Arbeitsleistung sowie der Verbreitung kommunistischer Ideen.
Im Herbst 1953 warb die italienische Regierung in der Bundesrepublik für italienische Gastarbeiter. Auf diesem Weg sollte das Handelsbilanzdefizit durch Überschüsse in der Übertragungsbilanz kompensiert werden, um die Leistungsbilanz der Bundesrepublik gegenüber auszugleichen. Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Vor allem Arbeitsminister Anton Storch wollte zunächst deutsche Arbeitslose aus strukturschwachen Gebieten in Arbeit bringen. Die Gegenposition vertrat Wirtschaftsminister Ludwig Erhard. 1954 begann er eine gezielte Pressekampagne, um eine öffentliche Diskussion über die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften auszulösen. Zeitgleich setzte die italienische Regierung Gespräche über Rahmenbedingungen für die Anwerbung von Arbeitskräften durch. In diesen Verhandlungen wurden das Auswahlverfahren durch die deutsche Arbeitsverwaltung, Lohntransfer und den Familiennachzug geregelt.
Im Sommer 1955 änderte die Bundesregierung offiziell ihre Haltung, auch weil absehbar war, dass der Aufbau der Bundeswehr und die geplante Wehrpflicht weitere Arbeitskräfte binden würde und weil in Frankreich und der Schweiz ebenfalls über die Anwerbung italienischer Arbeiter diskutiert wurde. Eine erste Hochrechnung sah für 1956 einen Anwerbebedarf von 800.000 Arbeitskräften vor.Kalenderblatt: Erster Zustrom von Gastarbeitern aus dem Süden, Deutschlandradio, 20. Dezember 2005. Am 20. Dezember 1955 wurde das deutsch-italienische Anwerbeabkommen unterzeichnet. Die „Vereinbarung über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften nach der Bundesrepublik Deutschland“ vom 20. Dezember 1955 regelte die praktische Durchführung der Arbeitsvermittlung in Italien von der Anforderung der deutschen Betriebe über die Auswahl der Bewerber in Italien bis hin zu Anreise, Lohnfragen und Familiennachzug. Zunächst sollten Saisonarbeiter für die Landwirtschaft und für das Hotel- und Gaststättengewerbe angeworben werden. Die Arbeitsverträge waren auf sechs oder zwölf Monate befristet, doch bereits kurz nach Unterzeichnung des Abkommens reichten Betriebe aus allen Branchen, besonders Industrie und Bergbau, Vermittlungsaufträge ein, die verstärkt zur Anwerbung von männlichen Arbeitskräften führten. In: angekommen.com.
Weitere Anwerbeverträge wurden geschlossen, 1960 mit Griechenland und Spanien, 1961 mit der Türkei, 1963 mit Marokko, 1964 mit Portugal, 1965 mit Tunesien und 1968 mit Jugoslawien. In: bpb.de, Bundeszentrale für politische Bildung.