Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» war eine Volksinitiative der JUSO Schweiz zur Änderung der Bundesverfassung. Sie wurde in der Debatte auch Erbschaftssteuer-Initiative oder Zukunfts-Initiative genannt.

Das am 8. Februar 2024 eingereichte Volksbegehren forderte eine Besteuerung von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen von natürlichen Personen über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen zur Bewältigung der Klimakrise verwendet werden. Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung am 30. November 2025 von Volk und Ständen abgelehnt.

Initiativtext

Initiativkomitee Das Initiativkomitee bestand aus 24 Mitgliedern. Neben Mitgliedern der JUSO gehörten ihm Mitglieder der SP-Fraktion (Samuel Bendahan, Samira Marti, Mattea Meyer, Cédric Wermuth) und der Grünen-Fraktion (Léonore Porchet, Katharina Prelicz-Huber) der Bundesversammlung an.

Argumente des Initiativkomitees Für das Initiativkomitee ist die Klimakrise ist die dringendste globale Herausforderung unserer Zeit. Mit der Initiative sollen einerseits die Vermögensungleichheit bekämpft und andererseits finanzielle Mittel beschafft werden, die in die Bewältigung der Klimakrise investiert werden müssten. Diejenigen, die seit Jahrzehnten die natürlichen Lebensgrundlagen für ihre Profite aufs Spiel setzen würden, sollten dafür geradestehen. Die Initiative stelle sicher, dass die Klimakrise von denen bezahlt wird, die davon profitierten. Das Initiativkomitee begründet dieses unter anderem damit, dass das Angehörige des reichsten 1 % der Schweizer Bevölkerung pro Jahr durchschnittlich 195 t CO2 ausstossen, während Personen mit tiefen Einkommen durchschnittlich nur 9 t pro Jahr ausstossen.

Da die Initiative keine Auswirkungen auf Erbschaften und Schenkungen von unter 50 Millionen hat, wären gemäss Angaben des Initiativkomitees nur knapp 2500 Personen von der Annahme der Initiative betroffen. Es würden bei Annahme aber jährlich rund sechs Milliarden Franken für den Klimaschutz bereitstehen. Dieses Geld solle in sozial gerechte Klimaschutzmassnahmen, wie Arbeitsplatzsicherungs- und Weiterbildungsprogramme, den Ausbau nachhaltiger Mobilität oder Programme zur Gebäudesanierung investiert werden. Über den genauen Einsatz der Gelder würde das Parlament entscheiden.

Behandlung der Initiative

Einreichung der Volksinitiative Mit der Publikation des Initiativtexts im Bundesblatt am 26. Juli 2022 begann der Fristenlauf von 18 Monaten für die Sammlung von mindestens 100'000 Unterschriften ( Abs. 1 BV). Die gesammelten Unterschriften wurden am 8. Februar 2024 eingereicht. Mit Verfügung vom 4. März 2024 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 109'988 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Stellungnahme des Bundesrates Mit seiner Botschaft vom 13. Dezember 2024 beantragte der Bundesrat der Bundesversammlung, Volk und Ständen die Ablehnung der von der Volksinitiative verlangten Änderung der Bundesverfassung zu empfehlen.

Der Bundesrat befürchtete, dass die Volksinitiative negative Folgen für die Attraktivität der Schweiz als Wohnsitz für vermögende Personen hätte. Diese Personen würden heute über die progressiven Einkommens- und Vermögenssteuern einen bedeutenden Beitrag an die Einnahmen der öffentlichen Hand und damit auch an die Finanzierung der Klimapolitik leisten. Indem solche Personen aus der Schweiz abwandern, könnte die Initiative entgegen ihrer Zielsetzung zu signifikanten Mindereinnahmen für Bund und Kantone führen.

Bund und Kantone würden bereits eine aktive Klimapolitik betreiben; dieses Anliegen der Initiative sei also erfüllt.

Entgegen der in der öffentlichen Diskussion teilweise gestellten Forderung nach einer Ungültigerklärung der von der Initiative vorgesehenen Rückwirkung im Falle einer Annahme der Initiative beantragte der Bundesrat, die Initiative für gültig zu erklären. Keiner der in Abs. 3 BV abschliessend aufgezählten Ungültigkeitsgründe liege hier vor. Der Bundesrat hielt allerdings diese Rückwirkung für staatspolitisch bedenklich. Potenziell betroffene Personen sähen sich mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit konfrontiert. Allerdings könnten die in der Übergangsbestimmung vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Bekämpfung der Steuervermeidung erst ab deren Erlass (einige Zeit nach Annahme der Verfassungsänderung) und damit nicht rückwirkend angewendet werden.

Beratungen des Parlaments Die Volksinitiative wurde zuerst vom Nationalrat behandelt. Er stimmte am 18. März 2025 nach einer sechsstündigen Debatte mit 132 zu 49 Stimmen bei 8 Enthaltungen für eine ablehnende Abstimmungsempfehlung. Die Gültigkeit der Initiative wurde nicht bestritten. Die bürgerliche Mehrheit befürchtete, die Initiative erschwere oder verunmögliche Nachfolgeregelungen in Unternehmen, insbesondere in Familienbetrieben. Die Initiative würde zu Abwanderungen von Firmen und reichen Steuerzahlern sowie Übernahmen durch ausländische Investoren führen. Entsprechend weniger Geld flösse aus Steuern.

Von linker Seite wurden diese Argumente als «apokalyptische Behauptungen» zurückgewiesen. Die Reichsten würden das Klima unverhältnismässig stark belasten und sollten ihren Beitrag zum Schutz vor dem Klimawandel leisten. Anträge von linker Seite, mit einem direkten Gegenentwurf eine mildere Form einer Erbschaftsteuer einzuführen, wurden mit 128 zu 61 Stimmen abgelehnt mit dem Hinweis, damit würde in die Zuständigkeit der Kantone eingegriffen.

Am 17. Juni 2025 sprach sich auch der Ständerat mit 36 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ablehnung der Volksinitiative aus und beschloss mit 34 zu 10 Stimmen, auf den direkten Gegenentwurf nicht einzutreten.

Finanzierung der Abstimmungskampagne Die Eidgenössische Finanzkontrolle publiziert im Rahmen der Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen die deklarierten Angaben über die Budgets und Schlussabrechnungen. Die Budgets mussten bis spätestens am 31. Oktober 2025, die Schlussrechnungen bis am 13. Februar 2026 publiziert werden.

Die JUSO Schweiz hatten 432'723 Franken ausgegeben (budgetiert waren 395'700 Franken); davon stammten 45'000 Franken von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz.

Die Schlussabrechnung der Gegner der Vorlage ergab den Betrag von insgesamt 4'202'621 Franken (budgetiert waren 3'670'704 Franken). Dazu hatten beigetragen: Allianz «Nein zur extremen JUSO-Initiative» 1'256'100 Franken (davon von Economiesuisse 1'000'000 Franken), FDP.Die Liberalen 1'184'570 Franken, Swiss Family Business 768'912 Franken, Economiesuisse 312'312 Franken, Schweizerischer Gewerbeverband 250'050 Franken, Swissmem 200'000 Franken, Chambre de commerce, d'industrie et des services de Genève 137'023 Franken, Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell 93'654 Franken.

Volksabstimmung

Abstimmungsparolen Ja-Parolen:

Parteien: GPS, PdA, SP

Nein-Parolen:

Parteien: EDU, EVP, FDP, GLP, MCG, Mitte, SD, SVP

Resultate Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 30. September 2025 bei einer Stimmbeteiligung von 43 Prozent mit 78,3 Prozent Nein-Stimmen gegen 21,7 Prozent Ja-Stimmen und mit allen Standesstimmen abgelehnt. Einzig in der Stadt Bern (50,75 Prozent Ja-Stimmen) sowie im 34-Seelen-Dorf Schelten im Berner Jura (55,56 Prozent Ja-Stimmen) lag die Zustimmung bei über 50 Prozent.

Siehe auch Erbschaftssteuer in der Schweiz

Weblinks

Initiative für eine Zukunft auf der Website der Bundeskanzlei Website des Initiativkomitees

Einzelnachweise

Kategorie:Eidgenössische Volksinitiative Kategorie:Klimapolitik Kategorie:Politik 2025 Kategorie:Sozialpolitik (Schweiz)